Welches Vorkaufsrecht, wenn die Bank vollstreckt?
Banken und Sparkassen verkaufen ungefragt Darlehen
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wenn ich das so lese .. hat eigentlich jemand mal sich mit einem Banker unterhalten ?
oder versucht, die Geschäfte der Banken zu verstehen .. da verkaufen die ungefragt .. wen, bitte, hätten sie denn Fragen sollen ?
Ein Vertrag bleibt ein Vertrag, und für beide Seiten bindend .. egal ob der Schuldner die Forderung vererbt,
oder der Gläubiger die Forderung verkauft, oder selber fusioniert oder verkauft wird.Wenn Du als Schuldner dich nicht übernommen hast, kann es dir schnurzegal sein,
welchen Briefkopf der jährliche Kontoauszug diesmal trägt (bei manchen Kreditkarten etc ist es tatsächlich so)Wenn nicht, dann nicht, egal ob die Sparkasse um die Ecke die Zwangsversteigerung veranlasst oder
die Investmentfirma XY .. zu verschenken hat keiner was.
Wenn du den Kredit cash zurückzahlen kannst, dann bist du auch wahrscheinlich als Top-Kunde
und Minimalrisiko eingestuft .. wenn du den Kredit kündigen willst, wird man dir
natürlich keine günstige Rückzahlungsquote anbieten, sondern eine günstige Kreditausstockung,
oder eine billige Verlängerung.Das sind aber keine böschen Spielchen, Geld, Kredit und Risiken sind für Banker die
Waren mit denen Sie Geld verdienen ... und ausserdem der Schmierschoff, ohne den
unsere Wirtschaft so wenig leben könnte wie ohne Weizen, Öl, Stahl oder Computerchips.Wenn Forderung nun zwischen Banken verkauft wird, dann spielen viele Überlegungen eine Rolle:
fordern die Aktionäre weniger Risiko ? oder anders gestreutes ? Will man Abschreibungen
heute vornehmen und Rücklagen bilden, oder die zu einseitigen Risiken gleich bereinigen ?
Wenn es am Ende darauf hinausläuft, dass deutsche Kleinsparer für die Misswirtschaft
amerikanischer Sparkassen bluten mussten .. dann ist was schiefgelaufen, aber nicht die Tatsache,
dass Banken mit Risiken gehandelt haben .. das ist ihr Job. Schiefgelaufen ist die Einschätzung der
Risiken, und das Vorgehen, diese auf Kleinsparerpapiere und staatliche Banken zu verteilen.
Nicht unschuldig sind auch Kunden , die lieber höhere Renditen als langweilige Sparbuchzinsen sehen.und Politiker die "Ihre" Banken auch lieber höhere Renditen erwirtschaften lassen, als den Wählern
Sparhaushalte und Steuererhöhungen zuzumuten ...Am Ende hat es jeder besser gewusst .. da sollte man sich immer an Börsenweisheiten erinnern:
there is nothing like a free lunch -
oder einfacher: no risk, no fun
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@juergenlangen
hier im Tread geht es darum dass bei einem Verkauf die Grundschuld unabhängig vom zu dem noch offenen Restdarlehensbetrag ( zuzüglich der dort verbrieften Zinsen i.d.R. 18% - rückwirkend für 3 Jahre)
eingefordert werden können. Dies ist auch schon bei bislang gut und regelmäßig bedienten Darlehen geschehen. Es stellt wohl eine Gesetzeslücke da hier in D-Land, dass die Sicherungsvereinbarung dass die Sicherheit nur für den offenen Betrag bei einem Verkauf nicht unbedingt auf den neuen Käufer übergeht.Bei einem Verkauf von Darklehen werden im Mix wohl auch immer bislang einwandfrei bediente Darlehen mitverkauft + dann brutalst in voller Höhe der Grundschuld eingefordert.
>>> Daher beobachte ich den Tread sehr aufmerksam, da es mir potentiell auch wiederfahren kann...
Wenn es gesetzlich vorgeschrieben wäre dass der Darlehensnehmer zu entsprechenden Konditionen auch sofort sein Darlehen zurückkaufen kann - bei einem Verkauf könnte er ggf. zu neuen (höheren) Konditionen neu finanzieren ( die Rückkauf % wären dann ein Ausgleich dafür) er würde aber nicht den Kreditaufkäuferheuschrecken zum Fraß vorgeworfen werden.
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oder versucht, die Geschäfte der Banken zu verstehen .. da verkaufen die ungefragt .. wen, bitte, hätten sie denn Fragen sollen ?
Den Vertrags"partner".Die Rechtslage war, bei Abschluss vieler der betroffenen Darlehen, eine andere, Forderungen durften damals NICHT so ohne weiteres verkauft werden. Und wenn man diese Rechtslage ändert, ist es nur Recht und Billig ein Institut eines Vorkaufsrechtes zu schaffen.
Es ist ja keine Rede davon, dass sich da jeder einfach so durch eigenen Entschluß per Vorkaufsrecht zu Lasten der Kreditgeber sanieren könnte. Ein Vorkaufsrecht greift immer nur, das liegt in der Natur der Sache, wenn der Eigentümer eines Rechts eh verkauft. Verkauft er nicht, gibts auch kein Vorkaufsrecht.
Der abgebenden Bank kanns scheißegal sein, von wem sie das Geld kriegt. Das einzige was nicht mehr geht, ist hunderte Forderungen im Paket zu verkaufen. Aber die haben diese Darlehensverträge ja auch nicht im Paket abgeschlossen, oder?
