Vertrag wird ab Zusage geschlossen. Einseitig kann der Verkäufer nicht einfach zurücktreten wie er will.
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Aber bei einem Preisunterschied von 300 Euro für 100 Oz, wird man einen deutschen Landsmann finden, der die Ware für 25 Euro /Oz in Deutschland besorgt und dann für ein minimales Aufgeld (20-40 Euro) nach Österreich versendet. Das was der da oben macht ist eine Frechheit.
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nunja, hier handelt es sich um einen privatverkauf
und es bestand wohl noch keine verkaufszusage des anbietersAuch die Zusage eines Privatmannes bleibt verbindlich und ist gerichtlich durchsetzbar.
Ich ging deswegen von einer verkaufszusage aus, da oben das geschrieben wurde:
ZitatWenn ich das hier richtig lese hat doch der Anbieter ca. 15 Interessenten gehabt, und dabei auch feste Verkaufszusagen gemacht...
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Bei einer Kaufzusage des Händlers die nachträglich wieder ausgeschlagen wird, könnte man nach österreichischem Recht rechtliche Schritte in Erwägung ziehen.
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Ich brauche kein Tempolimit

Aber ich gebe Dir recht, bei den Topangeboten, ist das vielleich ganz sinnvoll.
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Ich finde es sollte jeder selbst darüber entscheiden können, wie er ein Angebot präsentiert. Wenn jemand durch die Art der Präsentation abgeschreckt wird, muss er ja nicht kaufen.
Wieso schreit ihr nach Regulierung, wo wir keine brauchen?