Wirtschaftssicherungsstellungsverordnung?

  • Zitat

    Übrigens: Große Silbermengen an zentraler Stelle gelagert, können im
    Krisenfall durch die Regierung kostengünstig übernommen werden.


    Wirtschaftssicherungsstellungsverordnung in Dtld. vom 12.08.2004. Wenn Sie davon nichts mitbekommen haben
    sollten, ein Hinweis: Die Olympiade in Athen begann einen Tag später.

    im Artikel auf hartgeld - aber was ist das? Weiß einer mehr davon?

  • NICHT WEIL ES SCHWER IST, WAGEN WIR ES NICHT, SONDERN WEIL WIR ES NICHT WAGEN, IST ES SCHWER.
    Lucius Annaeus Seneca
    End corruption or at least let me participate in it!

  • wer lesen kann, ist aber im Vorteil ... dem Unternehmer ist der Warenwert, sowie der Mehraufwand durch die Massnahme zu ersetzen.
    Von Enteignung ist da nicht die Rede !


    Wer aber glaubt, wenn die Bevölkerung Hunger leiden würde, und Krankenhäuser kein Heizöl haben,
    dann könne man mit Silberlingen die bevorzugte Belieferung erkaufen .. der irrt natürlich ..
    was mir auch ohne Kenntnis eines solchen Gesetzes klar war... Im Krisenfall werden lebenswichtige
    oder militärisch wichtige Güter bewirtschaftet bzw zugeteilt. Das war und ist in jedem Staat der Fall,
    ob Kaiserreich, Demokratie, Diktatur, Kommunismus .. der Tread also mit das überflüssigste was es gibt.

  • wer lesen kann, ist aber im Vorteil ... dem Unternehmer ist der Warenwert, sowie der Mehraufwand durch die Massnahme zu ersetzen.
    Von Enteignung ist da nicht die Rede !


    Das Papier auf dem das geschriebenist, ist geduldig .... Durch was der Warenwert ersetzt wird: "Na, durch z. B. grüne Schnipsel, wie heute weltweit!" Toller (erzwungener) Tausch.

    NICHT WEIL ES SCHWER IST, WAGEN WIR ES NICHT, SONDERN WEIL WIR ES NICHT WAGEN, IST ES SCHWER.
    Lucius Annaeus Seneca
    End corruption or at least let me participate in it!

  • [b]§15 WiSiG
    Abs. 1 "Stellt eine Maßnahme auf Grund dieses Gesetzes oder einer nach diesem Gesetz erlassenen Rechtsverordnung [b][size=12]eine Enteignung dar[/size]
    , ist eine Entschädigung in Geld zu leisten. Die Entschädigung bemißt sich nach dem für eine vergleichbare Leistung im Wirtschaftsverkehr üblichen Entgelt. Fehlt es an einer vergleichbaren Leistung oder ist ein übliches Entgelt nicht zu ermitteln, ist die Entschädigung unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bemessen."[/b]
    Abs. 3 "Auf die Festsetzung einer Entschädigung und die Verjährung eines Anspruchs nach Absatz 1 sind die §§ 34, 49 bis 63 und 65 des Bundesleistungsgesetzes entsprechend anzuwenden. Dabei treten an die Stelle der Anforderungsbehörden die Behörden, welche die Maßnahmen im Sinne des Absatzes 1 angeordnet haben."


    BLG (Bundesleistungsgesetzes)
    §34 Abs. 1 "Nach diesem Gesetz begründete Zahlungsansprüche verjähren in vier Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Schluß des Jahres, in dem der Anspruch entsteht."
    §49 "Entschädigung und Ersatzleistung werden durch die Anforderungsbehörden festgesetzt."
    [/b]


    Also Enteignung steht sogar im Gesetzestext, Verjährung ist 4 Jahre. Zurückgezahlt oder Entschädigt muss nur werden, insoweit dass dann möglich ist.
    Ich finde daher die Erwähnung in einem Extrathread durchaus passend.

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