Jede Gemeinde in Deutschland nimmt sich das Recht, Vorkaufsrechte auf Grundstücke zu haben. Aber das is ja der Staat, da haben wir Verständnis.
Die haben im Prinzip aus grundschuldgesicherten Darlehen, an denen ganze Existenzen hängen, nichts weiter als Wechsel gemacht, die man beliebig verscherbeln darf. Vor Wechseln hatten unsere Vorfahren so großen Respekt, dass es schon sprichwörtlich wurde, hätten die meisten nie freiwillig unterschrieben. Ein beliebtes Spiel war es damals, gezielt die Wechsel von Personen aufzukaufen, die man erpressen oder ruinieren wollte. Das kommt auch noch.
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@juergenlangen
hier im Tread geht es darum dass bei einem Verkauf die Grundschuld unabhängig vom zu dem noch offenen Restdarlehensbetrag ( zuzüglich der dort verbrieften Zinsen i.d.R. 18% - rückwirkend für 3 Jahre)
eingefordert werden können. Dies ist auch schon bei bislang gut und regelmäßig bedienten Darlehen geschehen. Es stellt wohl eine Gesetzeslücke da hier in D-Land, dass die Sicherungsvereinbarung dass die Sicherheit nur für den offenen Betrag bei einem Verkauf nicht unbedingt auf den neuen Käufer übergeht.Bei einem Verkauf von Darklehen werden im Mix wohl auch immer bislang einwandfrei bediente Darlehen mitverkauft + dann brutalst in voller Höhe der Grundschuld eingefordert.
>>> Daher beobachte ich den Tread sehr aufmerksam, da es mir potentiell auch wiederfahren kann...
Wenn es gesetzlich vorgeschrieben wäre dass der Darlehensnehmer zu entsprechenden Konditionen auch sofort sein Darlehen zurückkaufen kann - bei einem Verkauf könnte er ggf. zu neuen (höheren) Konditionen neu finanzieren ( die Rückkauf % wären dann ein Ausgleich dafür) er würde aber nicht den Kreditaufkäuferheuschrecken zum Fraß vorgeworfen werden.
Dies ist auch schon bei bislang gut und regelmäßig bedienten Darlehen geschehen !!!
Bitte um Nachweis, Quelle, ich halte das für schlicht absurd, wenn gemeint ist, jemand könne getilgte Forderungen
nochmal eintreiben, nur weil versäumt wurde, die Forderung zu löschen.Ich vermute, dass Darlehen, (tatsächliche, nicht zurückgezahlte Darlehen), bei Fälligkeit (bei variablem Zins, also recht kurzfristig),
gekündigt wurden, wenn der Eigentümer der Bank (oder der Kreditforderung) gewechselt hat und die
Risiken neu bewertet hat .. das wäre zwar unangenehm, wenn sich die Konditionen ändern, aber
damit muss man bei Fälligkeit immer rechnen. Wer mit knapper Finanzierung arbeitet, der sollte ja
auch min 10 Jahre abschliessen .....Ja und wenn man den Kredit dann nicht bedienen kann, oder schon vorher nicht
bedienen konnte .. dann hat man ein Problem, aber das hat man dann auch ohne Wechsel der
Bank .. oder glaubt jemand, der Volksbankdirektor darf einen nach 10 Jahren ungetilgten Kredit
für ein mittlerweile im sozialen Randgebiet liegendes, abgewohntes Objekt, einfach mal ungeprüft
verlängern, solange der Kunde noch sein Girokonto bei der Bank hat ? Die Kriterien sind wohl
überall die gleichen .. am billigsten ist der Kredit, wenn ich nachweisen kann, dass ich das Geld
gar nicht brauche (alter Bankerspruch)
Einzige Frage, die ich auch nicht beantworten kann: was ist, wenn ich die Forderung löschen will,
die Bank mir die mir zustehende Löschungsbestätigung (weil ich den Kredit ja getilgt habe und das nachweisen kann),
verweigert .. pleite ist, was weiss ich .. ich gehe mal davon aus, dass es beim Verkauf Verzögerungen geben
könnte, aber da ich beim Verkauf eh einen Notar beauftragen muss, wird der für sein Geld auch dieses Problem
lösen können, denke ich mal ganz naviv .. und schlafe weiter gut mit einer seit 15 Jahren getilgten, aber
im Grundbuch offenen Grundschuld bei der Sparkasse.. (und die mir den finanziellen Spielraum gibt ohne Kosten, und zum
minimalsten Zinssatz jederzeut Geld zu bekommen .. egal ob ich damit eine ander Immo, einen Porsche oder eine Kiste Goldbarren
finanziere möchte .. was ich aber noch nie gemacht habe, auf Kredit spekulieren ) -
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Nach Tilgung der Schuld muss die Bank dem Schuldner den Grundschuldbrief und die Löschungsbewilligung aushändigen.
Die Grundschuld im Grundbuch muss nicht gelöscht werden.
Der den Grundschuldbrief in der Hand hält dem der hat das Sagen!
Wenn die Grundschuld gelöscht ist verhält sich der Grundschuldbrief fast wie Bargeld da gegen auf dieses Zettelchen sofort Kredit gibt.So sind meine Infos.
LG GF
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[…]
zumindest wird dies in den Medien immer wieder behauptet >>> siehe ersten Artikel im Tread .… Anmelden oder registrieren -
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naja, Kredit gibt es nicht auf Papierchen, sondern wenn ich die tatsächlich existierende… Anmelden oder registrieren