Beiträge von dagobertos

    Die ersten 2
    ((4-Hydroxybutyl)azandiyl)bis(hexan-6,1-diyl)bis(2-hexyldecanoat) (ALC-0315)
    2-[(Polyethylenglykol)-2000]-N,N-ditetradecylacetamid (ALC-0159)


    sind definitiv nicht für Menschen zugelassen, sondern nur zur Forschungszwecken.
    Hier nochmal die Datenblätter vom Hersteller.


    Keine allgemeine Corona-Impfpflicht (94697 Unterzeichner)
    https://epetitionen.bundestag.…6/Petition_128564.nc.html


    Zum Vergleich
    Einführung einer Corona-Impfpflicht für alle (808 Unterzeichner)
    So ein Scheiß verlinke ich natürlich nicht
    Beide Petitionen laufen noch 12 Tage.


    Also das Volk hat gesprochen. Wenn nach solchen Ergebnissen die Impfpflicht eingeführt wird, dann kann man dazu nur Volksverräter sagen.

    @ECU: vielleicht liegt es an der Möglichkeit auch vor Ort dort zu essen. Zählt vielleicht deshalb unter Gastronomie. Und da gilt ab Montag bei uns sogar 2G+.
    An der Tür hängt das Schild 2G.


    https://www.ndr.de/nachrichten…Plus,coronavirus5668.html

    Das ist doch Wurst.
    Bäckerei ist täglicher Bedarf, jeder darf rein.
    Wenn eine Bäckerei die Möglichkeit auch vor Ort zu essen hat, dann gilt 2G (2G+) nur an den Tischen und nicht am Verkaufstresen.
    Ich würde ein nettes Briefchen an die Geschäftsleitung schreiben und auf jeden Fall erwähnen welche psychische Belastung das Kind jetzt hat [smilie_happy]

    Danke!
    Meine Frage zielte eher in die Richtung:
    Wem MUSS der prakizierende Arzt oder Pyschotherapeut seinen Impfstatus am 15.03. mitteilen?
    Was passiert, wenn er es nicht macht. Werden Kammern oder Gesundheitsamt den Status abfragen (dürfen)?!

    Keinem. Wenn er
    einen Impfnachweis im Sinne des § 2 Nummer 3 der COVID-19 Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung oder
    einen Genesenennachweis im Sinne des § 2 Nummer 5 der COVID-19 Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung oder
    ein ärztliches Zeugnis darüber, dass er aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht gegen COVID-19 geimpft werden kann
    hat.
    Sonst dem zuständigen Gesundheitsamt.
    Ich würde es per Fax machen.
    1. Man hat Nachweis
    2. Die arbeiten anscheinend viel damit und wenn man etwas Glück hat landet das Schreiben irgendwo im falschen Stapel. Oder man macht Bilder von Masken / Schnelltests drauf und das Zeug landet als Werbung im Papierkorb.


    Was passiert, wenn er es nicht macht, habe ich bereits oben beschrieben.
    Wo sollen Kammern oder Gesundheitsamt den Status überhaupt abfragen können? Einen Register für Geimpfte/Genesene gibt es nicht.
    Wie kann Gesundheitsamt überhaupt auf dich kommen? Höchstwahrscheinlich jemand petzt oder Gesundheitsamt macht einfach eine Kontrolle (alle können die sowieso nicht kontrollieren).

    Bis jetzt ist immer nur von Angestellten die Rede, aber was ist mit den freiberuflich Tätigen im Gesundheitsbereich bzw. den Arbeitgebern selbst?Viele, z.B. Psychotherapeuten, arbeiten alleine in ihrer Praxis ohne Angestellte.
    Wem müssen die denn einen Nachweis vor legen?
    Sich selbst, der Kammer, dem Gesundheitsamt??

    Siehe
    14. Welche Praxen sonstiger humanmedizinscher Heilberufe sind betroffen?
    Unter einer Praxis sind die verschiedenen Räumlichkeiten einer einen Heilberuf aus-übenden Person erfasst, in denen sie Patienten empfängt, berät, untersucht und therapiert.
    ...


