Trotzdem, ihr seid wenige
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"Der Journalist Frank Unterholz* freute sich, als er am vergangenen Donnerstag spontan ein Angebot bekam. Der Betriebsarzt seines Arbeitgebers hatte kurzfristig 40 Dosen des Astra-Zeneca-Impfstoffs zugeteilt bekommen. Unterholz meldete sich für den Pieks am Tag darauf an, früher als gedacht wäre er durchgeimpft. Doch als es so weit war, verlangte der Prof. Dr. Dr. med. plötzlich 50 Euro von Unterholz, der privat versichert ist. „Er meinte, die Impfung sei nur für gesetzlich Versicherte kostenlos“, sagt der Geimpfte.
Unterholz zahlte, „damit ich dann den Impfschutz habe“, äußerte dem Betriebsrat anschließend aber sein Befremden. Der hörte nach eigenen Angaben zum ersten Mal von der 50-Euro-Taxe. Auch der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) hat für das Verhalten des Arztes keine Erklärung. Die Impfungen seien für alle Bürger gratis, egal, ob privat oder gesetzlich versichert.
Den Schutz der Bürger gegen das Covid-19-Virus bezahlt normalerweise der deutsche Staat. Abgesehen von der inzwischen aufgehobenen Impfpriorisierung für systemrelevante Berufe ist die Grundidee: Vor dem Corona-Vakzin sind zumindest finanziell alle gleich. Niemand soll benachteiligt werden, weil er weniger Geld zur Verfügung hat als andere. Oder anders versichert ist. Die Bundesregierung zahlt. Doch wenn nicht nur zentral über die Kassenärztliche Vereinigung (KV) abgerechnet wird, sondern zusätzlich Geld vom Impfling genommen wird, wirft das die Frage auf: Rechnen Ärzte und Dienstleister, die Impfungen für Firmen organisieren, doppelt ab?
Gut ein Viertel der Deutschen ist so wie Unterholz nun vollständig geimpft. Doch wie er haben auch andere Geld für einen schützenden Schuss bezahlt. Hartmut Klien* hat sich ganz bewusst dafür entschieden. Ende Mai hörte er von einem Bekannten, der bei der Toyota Kreditbank in Köln arbeitet, dass eine Impfaktion anstehe. 75 Freunde und Verwandte könnten sich für 49 Euro in einer Klinik am Mediapark impfen lassen.
Der WirtschaftsWoche liegt eine Mail mit einer Einwilligungserklärung vor, dass der Arbeitgeber die Kosten für den Dienstleister vom Gehalt des jeweiligen Mitarbeiters abzieht. Das Geld sei eine Servicegebühr, heißt es in der Mail, „eine reine Prozessgebühr, die Kosten für den Impfstoff werden vom Bund getragen“. Nur bezahlt der eben nicht nur den Impfstoff, sondern über die KV auch die Arztleistungen."