gerichtliche Titel unter InflationsBedingungen

  • Angenommen man besitzt e. Titel (GerichtsUrteil)
    ==> mit 30 Jahren GeltungsDaeuer (Verfallsfrist)
    ==> wo drauf steht: "Verzinsung mit 5 % ueber dem BasisZinsSatz" ...


    Was passiert damit bei Inflation ? Ist zu erwarten, dass der ZinsSatz angeglichen wird ? Oder schuetzt den Schuldner die InflationsBeschoenigerei der statistischen Aemter u. Regierungen ?
    ==> Kann d. Schuldner gemuetich den Verfall des Geldwertes abwarten u. dann zum genehmen Zeitpunkt begleichen ?


    Wer hat Ahnung ?


    [smilie_blume] [smilie_denk]

  • Angenommen man besitzt e. Titel (GerichtsUrteil)
    ==> mit 30 Jahren GeltungsDaeuer (Verfallsfrist)
    ==> wo drauf steht: "Verzinsung mit 5 % ueber dem BasisZinsSatz" ...


    Was passiert damit bei Inflation ? Ist zu erwarten, dass der ZinsSatz angeglichen wird ? Oder schuetzt den Schuldner die InflationsBeschoenigerei der statistischen Aemter u. Regierungen ?
    ==> Kann d. Schuldner gemuetich den Verfall des Geldwertes abwarten u. dann zum genehmen Zeitpunkt begleichen ?


    Ich würde mich wundern, wenn es sowas überhaupt gibt. Normalerweise wird ein Spruch bei Eintritt der Rechtskraft vollstreckbar. Der Schuldner muß dann kurzfristig zahlen oder kann zum Offenbarungseid gezwungen werden. Es bleibt das Risiko, daß die Forderung schon während des Prozesses durch galoppierende Inflation wertlos wird: Pech gehabt, wie andere Gläubiger. Intelligenterweise sollte man dann (sofern möglich) auf Herausgabe von $Sachleistung klagen statt auf Kompensation in Geld.


    Oder meinst du den Fall, daß dir ein Gericht bescheinigt, der Beklagte müsse 30 Jahre lang strittige Zinsen und dann ein Kapital zurückzahlen? Das wird er dann regelmäßig pünktlich tun müssen und dabei die Bestimmungen der Währungsreform für die Umstellung von Schuldverhältnissen beachten, sobald diese kommt. Du hast dann anderen Gläubigern den Titel voraus, aber genausowenig wie diese einen Inflationsschutz.


    Gruß
    Klaus_H.

  • Wenn du einen Titel hast, hält dich niemand davon ab diesen schon jetzt vollstrecken zu lassen. Warum also warten? Gibt der Schuldner an, zahlungsunfähig zu sein, so soll er die Eidesstattliche Versicherung abgeben. So kommst du an seine Bankdaten und seinen Arbeitgeber und kannst eine Konto- und Lohnpfändung vornehmen lassen.


    Der Gläubiger (der Schuldner natürlich, mein Fehler) kann indes in die Inso "flüchten", dann darfst du noch auf eine Quote oder die Versagung der Restschuldbefreiung hoffen, sofern der Gläubiger Schuldner sich etwas zuschulden kommen lässt.

  • Der Gläubiger kann indes in die Inso "flüchten", dann darfst du noch auf eine Quote oder die Versagung der Restschuldbefreiung hoffen, sofern der Gläubiger sich etwas zuschulden kommen lässt.


    Es kommt aber auch darauf an,aus welchen Grund,der Schuldner Verbindlichkeiten hat.
    Sollten diese beispielsweise aus einer Straftat herrühren,z.B Betrug ,dann hat der Schuldner nicht die Möglichkeit in die Inso zu flüchten ,desweiteren hast du 30 Jahre lang die Möglichkeit vollstrecken zu lassen und alle damit verbunden Kosten kannst du auf den Schuldner umlagern.
    Habe momentan einen ähnlichgelagerten Fall,in dem ich gerade einen Titel erwerbe.
    Die eigendliche Gefahr ,auf dem Schaden sitzen zu bleiben,sehe ich woanders.
    Wenn der Schuldner verheiratet ist ,macht er eine Gütertrennung und der ganze Besitz des Schuldners gehört ,,angeblich,, dem Partner.
    dann könnte ich mir vorstellen wird es etwas kompliziert.

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