Robertino liegt richtig.
In Österreich ist das Nachschießen erlaubt, sofern dies das einzige Mittel ist, mit dem man den Angriff auf das Rechtsgut (dieser ist beim flüchtenden Räuber nocht nicht beendet) verlässlich und sicher abwehren kann. Eine Verhältnismäßigkeitsprüfung findet in Österreich nicht statt.
Und bitte, wenn man keine Ahnung hat, bitte nicht wild in die Tasten hauen Marcher!