Die Buba wird auf eigenem Gelände das Hausrecht ausüben dürfen... da die Buba aber auch hoheitliche Aufgaben übernimmt, wie z.B. das Inverkehrbringen der 10-Euro-Münzen und/oder das Umtauschen von Altbeständen DM gegen Euro, dürfte fraglich sein, ob sie den Zugang für diese Dienstleistungen so einfach sperren kann... es ist ja kein privatwirtschaftliches Unternehmen...
Als außerordentlich fraglich würde ich es sehen, daß die auf dem Bürgersteig davor verbieten wollen, wenn ein Privatmann andere Privatleute anspricht, das dürfte kaum verboten werden können.
Untersagt werden kann das, wenn das jemand gewerblich macht ![]()
Da die Grenze zu ziehen, wird aber sicher nicht einfach...da weiß auch der BGH und BFH nicht, was die wollen, haben jetzt wieder einen Oldtimerhandel mit über 100 Autos die Gewerblichkeit abgesprochen, weil die keine Vorsteuern erstatten wollten ![]()