Angenommen man besitzt e. Titel (GerichtsUrteil)
==> mit 30 Jahren GeltungsDaeuer (Verfallsfrist)
==> wo drauf steht: "Verzinsung mit 5 % ueber dem BasisZinsSatz" ...
Was passiert damit bei Inflation ? Ist zu erwarten, dass der ZinsSatz angeglichen wird ? Oder schuetzt den Schuldner die InflationsBeschoenigerei der statistischen Aemter u. Regierungen ?
==> Kann d. Schuldner gemuetich den Verfall des Geldwertes abwarten u. dann zum genehmen Zeitpunkt begleichen ?
Wer hat Ahnung ?