Zitat von IrresDing
Dass ein Händler nicht alles auf Lager hat ist üblich. Gelagertes Gold kostet Geld und unterliegt einem Kursrisiko....
... Also Ware vorzuhalten ist KEIN Sicherheitsmerkmal sondern eher ein Risiko für beide Seiten....
Zu guter Letzt lassen es die mickrigen Margen auch nicht zu, dass ein Händler Gold per Kredit oder per EK-Bindung im Lager gammeln lässt.....
Das erweckt auf mich den Eindruck, dass es unüblich wäre, dass Edelmetallhändler Ware in größerem Umfang Ware wie Goldmünzen vorrätig halten. Ich habe mir einmal die Mühe gemacht, von ZWÖLF Edelmetallhändlern den jeweils letzten, veröffentlichten Warenbestand anzusehen. Dies kann jeder unter http://www.unternehmensregister.de selber nachvollziehen. Kostenlos.
Ich stelle erstens dazu fest, dass der Anbieter Haller offenbar so klein ist, dass er gar nicht im Handelsregister erscheint. Das kann man ja noch sympathisch finden.
Aber zweitens stelle ich fest, dass es offenbar Händler gibt, die durchaus ein Lager haben, welches dann aufgrund des Euro-Umfangs sicherlich auch Gold und nicht nur Silber beinhaltet.
Hier einmal die letzten Lagervorräte einiger beispielhaft herangezogener Anbieter, die sich offenbar der Logik des Users IrresDing nicht anschließen und eine Lagerhaltung vornehmen, die es zumindestens statistisch deutlich häufiger ermöglichen sollte, etwas direkt zu versenden. Wobei Einzelfälle längerer Lieferzeit auch dann natürlich nicht ausgeschlossen sind.
Lagerstände i.d.R. per 31.12.2016, ansonsten per letzten veröffentlichtem Geschäftsjahresende:
Degussa: 9,8 Mio Euro
Philoro 4,4 Mio Euro
Auragentum 3,3 Mio Euro
MP 0,3 Mio Euro
AG24 4,5 Mio Euro
Westgold 2,8 Mio Euro
PA Berlin 0,8 Mio Euro
Castellgold 0,2 Mio Euro
ESG 13,7 Mio Euro
Silbercorner 0,6 Mio Euro
Goldsilbershop (Solit) 3,5 Mio Euro
Coininvest 5,2 Mio Euro
Bei einigen dieser Firmen existieren noch Schwester- oder Tochterfirmen, die nochmal zusätzlichen Bestand aufweisen. Bei ESG wird der Vorrat vermutlich zum größten Teil aus Scheidgut bestehen, das kann man nicht direkt vergleichen.
Oben sind nur Firmen, die im Handelsregister gelistet sind und die Bilanzen veröffentlicht haben.
Haller ist nicht im Handelsregister eingetragen und hat demzufolge seine Bilanzen dort nicht veröffentlicht.
Zitat von IHK
- Nach dem Handelsgesetzbuch ist Handelsgewerbe und damit handelsregistereintragungspflichtig jeder Gewerbetreibende, es sei denn, dass das Unternehmen nach Art und Umfang einen in kaufmännischer Art und Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert. Für die Beurteilung der Frage, ob das Gewerbeunternehmen einen in kaufmännischer Art und Weise eingerichteten Gewerbebetrieb erfordert, ist das Gesamtbild des Betriebes entscheidend. Maßgebliche Kriterien können unter anderem sein:
[/i] - Vielzahl der Erzeugnisse und Leistungen,
- Teilnahme am Wechselverkehr,
- grenzüberschreitende Tätigkeit,
- Größe, Zahl und Organisation der Betriebsstätten,
- Jahresumsatz über 250.000 Euro,
- Anzahl und Funktion der Mitarbeiter (mehr als fünf).