änderungen bei ebay

  • Wichtige Änderungen bei eBay
    Bei eBay gibt es einige weitreichende Änderungen:


    1. Verkäufer dürfen Käufer nicht mehr neutral oder negativ bewerten.
    2. Die Angebotsgebühren werden gesenkt.
    3. Die Verkaufsprovisionen werden erhöht.
    4. Die neuen Angebotsgebühren für Auktionen sind niedriger, als die für Festpreisangebote.
    5. Verkäufer mit guten Detailbewertungen zahlen weniger eBay-Gebühren.
    6. Die Suche wird verändert, zukünftig werden Angebote von Verkäufern mit guten Detailbewertungen bevorzugt angezeigt.


    Quelle wortfilter


    besonders punkt 1 wird noch einigen aus der gemeinde viel freude bereiten :rolleyes:


    näheres zum nachlesen unter:


    http://news.ebay.de/globalnews/item/show/1072

  • Och, ich würde nicht bei ihm kaufen, aber mich haben solche Drohungen noch nie von wahrheitsgemäßen Bewertungen abgehalten. :D


    Ich suche mir die Verkäufer aber auch aus ;) und habe überwiegend gute Erfahrungen gemacht.

  • Zitat

    Original von Fragezeichen
    .... mich haben solche Drohungen noch nie von wahrheitsgemäßen Bewertungen abgehalten. :D
    .


    KORREKT, absolutly !
    Mich auch nicht. außer das ich deswegen Kauf und Verkauf trennen musste. Aber was tut man nicht alles für manch netten Verkäufer :D

  • Wir haben zwei Accounts und bei beiden 99,8% positiv bei jeweils 4 negativen Bewertungen als Käufer (nicht im EM-Bereich). Ich kann mir den Luxus erlauben :D


    Keiner der Bewertungen erfolgte daraus, daß ich meine Käuferpflichten nicht penibel erfült hätte, ich bekomme schon Schweissausbrüche, wenn ich die Kontoverbindung nicht erhalte, um schnell zu überweisen.


    Die meisten meiner Verkäufer-Bewertungen sind aber ausführlich positiv, es ist erstaunlich, wieviele Verkäufer meine unglaublich lächerlichen Ansprüche erfüllen. ;)

  • Mein Hauptaccount ist trotz tausend noch bei 100%, Bin ich natürlich bissel stolz drauf. Ich geb mir aber auch jede Mühe den Käufer zufriedenzustellen und das lass ich mir nicht von einem Spinner mit ner Rachebewertung kaputt machen.
    Vermutlich wird der nicht ganz so bleiben, denn manchmal hat man schon das Gefühl der Käufer ist unzufrieden. Obwohl ich meistens noch vor dem Käufer bewerte. Wer weiß, vielleicht bloß nicht getraut als erster das Profil kaputt machen?


    Auf dem Kaufaccount hab ich rote verteilt wegen Portowucher, schwerer Rückgabe, extremer Versandzeit oder falschen Artikeln. Bei Rachebewertern ist die Reaktion dann logisch. Da isses aber Wurscht wie das Profil aussieht. Obwohl ich mich trotzdem über die Ungerechtigkeit ärgere und man kann nichts machen.


    Aber ich begrüße die Änderung sehr. IMHO wird da das ganze System zuverlässiger. Auch wenn die absoluten Prozente sicher insgesamt runter gehen werden.

  • Ich hab an die 40 Negative.....bei meinem Käuferaccount. ;)
    Trotzdem finde ich das neue Bewertungssystem besser.....einige Verkäufer werden wohl in Kürze etwas dumm aus der Wäsche gucken.....insbesondere die, die ihre Kunden als lästiges Übel ansehen.


    Vielleicht lernen diese Typen dann endlich was es heißt
    DER KUNDE IST KÖNIG

    Sanfte Grüße
    Der Misanthrop
    PS......aber wer will schon Monarchie :D

  • Ich bin meist auf der Käuferseite.


    Ich habe keine negative,neutrale oder positive Verkäufer-Bewertung, die in Wirklichkeit keine ist.


