Kein Widerrufsrecht ist nur eine faule Ausrede.
Nach § 312g Abs. 2 Nr. 8 BGB "Verträge zur Lieferung von Waren oder zur Erbringung von Dienstleistungen, einschließlich Finanzdienstleistungen, deren Preis von Schwankungen auf dem Finanzmarkt abhängt, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat und die innerhalb der Widerrufsfrist auftreten können, insbesondere Dienstleistungen im Zusammenhang mit Aktien, mit Anteilen an offenen Investmentvermögen im Sinne von § 1 Absatz 4 des Kapitalanlagegesetzbuchs und mit anderen handelbaren Wertpapieren, Devisen, Derivaten oder Geldmarktinstrumenten"
Ich kaufe eine Münze und nicht Gold, Silber, Platin usw. Diese Münze wird nicht am Finanzmarkt gehandelt und somit ist der Preis nicht von Schwankungen auf dem Finanzmarkt abhängig. Sonst kann jeder kommen. Es wird sehr viel am Finanzmarkt gehandelt Gold, Silber, Schweinebauch, Orangensaft usw.
Bei VfS ist es noch krasser. Der Preis der Münze steht schon Monate davor fest und es können gar keine Schwankungen innerhalb der Widerrufsfrist auftreten.