Beiträge von tomroxwell
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Damit hier nichts durcheinander geht:
Kleinstkapitalgesellschaften im Sinne von § 267a HGB brauchen Ihren Jahresabschluss nicht zu veröffentlichen sondern dürfen alternativ diesen hinterlegen. Der hinterlegte Jahresabschluss ist nicht Online über bundesanzeiegr.de online einsehbar sondern nur auf konkrete Anfrage abrufbar. Der hinterlegte Jahresabschluss für Kleinstkapitalgesellschaften ist somit auch nicht in den Suchergebnissen auf Bundesanzeiger.de sichtbar.
Der Jahresabschluss der Degussa Goldhandel GmbH ist dagegen für 2016 auf der Seite Bundesanzeiger auffindbar. 2017 sollte bald folgen.lg
tomroxwell -
Versandhandelsregelung nach § 3c UstG sollte an Private greifen. Möglichkeit der Besteuerung mit dem Steuersatz des Abgangslandes ist in den aufgezeigten Liefer und Erwerbsschwelle möglich. Allerdings ist Platin in Belgien mit 21 Prozent zu besteuern. Bringt hier somit nichts. Ändert aber nix an der so genannten Versandhandelsregelung.
Vor Jahren waren die Silbermünzen in DE mit 19% und in baltischen Ländern mit ca. 7% zu versteuern. Allerdings waren dafür damals die Nettoverkaufspreise höher.Grüße
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Ein belgischer Unternehmer kann für 100 teur p.a. Waren an Privatkunden in Deutschland liefern und muss dabei keine dtsch Umsatzsteuer abführen https://www.hk24.de/produktmar…l/lieferschwellen/1167678
Der Erwerber darf hierbei in Deutschland nicht über die Erwerbsschwelle von Teur 12.5 kommen.
GrüßeP.s. Belgien ist kein Drittland im Sinne der USt
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Die Umsatzsteuer wird beim Kauf von Edelmetallen nicht vom Käufer geschuldet. Das Finanzamt hat gar keine Möglichkeit etwaige Unsatzeuernachforderungen an den Käufer zu stellen.
Der Verkaufspreis an Endkunden ist auch nicht zuzüglich etwaiger Umsatzsteuer sondern Festpreis.
Ein belgischer Unternehmer kann für 35 teur p.a. Waren an Privatkunden in Deutschland liefern und muss dabei keine dtsch Umsatzsteuer abführen https://www.hk24.de/produktmar…l/lieferschwellen/1167678
Grüße