Wobei mir persönlich diese Rechtsauffassung zu weit geht, weil der Kunde hier zu stark einseitig benachteiligt wird. Letztlich geht es ja immer darum, dass mit Zustandekommen eines Kaufvertrags auch Ansprüche und bei Nichterfüllung ggf. Schadenersatz entstehen.
Mir auch. Eigentlich ist es ganz einfach, Händler mach mir ein Angebot (Preisschild im Geschäft oder Onlineshop) ich nehme dieses Angebot an (unterschreibe den Vertrag, bezahle an der Kasse oder lege alles in den virtuellen Warenkorb und bestelle das Zeug) somit ist schon ein gültiger Kaufvertrag zustande gekommen.
Die ganze Schei... mit Bestellbestätigung (wir müssen zuerst unseren Warenbestand prüfen) ist nur Verarschung
. Vor allem bei EM hat der Kunde keinen Widerrufsrecht, der Händler kann aber immer vom Vertrag zurücktreten (falsche Preise auf der Webseite).
Drehen wir Mal den Spieß um. Bei Onlinebestellungen kann man (meistens) eine Bemerkung eintragen. Dort tragen wir ein, dass der Vertrag erst zustande kommt wenn ich den Kauf dem Händler per E-Mail bestätige.
Ein Anwalt hat mir erzählt, dass er auch solche Probleme mit Onlineshops hat. Bis er eine nette Mail mit seinem Briefkopf von der Kanzlei schickt, dann ist alles wieder ganz schnell lieferbar und der Preis stimmt und manchmal wird sogar noch kostenlos geliefert. Als Normalsterblicher braucht man da schon viel länger bis gar nicht.