Wann ist hier im Forum ein KAUFVERTRAG abgeschlossen?

  • Siehe unter Punkt ...


    3. - Verkäufer bestätigt den Verkauf, sofern der Preis noch gültig ist.
    (Und ist damit auch rechtskräftig!
    )

    Gruss


    bettel


    Das bedeutet also ich muss nicht explizit dazuschreiben wie lange mein Angebot gültig ist oder um wiviel % der POG schwanken darf, da ich jederzeit man Angebot ändern oder zurückziehen kann, auch wenn mich schon nen Interessent angeschrieben hat..


    ich frage nur wegen der ganzen Sache mit "museo del oro" weil mich das schon irgendwie erschreckt hat wie man da auf ihn losgegangen ist, gut er hatte ne Zusage gegeben.. Wenn ich jemanden ne Münze zusage dann bekommt er die auch egal wie dann der POG/POS steht, aber mir war halt wichtig dass ich dem nochmal explizit zustimmen muss...


    mfg stargate

  • ... früher gegen Handschlag - das waren noch Zeiten...


    :thumbup:



    Wo ist eigentlich das Problem? Es gilt immer noch: Ein Mann - Ein Wort!




    Wenn sich beide Seiten über Ware, Preis und Übergabemodalitäten einig geworden sind, ist der "Vertrag" hier eingegangen.


    schönes Wochenende!

  • aber mir war halt wichtig dass ich dem nochmal explizit zustimmen muss...


    ja, woher soll der Interessent sonst wissen, dass Du nicht schon 10 Minuten vorher von jemand anderem ne PN bekommen hast???
    (es wird ja nicht wie bei ebay öffentlich geboten und die "Verfügbare Menge" vom System automatisch angepaßt!)

  • Na ja ... den Preis musst Du schon von Zeit zu Zeit anpassen, kann ja nicht nur steigen sondern auch fallen.


    Es können Ereignisse die Preise beeinflussen, z.B. ein Bankrott eines Landes.
    z.B. bietest Du einen "Pfünder" für 16,8 K€ an und jetzt kommt die Pleite eines Landes und der "POG" steigt um 10%, dann musst Du halt den Preis anpassen.


    Wenn Du den Verkauf aber vorher bestätigt hast und der Käufer vielleicht sogar schon überwiesen hat und danach die Pleite kommt, musst Du zu den angegebenen auch Preis liefern!


    Gruss


    bettel

    Important information of the German "Propaganda Ministry":


    - Gold ist ein barbarisches Relikt und man kann es nicht essen!
    - Gold bringt keine Rendite und auch keine Zinsen!
    - Gold kann fallen und außerdem ist Gold böse!
    - Gold kann verboten werden, um das Volk zu schützen!


    - Mehr als 1000 Gründe die für Geld sprechen: "Hier ist Ihr Geld sicher (FBL)!" :D

  • Diese Art von Rechtskräftigkeit zweifele ich sehr stark an !!!
    Rechtskräftig im Sinne eines Kaufvertrages wäre es nur dann, wenn Käufer UND Verfkäufer sich auch einig sind.
    Wenn der Verkäufer nicht (mehr) verkaufen will und/oder der Käufer nicht (mehr) kaufen will, wer will ihn denn dazu zwingen.
    Online gelten sowieso andere Gesetze.
    Alleine wegen eines Angebotes mit Preis oder wegen einer Nachfrage mit Preisangabe einen rechtskräftigen Kaufvertrag ableiten zu wollen halte ich jusistisch für sehr gewagt.


    ... aber wenn man schon so genau auf das Recht pocht,
    dann sollte man auch die 30 Tage RÜCKGABERECHT bei ONLINE Geschäften nicht vergessen! [smilie_denk]
    ok - das gilt ja bei Gold und Silber sowieso nicht ...

  • ... aber wenn man schon so genau auf das Recht pocht,
    dann sollte man auch die 30 Tage RÜCKGABERECHT bei ONLINE Geschäften nicht vergessen!


    Aber aber ... das gilt doch nicht bei Edelmetallen, da diese Schwankungen unterliegen.


    Gruss


    bettel

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  • Diese Art von Rechtskräftigkeit zweifele ich sehr stark an !!!
    Rechtskräftig im Sinne eines Kaufvertrages wäre es nur dann, wenn Käufer UND Verfkäufer einig sind.


    was schon dreimal (oder öfter) gesagt wurde ...



    ... aber wenn man schon so genau auf das Recht pocht,
    dann sollte man auch die 30 Tage RÜCKGABERECHT bei ONLINE Geschäften nicht vergessen!


    also, mal abgesehen davon, dass der übergeordnete BGB § 312 "Widerrufsrecht bei Haustürgeschäften" ausdrücklich von

    Zitat

    einem Vertrag zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher


    spricht
    (wer ist hier der "Unternehmer" und wer der "Verbraucher"??? :wall: )


    guckst Du weiter


    :wall: :wall: :wall:



    PS:
    Romario, Du verkaufst doch gerne irgendwelche Fonds ...
    kann ich die bei Dir mit Rückgaberecht kaufen :D
    beim gesetzlichen Ausschluß des Widerspruchsrechts heißt es ja "soweit nicht ein anderes bestimmt ist":
    Du hast doch sicher eine entsprechende Ausnahmeklausel zu Gunsten des Fondsküufers in Deinen AGB?!?!

  • Es ist unerheblich ob die Preise bei EM's schwanken, wenn man ein Angebot macht oder akzeptiert, dann sollte man gerade in so einem Forum keine Spielchen treiben. Hier ist man unter Gleichgesinnten, denn man hat ja nicht nur Freunde, wenn man nicht unbedingt die selbe Meinung vertritt. Aber eine geschäftliche Zuverlässigkeit sollte man bei einen Geschäft auch dann erwarten können, wenn man sich auch schon mal in einen anderen Thread so richtig gekeilt hat. Aber ich glaube das ist eine Charaktersache. Ich persönlich würde so einen solchen "Geschäftspartner" auch im Empfehlungsthread genau so beschreiben.


    :D wie wahr ,mein Freund Bundschuh [smilie_blume] :D


    Gruss


    alibaba :D

    " Wo ich willkommen bin' lass ich mich nieder ,ansonsten geh ich wieder " ;)


    " jeden Morgen steht die Lüge als erste auf ,bis die Wahrheit ausgeschlafen hat " :D


    "Ich bin für mein Textinhalt verantwortlich ,nicht für das was du verstehst" 8o

  • Oh ... wie recht er hatte der gute Bundschuh!


    Aber leider ... leider ... und schon bin ich wieder traurig. ;( R.I.P. Bundschuh. [smilie_blume]


    Gruss


    bettel

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  • es gibt ja hüben wie drüben die Spezialisten, die sich die PNs anschauen, egal ob Angebot oder Nachfrage und sich erstmal nicht darauf melden.
    Die Oberspezialisten warten soviel Zeit ab bis sich der Preis in die richtige Richtung gedreht hat, melden sich dann mit Nachbesserungsansprüchen oder melden sich bei falscher Preisentwicklung gar nicht mehr. Was willste da machen außer die Ignorfunktion zu aktivieren.

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