Der Gläubiger kann indes in die Inso "flüchten", dann darfst du noch auf eine Quote oder die Versagung der Restschuldbefreiung hoffen, sofern der Gläubiger sich etwas zuschulden kommen lässt.
Es kommt aber auch darauf an,aus welchen Grund,der Schuldner Verbindlichkeiten hat.
Sollten diese beispielsweise aus einer Straftat herrühren,z.B Betrug ,dann hat der Schuldner nicht die Möglichkeit in die Inso zu flüchten ,desweiteren hast du 30 Jahre lang die Möglichkeit vollstrecken zu lassen und alle damit verbunden Kosten kannst du auf den Schuldner umlagern.
Habe momentan einen ähnlichgelagerten Fall,in dem ich gerade einen Titel erwerbe.
Die eigendliche Gefahr ,auf dem Schaden sitzen zu bleiben,sehe ich woanders.
Wenn der Schuldner verheiratet ist ,macht er eine Gütertrennung und der ganze Besitz des Schuldners gehört ,,angeblich,, dem Partner.
dann könnte ich mir vorstellen wird es etwas kompliziert.