Der Schutz der Kinder in Corona-Zeiten aus juristischer Sicht
Von Vorsitzender Richterin Karin aus Heidelberg
,,Gesunde Kinder impfen zu lassen, könnte eine Verletzung der Elternpflicht sein. Angesichts dieser Zahlen und der Empfehlung der STIKO könnte es eine Verletzung der Pflicht der Eltern, die die körperliche Unversehrtheit ihrer Kinder zu schützen haben, darstellen, wenn sie ihre gesunden Kinder gegen das Coronavirus SARS-CoV -2 impfen lassen. Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass alle in der EU und damit in Deutschland zugelassenen COVID-19-Impfstoffe nur eine bedingte Zulassung erhalten haben. Erst wenn umfassende Daten darüber vorliegen, die bestätigen, dass die Nutzen-Risiko-Bilanz positiv ausfällt, d.h. der Nutzen für die Gesundheit die Risiken überwiegt, kann die bedingte Zulassung in eine Standardzulassung umgewandelt werden. Diese Daten liegen noch nicht vor.Immer wieder verweisen Politiker und verschiedene Medien darauf, dass auch Kinder geimpft werden müssten, um ältere Menschen vor gravierenden Folgen einer Infektion mit dem Coronavirus zu schützen, und beschwören die Solidarität der Gemeinschaft. Aus den Grundwertungen des Kindeswohlprinzips ist zu entnehmen, dass die Kindesinteressen Vorrang vor allen anderen beteiligten Interessen haben.,,