Sg Herr Peters,
[Danke für die Info zur Geschichte des InvG, die das Handeln des Staats leider nicht befriedigender macht. Hier nun noch die angekündigte Steuerfrage]
Ab 2009 gilt ja für Neuinvests von Privat bei Wertpapieren die Abgeltungssteuer. In diesem Zusammenhang stellt sich m.E. eine wichtige (und hier soviel ich weiß noch nicht erörterte) Frage:
Verkaufsprospekt der Xetra-Gold GmbH : Dort heisst es im Punkt 9, Seite 49:
"Durch das ... Unternehmensteuerreformgesetz 2008 wird in Deutschland ab 2009 eine Abgeltungssteuer auf bestimmte Kapitalerträge und Gewinne aus der Veräußerung bestimmter Finanzinstrumente erhoben, sofern diese im Privatvermögen gehalten werden. Sofern die Schuldverschreibungen und das Gold zum Privatvermögen eines Gläubigers gehören, werden die Gewinne aus einer Veräußerung oder vorzeitigen Rückzahlung der [Xetra-Gold] Schuldverschreibungen sowie aus einer Veräußerung des Goldes jedoch auch zukünftig nicht der Abgeltungsteuer in Höhe von 25% unterliegen, da es sich dabei jeweils nicht um Kapitalforderungen handelt."
=> Wie genau begründen denn Ihre Hausjuristen diesen Standpunkt? Xetra-Gold ist doch ein Wertpapier - noch dazu mit einer WKN und wird in den Depotauszügen der Banken als solches geführt. Meinen die Juristen, dass das BMF bzw. die Finanzämter dieser Argumentation "keine Kapitalforderung" folgen werden? Werden die Finanzämter bei Gewinnen aus Xetra-Gold-Verkäufen (EINkauf ab 1.1.09) differenzieren zwischen einem Verkauf GEGEN Cash und einer physischen Abholung? Glauben Sie, dass die BANKEN den subtilen Unterschied zwischen einem Xetra-Gold-Wertpapier und allen anderen Wertpapieren im Depot verstehen werden und bei Xetra-Verkäufen mit Gewinn KEINEN Abgsteuer-Abzug vornehmen werden?
Ich will diesen Punkt, der ja eigentlich erst ab 2009 relevant wird, hier nicht zu breit treten - und wünsche Xetra-Gold auch, dass Ihre steuerliche Einschätzung richtig ist. Aber eine kleine Erläuterung für uns und für potenzielle Anleger ab 2009 wäre hilfreich. Merci im Voraus.