    Ich bin allerdings auch superpenibel bei der Beschreibung (GB fände es sicher marketingschädigend) und würde, wenn ich trotzdem etwas übersehen hätte, die Ware zurücknehmen.


    Für mich ist ein guter Handel, wenn beide Seiten zufrieden sind.


    Das neue System finde ich allerdings besser.

  • Habs mir mal durchgelesen und finde die Änderungen recht gut. Da werden jetzt viele Verkäufer dumm aussehen.


    Was mache ich als Verkäufer aber, wenn der Käufer nicht zahlt oder ähnliches ? Kann ich dann nicht negativ bewerten ?


    Moby

    Der Zweck des Lebens besteht nicht darin zur Gruppe der Mehrheitsmeinung zu gehören, sondern möglichst großen Abstand zur Gruppe der Idioten zu wahren.

  • Zitat

    Original von Moby_Fett
    Was mache ich als Verkäufer aber, wenn der Käufer nicht zahlt oder ähnliches ? Kann ich dann nicht negativ bewerten ?


    Moby


    Dafür gibts das Mahnverfahren von Ebay. Das reicht eigentlich aus. Gebühren gibts zurück Beim 3.ten Mal wird der dann geerdet. Man kann sich eh die käufer nicht raussuchen, egal was die für ein Profil hätten.

  • Gleich vorweg: Sorry fuer die harten Worte :)


    Was Ebay da bezueglich der Bewertungen vorhat, ist eine Sauerei ohne Gleichen!!! Sicher gibt es auch mitunter Rachbewertungen seitens der Verkaeufer, wenn ein Kaeufer (warum nun auch immer er unzufrieden - ob nun berechtigt oder auch nicht) negativ bewertet hat.


    Ebenso gibt es aber auch Kaeufer, die Rachbewertungen vornehmen, wenn naemlich der Verkaeufer zuerst bewertet und den Mumm besitzt negativ zu bewerten (auch erst einmal egal ob berechtigt oder nicht).


    Fuer die ganzen Dauernoergler und Besserwisser (davon gibt es reichlich, spreche da aus Erfahrung, was Kunden angeht) stehen nun alle Tueren und Tore offen.


    Ebay hat echt nicht alle Tassen im Schrank!


    Gruss Prince

  • Zitat

    Original von peter63


    Dafür gibts das Mahnverfahren von Ebay. Das reicht eigentlich aus. Gebühren gibts zurück Beim 3.ten Mal wird der dann geerdet. Man kann sich eh die käufer nicht raussuchen, egal was die für ein Profil hätten.


    Kann man sehr wohl, kannst naemlich Kaeufer in Deiner Liste sperren. Zum Beispiel mit zu wenigen Bewertungen oder einer beliebigen Anzahl negativer Bewertungen.
    Auch besteht immer noch die Moeglichkeit Gebote eines Bieters zu streichen. Hatte auch schon so Scherzkekse, die nichts als zwei negative Bewertungen hatten und erst seit kurzer Zeit als Mitglied angemeldet gewesen sind. Solchen Leuten moechte ich nichts verkaufen und streiche diese Gebote und ab auf die Sperrliste.


    Gruss Prince

  • Also solange noch genügend Zeit ist sehe ich mir auch die Bewertungen meiner Bieter an und streiche auch mal ein Gebot und sperre die Person.


    Moby

    Der Zweck des Lebens besteht nicht darin zur Gruppe der Mehrheitsmeinung zu gehören, sondern möglichst großen Abstand zur Gruppe der Idioten zu wahren.

  • Auch wenn ich nur gleichermassen sporadisch was bei ebay kaufe bzw. verkaufe - frage ich mich - mit welchem Recht der Verkäufer unmündig gemacht wird.. Wenn VK mit säumigen Zahlungskunden schlechte Erfahrungen machen - warum darf der VK dies nicht bewertungstechnisch anzeigen lassen. So kommen solche säumigen Kunden fein drum rum und treiben ihr Spiel munter weiter.. Der nächste VK wird sich freuen da er diese gar nicht erst in seinem "eingeschränkten" Käuferkreis ausschliessen kann - da er ja nie eine negative kassiert hat... Super ebay - damit löst du echte Probleme.. :rolleyes: :rolleyes: :rolleyes:

  • Zitat

    Original von Prince
    Ebenso gibt es aber auch Kaeufer, die Rachbewertungen vornehmen, wenn naemlich der Verkaeufer zuerst bewertet und den Mumm besitzt negativ zu bewerten (auch erst einmal egal ob berechtigt oder nicht).


