gerade Menschen die fleissig sind
und versuchen ein kleines Kapital anzusammeln
können sehr schnell wieder alles verlieren
man kann sein Kapital mit einer falschen Geldanlage verlieren ( Lehman-Zertifikate )
man kann Kapital verlieren wenn der Goldpreis sinkt
man kann Kapital erwirtschaften
und trotzdem durch eine Heirat alles verlieren
Der Standesbeamte klärt auf ???
Danke für den Link
[url]http://www.trennungsfaq.de/ehe.html#betreuungsunterhalt[/url]
Ich will heiraten. Kann ich mich gegen Trennungskatastrophen absichern?
In engen Grenzen. Leider werden selbst diese Möglichkeiten von den wenigsten
Männern berücksichtigt. Zusammengefasst bestehen die wenigen Schutzmassnahmen
aus:
- Gütertrennung oder eine „modifizierte Zugewinngemeinschaft“
ist wichtig, um eventuelle Scheidungskosten niedrig zu halten und den
Versorgungsausgleich auszuschliessen. Zugewinngemeinschaft vereinbaren und die
Klausel aufnehmen, dass Gütertrennung gilt, falls die Ehe nicht durch Tod
endet, sondern geschieden wird. Je weniger in der Scheidung „drin“ ist, desto
billiger. Mindestens Ausschluss des Versorgungsausgleichs
vereinbaren, sofern man während der Ehe voraussichtlich mehr verdient. - Wer sich dem Versorgungs- und Zugewinnausgleich bei Eheende unterwerfen
will, muss sein Anfangsvermögen später nachweisen können, ansonsten wird es
auf Null gesetzt und der Zugewinnausgleich erfasst auch Eigentum, das man
schon vor der Ehe besessen hat. Entweder einen notariellen Vertrag machen oder
Originalbelege im Bankschliessfach (nicht zu Hause) aufbewahren. - Eheverträge sind meistens rechtlich nur begrenzt
hilfreich, sie versagen gerade in den wichtigsten Punkten. Mit den Jahren
reduzierten die hohen Gerichte ihre zulässigen Inhalte auf ein immer weniger
interessantes Minimum. Seit einer BGH-Entscheidung 2003 können Eheverträge für
komplett sittenwidrig erklärt werden, falls sie das staatlich gewünschte Mass
an Alimentierung der Exfrau verhindern. Im Nachhinein, trotz notarieller
Prüfung beim Abschluss! Ein Ehevertrag ist niemals eine Alternative zur
Nichtheirat. Besser eine Lebensgemeinschaft mit Partnerschaftsvertrag als eine
Ehe mit Ehevertrag. Helfen können sie nur, wenn ein Ehepartner Firmen aus
einer Ehe und Scheidung heraushalten will. Der Wert eines Ehevertrages liegt
vor allem auf psychologischer Ebene: Man fühlt sich vielleicht daran gebunden,
ausserdem wird für die Abfassung eines Ehevertrages zwischen den Partnern über
Themen gesprochen, die leider unter Verliebten grundsätzlich unter den Tisch
fallen. Wenn sich schon beim Ehevertrag eine problematische Einstellung der
Partnerin offenbart, ist grosse Vorsicht geboten! - Der wichtigste Punkt: adäquate Erwerbspflichten oder
Rollentausch der Ehepartner. Wer sich selbst auf die
Sonnenseiten der Ehe setzt, eheprägend wenig verdient sowie während der Ehe
den Job aufgibt, um Kinder zu betreuen, baut kräftig zivilrechtliche Ansprüche
auf. Bei Heiratskandidatinnen, die auf einer eigenen Hausfrau- und Mutterrolle
bestehen, müssen den Männern alle roten Warnlichter aufleuchten. Darauf
bestehen, dass die Ehepartnerin ihre Erwerbspflichten gleichwertig erfüllt.
Vor allem, wenn Kinder kommen! Als Vater Erziehungszeiten unbedingt
wahrnehmen. Nach einer Trennung hilft das freilich nichts, wenn es um den
Verbleib der Kinder geht, die unabhängig vom vorigen Einsatz des Vaters fast
immer automatisch der Mutter zugesprochen werden. Gleichwertige eheprägende
Erwerbstätigkeit wirkt sich aber deutlich auf die Ehegattenunterhaltsfragen
aus. - Keine Vollmachten über das Gehaltskonto ausstellen. Ein
drittes gemeinsames Konto einrichten, auf das beide für gemeinschaftliche
Ausgaben einzahlen. Ein eigenes Konto mit Alleinzugangsmöglichkeit erhalten.
Auszüge nirgendwo herumliegen lassen. Informationen grundsätzlich
verschleiern. Alle bekannten Informationen können im Trennungsfall von der
Gegenseite als Startrampe für Tiefschläge benutzt werden. - Eigene Sicherheitsreserven schaffen, von denen niemand
(auch der Staat nicht!) etwas weiss: Bargeld, Edelmetall, Auslandskonten in
geeigneten Ländern (z.B. Österreich) sind nützlich. - Erbschaften sauer machen. Mit Nacherben beschweren, für
Immobilien Wohnrechte vergeben, Testamentsvollstrecker einsetzen, der bei
frühzeitigem Dahinscheiden das Erbe des noch nicht volljährigen Kindes anstatt
der Mutter verwaltet. - Auswandern und woanders heiraten. Bereits in Österreich
sieht es ein wenig heller aus. Schweden (Ehegattenunterhalt: Null) oder
Frankreich (modernes
Familienrecht
statt hemmungslosem Mutterkult) wären Alternativen. - Eigenständigkeit bewahren, nicht alles zusammenwerfen,
nicht alles offenbaren. Eigene Freundschaften pflegen. Wenn es einmal nicht so
gut läuft, sind das hilfreiche Rückzugsareale.