    Nachweis zuerst sich selbst vorlegen und dann nach dem 15.02.2022 theoretisch sich selbst an Gesundheitsamt melden und Gesundheitsamt entscheidet weiter. Solange keine Entscheidung vorliegt würde ich weiter arbeiten.
    Wenn man das nicht macht
    25. Müssen Geldbußen verhängt werden? Wie hoch können die Geldbußen sein? Können diese wiederholt verhängt werden?
    Die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten liegt im pflichtgemäßen Ermessen der Ver-folgungsbehörde (§ 47 OWiG).
    Die Leitung einer Einrichtung oder eines Unternehmens, die entgegen der gesetzlichen Verbote eine Person beschäftigt oder im Falle einer Benachrichtigungspflicht die Gesundheitsämter nicht informiert sowie Personen, die trotz Nachweispflicht und Anforderung des Gesundheitsamtes keinen Nachweis innerhalb einer angemessenen Frist erbringen, müssen mit einer Geldbuße bis zu 2.500 EUR rechnen. Die begangene Ordnungswidrigkeit muss vorwerfbar sein. Außerdem müssen die zuständigen Behörden dem Verhältnismäßigkeitsprinzip entsprechend bei unterschiedlichen Verstößen die Geldbuße entsprechend unterschiedlich bestimmen.
    ...

    Danke für die Rückmeldungen.Meine Frau ist dort und auch im Privaten Umfeld die Einzige ohne Sumpfung und sie ist von den ganzen Maßnahmen sehr am Ende, sie kann so gute Tipps nur noch schwer Umsetzen...
    Ich werde ihr Raten das sie dann erstmal Unbezahlt Frei gestellt wird, Finanzen mäßig geht das zum Glück!
    Wir haben Rechtsschutz mit Arbeitsrecht also werden wir das wohl so machen...
    Ich werde weiter Berichten
    Gruß GoSi


    Macht euch keinen Kopf. Solche Arbeitgeber sind richtige Helfershelfer (Arschl....) :wall: :boese:
    Gesetz ist ganz klar. Arbeitgeber muss es nach dem 15.03.2022 an Gesundheitsamt melden und Gesundheitsamt entscheidet. Arbeitgeber darf nicht kündigen oder freistellen. Arbeitnehmer hat bis zum 15.03. 2022 Zeit erforderliche Nachweise vorzulegen.
    Bei einem Job in der Verwaltung hat man auch sehr gute Chancen auf Homeoffice, auch gesetzlich geregelt.
    Schaut euch dieses offizielles Schreiben von der Bundesregierung
    https://www.bundesgesundheitsm…12-28_FAQ_zu_20a_IfSG.pdf



    4. Ab wann gibt es eine COVID-19-Immunitätsnachweispflicht in bestimmten Einrichtungen?
    Alle Personen, die in den betroffenen Einrichtungen und Unternehmen tätig sind, müssen den erforderlichen Nachweis vorlegen, wenn sie dazu von der zuständigen Behörde aufgefordert werden (nach Ablauf des 15. März 2022).



    5. Bis wann gelten die neuen Regelungen?
    Die Regelung des § 20a IfSG tritt am 1. Januar 2023 außer Kraft.


    12. Gibt es auch Ausnahmen aus religiösen Gründen?
    Nein, eine Ausnahme oder Befreiungsmöglichkeit aus religiösen Gründen sieht das Gesetz nicht vor. Der Gesetzgeber hat nach den Erfahrungen aus anderen Staaten mit einem Impfnachweis bzw. einer Impfpflicht bewusst nur eine Ausnahme für Personen vorgesehen, die auf Grund einer medizinischen Kontraindikation nicht geimpft werden können. Eine Ausnahme aus religiösen Gründen ist auch nicht verfassungsrechtlich zwingend geboten.


