Frage zu Münzkapseln

  • Hallo,


    ich habe bei eBay (Händler) ein paar Packungen (meine ersten) Münzkapseln von Leuchtturm erstanden. Diese wurden gestern auch geliefert.


    Nun ist mir aufgefallen, dass fast alle Kapsel kleine "Beschädigungen" haben .. kleine Bruchkanten und kleine "matt-weisse Stellen" an den Seiten
    die so aussehen wie wenn man Plastik ab- bzw. druchbricht bricht. Fast an jeder Kapsel ist so eine kleine Stelle....


    Das dies meine ersten Kapseln sind nun meine Frage ...ist das normal das die so ausehen oder habe ich B-Ware erhalten?


    Viele Grüße


    Sardin

  • Nein, das ist nicht normal, aber wenn Du weniger als € 40,- bezahlt hast, dann müsstest Du bei einer Reklamation das Porto und Rückporto zum Umtausch der Ware selbst bezahlen und das steht bei ein paar Euro nicht dafür.
    Nimm mit den Verkäufer Kontakt auf und versuche eine für Dich befriedigende Einigung zu erreichen ohne Wochenlange Debatte, kommt Dir der Verkäufer blöd, dann gib ihm gleich die "ROTE" und behalte Dir die Kapseln als Ersatzteillager oder für Unterwegs auf z.B. wenn Du auf der Bank Silberzehner einklaubst.
    Vernünftige Verkäufer bieten sofort bei Benachrichtigung eine gute Lösung an, Abzocker geben Dir sofort eine freche Antwort.
    Du braucht den Schmarren "Unstimmigkeit online klären" nicht beim Artikel steht mit dem Verkäufer Kontakt aufnehmen, das reicht fürs erste, bei blöder Antwort könntest Du auch(schade um die Zeit) "U.online klären" => Unstimmigkeit konnte nicht geklärt werden => beilegen => negative Bewertung!

  • manche verkaufen auch Leuchtturm oder ähnlich und liefern dann no names in neutralen weissen Kartons,


    und die haben dann Abweichungen in der Grösse .. passen also nicht ..


    Meine Empfehlung: http://www.pus-donaubauer.de/


    es muss ja nicht immer Ebäh sein :P


    mache ich mal Reklame, weil mir da auch bei kniffligen Sonderlösungen geholfen wurde !

  • Nein, das ist nicht normal, aber wenn Du weniger als € 40,- bezahlt hast, dann müsstest Du bei einer Reklamation das Porto und Rückporto zum Umtausch der Ware selbst bezahlen und das steht bei ein paar Euro nicht dafür.


    Das ist falsch; dieses gilt nur bei begründungslosem Widerruf eines Fernabsatzvertrages. Bei einer berechtigten Sachmängelreklamation im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung sind alle für die Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen vom Verkäufer zu tragen.

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