Alles anzeigenSo, das Gesundheitsamt hat heute im Wege der Kontaktnachverfolgung meiner symptomfreien aber positiv getesteten Lebensgefährtin auch für mich fernmündlich eine zweiwöchige Quarantäneanordnung ausgesprochen.
Dabei wurde ausschließlich auf den gemeinsamen Hausstand und nicht auf die konkreten Lebensumstände abgestellt.
Bei meiner Lebensgefährtin wurde die Quarantänezeit auf neue volle 2 Wochen festgesetzt, weil sie nun selbst erkrankt sei. Was natürlich nicht richtig ist, denn sie ist lediglich positiv getestet, und zwar nach Auskunft mit einem Ct von 36, woraus sich wissenschaftlich überhaupt nichts ableiten lässt.
Bei meiner Lebensgefährtin wird der abschließende Wiederholungstest ürigens auch angeordnet, weil meine Tante die Briten-Mutante hätte. Unsinnigerweise hat der PCR meiner Lebensgefährtin bei ihr aber keinen Hinweis auf die Britenmutante ergeben, aber der erneute Test sei bei ihr trotzdem obligatorisch.
Allerdings könnte es sein, dass auf die Testanordnung bei mir verzichtet wird, weil bei meiner Lebensgefährtin die Britenmutante halt nicht festgestellt wurde.
Dass das alles zusammen überhaupt keinen Sinn ergibt, liegt auf der Hand. Für irgendwelche Rechtsmittel sehe ich aber keine Erfolgsaussichten, nur Kosten und die Aussicht, in der erwachenden Diktatur auf die Abschussliste zu kommen.
Diskussionsbeiträgen, dass so etwas in einem Rechtsstaat eigentlich nicht richtig sein kann, schließe ich mich komplett an, aber bloße Meinungsbekundungen helfen mir leider auch nicht, es sei denn, mir kann jemand ganz konkrete und nachprüfbare Hinweise liefern, wo und wie man hier am besten den rechtlichen Hebel ansetzt und mit welchem spezialisierten Rechtsbeistand.
Ich bin leider nicht so vermögend, dass ich mir einen aussichtslosen Krieg gegen staatliche Windmühlen leisten kann...
Kurzum: FUCK !!!