Eigentlich ist das ja klar: Wenn ich ein rotes Auto anbiete, kann ich kein grünes liefern und dann darauf verweisen, daß ich als "Privatanbieter" keinerlei Gewährleistung oder Umtausch anbiete. Man kann als nicht gewerblich handelnder PRIVATANBIETER die GEWÄHRLEISTUNG ausschliessen, daß man für spätere Mängel nicht haftet (...wenn die Goldmünze in einem halben Jahr braune Punkte bekommt...), aber man muß zunächst natürlich das angebotene Gut mit den angebotenen Eigenschaften liefern und darf auch nicht arglistig Mängel verschweigen.