    Wenn ich das von Verkäufern so lese kommt mir das große Grausen ?(
    Was meinst du welcher Prozentsatz von den gesamten Rachebewertungen kommen von Käufern? 1%, 2% oder 5%? Ich glaube die paar kannst untern Tisch kehren. Und das Argument Käufer zu streichen, wozu? Wenn er bezahlt ist doch in Ordnung. Mehr brauch der nicht zu machen. Und wenn deine Ware in Ordnung ist, die Versandkosten im Rahmen und kommunikation perfekt, wovor hast du dann Angst? Das er widerruft? Na und, Geschäftsrisiko nennt man das. Otto und Quelle kämpfen damit schon Jahre und packen das. Um das zu vermeiden muß man eben en Laden aufmachen.


    mE. alles nur reine Schutzbehauptungen nicht sattelfester, wenig selbstsicherer oder überzeugter Verkäufer, um Ihre Willkür gegenüber der Kundschaft aufrecht zu erhalten !!
    KEINER, aber auch wirklich KEINER hat in der RealWorld in seinem Laden an der Ecke auch nur annähernd solche Geschäftsgebahren wie manche hier im Internet.

  • Da man Ebay ja per Mail oder Foreneintraegen (auf der Ebay Plattform) schlecht bis gar nicht erreicht, habe ich denen gerade mal einen Brief geschrieben. Diese schicke ich ganz auf die alte Art per Post an die Geschäftsleitung. Ob diese den lesen und darauf eingehen, keine Ahnung. Die erhalten sicherlich viele Briefe.


    Aber immerhin habe ich einen alternativen Vorschlag zum Bewertungssystem unterbreitet, den ich für die allerbeste Lösung halte.
    Wenn ich mich richtig entsinne, hatte ich diesen hier oder in einem anderen Forum schon mal geschrieben und viel Beifall dafür bekommen :)


    Mal schauen was Ebay dazu sagt bzw. ob die überhaupt antworten. Morgen geht der Brief auf die Reise :)


    Gruss Prince

  • Zitat

    Original von black-coins99
    Wenn VK mit säumigen Zahlungskunden schlechte Erfahrungen machen - warum darf der VK dies nicht bewertungstechnisch anzeigen lassen. So kommen solche säumigen Kunden fein drum rum und treiben ihr Spiel munter weiter..


    Nee, kommen die nicht. Wenn du als Verkäufer den meldest, kann er das insgesamt 3x durchziehen und wird dann gesperrt. Ist besser noch als rote Bewertungen, dann ist Ruhe im Karton. Und wenn er zB. bloß mit einer negativen im Profil daher kommt, den Verkäufer möchte ich sehen, der den Käufer dann streicht. Also der einzelne "böse" Käufer ist nicht der Rede wert.


    Also um jetzt jemand nenneswert auf die Nerven zu gehen, müsste ich schon mehrere Accounts aufmachen. Das wäre jetzt genauso notwendig und aufwendig wie in Zukunft auch. Ich seh hier keine Änderung... ?(


    Ergo: um als Verkäufer schwer beschossenen zu werden braucht es etwas Aufwand. Und den macht sich nicht jeder, das ist dann kein Zufall mehr, sondern gezielt. Egal ob nun durch unzufriedene Kunden oder Konkurrenz. Da sollte ich mir dann lieber nen Kopp über mein Geschäftsmodell machen....

    • Offizieller Beitrag

    @ Prince


    Dann halte uns doch bitte auf dem laufenden.


    Persönlich finde ich die Möglichkeit als Verkäufer nicht mehr negativ zu bewerten nicht gut. Denn damit ist der Verkäufer kaum vor Nachverhandlungen der Käufer geschützt.

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