Beiträge von argo100

    Zitat von venegolex

    warum wartet man ein Jahr auf sein Zeug…?! Stornieren und gut - Dampf ablassen [Blockierte Grafik: https://www.goldseiten-forum.com/wcf/images/smilies/boese.gif] und weiterziehen. [Blockierte Grafik: https://www.goldseiten-forum.com/wcf/images/smilies/saint.png] [Blockierte Grafik: https://www.goldseiten-forum.com/wcf/images/smilies/cool.png]

    Wenn man Vorkasse gezahlt hat und storniert und dann sein Geld nicht zurückbekommt, ist man nicht so richtig im Vorteil :)

    Meist schmeißt man dann noch Geld hinterher für den Anwalt und Gerichtsvollzieher, in dem Ehrgeiz, den Schuldner ärgern zu wollen... aber das Geld ist erstmal weg... und der Schuldner wird kaum so dumm sein, seine Millionen auf das Konto der Sparkasse einzuzahlen, sondern hat längst eine Prepaid-Kreditkarte der Bank of Maledives :) - natürlich nur ganz abstrakt gesprochen - ohne auf den Fall Bezug nehmen zu wollen. Das würde Klaus Riotte ja nie machen, weil das ein grundehrlicher Geschäftsmann ist. Sicher nur ein Missverständnis, was da vorliegt, oder?

    Insolvenz mangels Masse abgewiesen:


    36g IN 4258/22|In dem Verfahren über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.Goldinvest Klaus Riotte GmbH, ehemals geschäftsansässig Unter den Linden 21, 10117 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Klaus RiotteRegistergericht: Amtsgericht Charlottenburg HRB 218827- Schuldnerin -Geschäftszweig: Handel mit Edelmetallen, Schmuck und Uhren|Beschluss:Der Antrag des antragstellenden Gläubigers auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Schuldnerin wird mangels Masse abgewiesen.Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung soweit sie den Tenor zu 1. betrifft kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht CharlottenburgAmtsgerichtsplatz 114057 Berlineinzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (http://www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.|Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.Elektronische Dokumente müssen|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder |von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden: |auf einem sicheren Übermittlungsweg oder|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite http://www.justiz.de verwiesen.|Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 07.02.2023

    Wenn dem Händler eine Riesen-Steuernachzahlung aufgebürdet wird, dürfte das für Kunden, die Ware bestellt und noch nicht erhalten haben, eher keine gute Nachricht sein :) Das könnte zur Folge haben, dass man den Händler ein paar Jahre nicht erreicht oder die Finanzmittel des Händlers nicht reichen, um den Hunger des Fiskus und der Kunden zu befriedigen. Der Fiskus holt sich dann zuerst, was ihm zusteht... Aber ich will den Teufel nicht an die Wand malen ;)

    zu Klaus Riotte Goldhandel gab es die letzten Tage News:


    "...Die Gesellschaft ist durch rechtskräftige Abweisung eines Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse auf Grund des § 60 Abs. 1 Nr. 5 GmbHG aufgelöst. (Beschluss des Amtsgerichts Charlottenburg vom 07.02.2023 AZ: 36g IN 1761/22)...."


    Damit kann wieder jeder Gläubiger vollstrecken, die Frage ist nur in was.... von der zivilrechtlichen Insolvenzhaftung abgesehen gibt es allerdings noch die strafrechtliche Seite...

    Abgesehen von den im Vergleich zum Wettbewerb höheren Preisen bei Kettner sind seinw Videos bemerkenswert, da sie oft demagogisch an der Oberfläche vereinfachen oder gar sachlich falsch sind... Siehe auch:

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    Was tut man nicht alles, um Angst zu schüren, damit die Menschen Gold und Silber kaufen...

    Das Gericht ist scheinbar der Überzeugung, dass mit Hilfe von Emporium Hamburg ca. 22 Millionen Euro an Steuern hinterzogen worden sind und möchte Achim Becker, den Gründer, ehemaligen Gesellschafter und Geschäftsführer für 4 Jahre ins Gefängnis schicken....überdies soll das Firmenkonstrukt wohl ca. 22 Millionen zahlen (Vermögensabschöpfung), - da wird sich der eine oder andere die Frage stellen, ob das die Firma überlebt... :)


    https://www.abendblatt.de/hamb…tstrafe-achim-becker.html


    Ob an solchen Überlegungen das Einlegen einer Revision etwas ändert, ist die Frage....


    Tröpfchenweise Münzen nach Monaten und mehreren Ermahnungen bei Nichtmeldung am Telefon und noch zu wenig im Paket... das klingt nicht gerade wie eine Einladung dazu, nochmal bei Haller zu bestellen ...

    Auf jeden Fall scheint das ein Freund von gestückelten Zusendungen zu sein, wobei man sich fragen muss, ob er stückelt, weil die Versicherung dies so möchte oder weil er die Ware nicht vollständig hat....


    Ob das das Geldwäsche-Team beim Landeskriminalamt mal nicht auf den Plan bringt... hab das mal für die Nachwelt konserviert:



    Mutig von den neuen Betreibern, auf ein Geschäftsmodell zu setzen, was schon bei früheren Betreibern nicht funktioniert hat. Die Ex Oriente Lux AG, die das einstmals aus Reutlingen heraus betrieben hat, war damit ja wenig erfolgreich - von der Medienaufmerksamkeit einmal abgesehen.


    Der ehemalige Geschäftsführer versucht sich jetzt in der Vermittlung von Grundstücken und zeltähnlichen Gebilden in Kroatien: https://larahland.com/ueber-uns/

    Nach monatelangen Ermittlungen hieß es, die Verdächtigen sollen sich gestohlenes Gold beschafft haben, um es einzuschmelzen und daraus gefälschte Anlagemünzen herzustellen. Dann sollen sie selbst oder Familienangehörige die Stücke in ihren Juwelierläden in Neukölln und Reinickendorf als echt in Umlauf gebracht haben.

    Ähhhh... darf ich höflich fragen, WELCHE ANLAGEMÜNZEN, die im Krims-Krams-Goldankaufladen in Neukölln nachgeprägt haben sollen und mit welcher Prägemaschine stellt man bitte "Anlagemünzen" mal eben so her, für die man zig Tonnen Druck und große Prägemaschinen braucht? Zudem noch aus 5-Neuner-Gold statt aus 4-Neuner-Gold? Das fällt mir ja extrem schwer zu glauben :)