Wer privat erworbene Gegenstände auf eBay verkauft, muss keine Umsatzsteuer abführen. Das gilt auch dann, wenn die Verkäufe zu hohen Einnahmen führen.
Vor dem FG Baden-Württemberg wurde der Fall einer Frau verhandelt, die über einen Zeitraum von gut einem Jahr insgesamt 140 Pelzmäntel als Privatperson auf eBay versteigert hatte. Sie nahm dabei 77.000 € ein, für die das Finanzamt Umsatzsteuer sehen wollte.
Die Verkäuferin erklärte, sie habe die Pelzmäntel von ihrer Schwiegermutter geerbt, die die Mäntel über einen Zeitraum von 25 Jahren zum privaten Gebrauch angeschafft habe. Das Finanzamt nahm ihr diese Erklärung nicht ab, und so traf man sich letztendlich vor Gericht.
Die Richter befragten den Ehemann der Verkäuferin, der deren Angaben bestätigte: Seine Mutter habe die Pelze sukzessive angeschafft und später sorgsam zuhause aufbewahrt.
Da es keine Anhaltspunkte dafür gab, dass die eBay-Verkäuferin die Pelzmäntel gekauft hatte, um sie später zu versteigern, entschied das Gericht: Es handelt sich bei den Verkäufen auf eBay um Privatverkäufe, die Verkäuferin war nicht unternehmerisch tätig geworden – und damit auch nicht umsatzsteuerpflichtig (FG Baden-Württemberg vom 18.7.2012, 14 K 702/10 ).