Beiträge von tomroxwell
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Damit hier nichts durcheinander geht:
Kleinstkapitalgesellschaften im Sinne von § 267a HGB brauchen Ihren Jahresabschluss nicht zu veröffentlichen sondern dürfen alternativ diesen hinterlegen. Der hinterlegte Jahresabschluss ist nicht Online über bundesanzeiegr.de online einsehbar sondern nur auf konkrete Anfrage abrufbar. Der hinterlegte Jahresabschluss für Kleinstkapitalgesellschaften ist somit auch nicht in den Suchergebnissen auf Bundesanzeiger.de sichtbar.
Der Jahresabschluss der Degussa Goldhandel GmbH ist dagegen für 2016 auf der Seite Bundesanzeiger auffindbar. 2017 sollte bald folgen.lg
tomroxwell -
Versandhandelsregelung nach § 3c UstG sollte an Private greifen. Möglichkeit der Besteuerung mit dem Steuersatz des Abgangslandes ist in den aufgezeigten Liefer und Erwerbsschwelle möglich. Allerdings ist Platin in Belgien mit 21 Prozent zu besteuern. Bringt hier somit nichts. Ändert aber nix an der so genannten Versandhandelsregelung.
Vor Jahren waren die Silbermünzen in DE mit 19% und in baltischen Ländern mit ca. 7% zu versteuern. Allerdings waren dafür damals die Nettoverkaufspreise höher.Grüße
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Ein belgischer Unternehmer kann für 100 teur p.a. Waren an Privatkunden in Deutschland liefern und muss dabei keine dtsch Umsatzsteuer abführen https://www.hk24.de/produktmar…l/lieferschwellen/1167678
Der Erwerber darf hierbei in Deutschland nicht über die Erwerbsschwelle von Teur 12.5 kommen.
GrüßeP.s. Belgien ist kein Drittland im Sinne der USt
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Die Umsatzsteuer wird beim Kauf von Edelmetallen nicht vom Käufer geschuldet. Das Finanzamt hat gar keine Möglichkeit etwaige Unsatzeuernachforderungen an den Käufer zu stellen.
Der Verkaufspreis an Endkunden ist auch nicht zuzüglich etwaiger Umsatzsteuer sondern Festpreis.
Ein belgischer Unternehmer kann für 35 teur p.a. Waren an Privatkunden in Deutschland liefern und muss dabei keine dtsch Umsatzsteuer abführen https://www.hk24.de/produktmar…l/lieferschwellen/1167678
Grüße -
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ABC Silberbarren 100 gramm gegossen
Liebe Grüße
tomroxwell
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Comptoir Lyon Alemand Louyot Paris 100 gramm Silberbarren gestanzt
Liebe Grüße
tomroxwell
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Sunshine Mining Silberbarren 3 oz gegossen
Liebe Grüße
tomroxwell
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Liebe Grüße
tomroxwell
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ne, eben nicht gesetzeskonform, sondern entsprechend der Meinung der Finanzverwaltung. die Finanzverwaltung ist aber nicht das Gesetz. Daran würde eine verbindliche Auskunft auch nichts ändern. Inwieweit eine solche vorgeschlagene Auskunft praktikabel ist, bspw. bei einem beabsichtigten Kauf über eBay, sollte normalerweise auch jeder einschätzen können....
Ne Einspruch und ggf. Finanzgericht absolut ordentlicher Weg, da Gesetzesauslegung der Finanzverwaltung nichts mit Sinn und Wortlaut der Vorschrift des § 25c Abs. 2 USt zu tun hat.
Grüße
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Hallo,
der Zoll hat vor ein paar Wochen einen Halbunzer der PerthMint wegen mangelnder Ecken bei der Einfuhr mit 19 % besteuert. Dies ergibt sich nicht aus dem Gesetzestext des betreffenden § 25c UStG, sondern ist reine Verwaltungsauffassung, die aufgrund des eindeutigen Gesetzeswortlauts wenig Bestand vor einem Finanzgericht hat. Allerdings ist die Finanzverwaltung für eine Einspruchsentscheidung maßgeblich, so dass wohl nur der Weg vor ein Finanzgericht bleibt. Werds auf alle Fälle versuchen. Anbei mein Einspruch:
Sehr geehrte Damen und Herren,
gegen den betreffenden Bescheid lege ich hiermit Einspruch ein.
Die Begründung lautet wie folgt: Die Umsatzsteuerfreistellung nach § 25 c Abs. 1 UStG erfordert die Lieferung von Anlagegold. Anlagegold ist gemäß dem Gesetztestext in § 25c Abs.2 Satz 1 Nr.1 UStG Gold in Barren –oder Plättchenform mit einem von den Goldmärkten akzeptierten Gewicht und einem Feingehalt von mindestens 995/1000. Diese Voraussetzungen sind in meinem Fall erfüllt. Es handelt sich um einen Barren der Firma Perth Mint Australia in der firmenspezifischen Herstellerform mit der Reinheit 999 und einem Handelsgewicht von 0,5 oz. Ich besitze den gleichen Barren noch einmal, nur mit dem Unterschied, dass dieser vier Ecken hat und umsatzsteuerfrei ist. Ich meine, dass es für die Steuerbefreiung nicht auf die Barrenform ankommen kann, sondern nach der Intension des Gesetzgebers eine Steuerfreistellung von Gold zu Anlagezwecken im Vordergrund steht. Zumindest sehe ich in meinem betreffenden Barren mindestens eine firmenspezifische Ecke, so dass wohl auch die Vorschriften der Finanzverwaltung in meinem Fall erfüllt sind. Zu Beweiszwecken habe ich Ihnen Fotos von den ansonsten identischen Barren mit Ecke (aber ohne USt) und ohne vier Ecken (dafür mit USt) als Anlage beigefügt.Mit freundlichen Grüßen
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Rechtslage Deutschland: Der Abgeltungsteuer mit dem gesonderten Steuersatz 25 % unterliegen nur Einkünfte aus Kapitalvermögen. Goldverkäufe innert Jahresfrist sind als private Veräußerungsgeschäfte zu erfassen und nicht als Einkünfte aus Kapitalvermögen! Daher auch kein gesonderter Steuersatz, sondern Individualtarif! Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften bleiben bis zu einem jährlichem Gesamtgewinn 600 Euro steuerfrei!
Grüßetomroxwell