NORMALER Weise zahlt die RV das eben auch nicht.
http://www.heise.de/tp/artikel/23/23090/1.html
Hatte den Fall vor Kurzem, als ich ein Kleidungsstück meiner Frau für läppische 33 € versteigerte und der Käufer auf unversichertem Versand bestand und dann behauptete die Ware nicht erhalten zu haben.
Seine Geld zurück Forderung wurde von nicht weniger als drei Anwaltsschreiben untermauert - auf die ich gar nicht erst reagiert habe.
Unnötig zu sagen dass ebay den Fall zu meinen Gunsten entschieden hat, nur die negative Bewertung bleibt mir.
Jetzt beklagt sich der Käufer, er habe über 300 € an seinen Anwalt bezahlt und seine RV zahle dies nicht - war eh klar -
Das vierte Anwaltsschreiben fordert nun dieses Geld von mir ein.... Manche lernen es eben nie.
Ich habe ihm erst mal mitgeteilt, das man Anzeigen bei der Polizei oder der Staatsanwaltschaft stellt, und nicht bei seinem Anwalt...
Mal sehen was da noch so lustiges kommt.