    17. Was passiert, wenn ein Nachweis nicht vorgelegt wird?
    Im Hinblick auf Personen, die bereits in den betroffenen Einrichtungen und Unternehmen tätig sind:
    Wenn der Nachweis nicht innerhalb der Frist bis zum Ablauf des 15. März 2022 vorgelegt wird oder wenn Zweifel an der Echtheit oder inhaltlichen Richtigkeit des vorgelegten Nachweises bestehen, hat die Leitung der jeweiligen Einrichtung oder des jeweiligen Unternehmens unverzüglich das zuständige Gesundheitsamt darüber zu benachrichtigen und dem Gesundheitsamt die erforderlichen personenbezogenen Daten (Umfang ergibt sich aus § 2 Nummer 16 IfSG) weiterzuleiten. Das Gesundheitsamt wird den Fall untersuchen und die Person zur Vorlage des entsprechenden Nachweises auffordern. Wenn kein entsprechender Nachweis vorgelegt wird, kann das Gesundheitsamt der betroffenen Person gegenüber ein Betretungs- bzw. Tätigkeitsverbot im Hinblick auf die im § 20a Absatz 1 Satz 1 IfSG genannten Einrichtungen und Unternehmen aussprechen.


    19. Wie wird die Einhaltung der COVID-19 Impfpflicht kontrolliert?
    Im Hinblick auf Personen, die bereits in den betroffenen Einrichtungen und Unternehmen tätig sind:
    Alle Personen, die in den betroffenen Einrichtungen und Unternehmen tätig sind, müssen bis zum Ablauf des 15. März 2022 der Leitung der Einrichtung oder des Unternehmens einen Impf- oder Genesenennachweis vorlegen.
    Wenn der Nachweis nicht innerhalb der o.g. Frist vorgelegt wird, oder wenn Zweifel an der Echtheit oder inhaltlichen Richtigkeit des vorgelegten Nachweises bestehen, hat die Leitung der jeweiligen Einrichtung oder des jeweiligen Unternehmens unverzüglich das zuständige Gesundheitsamt darüber zu benachrichtigen und dem Gesundheitsamt die erforderlichen personenbezogenen Daten weiterzuleiten.


    24. Welche arbeitsrechtlichen Folgen können sich für die betroffenen Personen ergeben, wenn keine Nachweise vorgelegt werden?
    Das Gesundheitsamt kann gegenüber den betroffenen Personen ein Verbot aussprechen, das Unternehmen bzw. die Einrichtung zu betreten, oder in einer betroffenen Einrichtung bzw. in einem betroffenen Unternehmen tätig zu sein.
    In diesen Fällen dürfte im Ergebnis für betroffene Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Vergütungsanspruch in der Regel entfallen. Weigert sich der Arbeitnehmer bzw. die Arbeitnehmerin dauerhaft, einen 2G-Nachweis bzw. ein ärztliches Zeugnis über die Kontraindikation vorzulegen, kann als letztes Mittel eine Kündigung in Betracht kommen. Hier dürfte der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit jedoch regelmäßig zunächst eine Abmahnung erfordern.
    Personen, die noch nicht in einer betroffenen Einrichtung oder in einem betroffenen Unternehmen tätig sind, dies aber beabsichtigen, dürfen ab dem 16. März 2022 ohne Vorlage eines entsprechenden Nachweises nicht beschäftigt werden bzw. keine Tätigkeit in den betroffenen Einrichtungen und Unternehmen aufnehmen.


    26. Kann die Impfpflicht durch Zwang durchgesetzt werden?
    Eine Zwangsimpfung kommt in keinem Fall in Betracht.

    Die spinnen doch komplett. Für eine einfache Frage brauchen die eine Seite und die Frage wird gar nicht beantwortet :wall:


    1. Ab wann gibt es eine COVID-19-Immunitätsnachweispflicht in bestimmten Einrichtungen?


    Die Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) gehört zu den ansteckendsten Infektionskrankheiten des Menschen, von der alle Bevölkerungsteile betroffen sind. Um das Infektionsgeschehen weiter wirksam zu bekämpfen, besonders gefährdete vulnerable Menschen vor einer Infektion zu schützen und um die durch die Pandemie stark belasteten Krankenhäuser zu entlasten und die Gesundheitsversorgung zu gewährleisten, müssen weitere Maßnahmen ergriffen werden.
    Insbesondere hochbetagte Menschen, pflegebedürftige Menschen und Personen mit akuten oder chronischen Grundkrankheiten haben ein deutlich erhöhtes Risiko für schwere, ggf. auch tödliche COVID-19 Krankheitsverläufe (vulnerable Personengruppen).
    Dem Personal in den Gesundheitsberufen und Berufen, die Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderungen betreuen, kommt eine besondere Verantwortung zu, da es intensiven und engen Kontakt zu Personengruppen mit einem hohen Risiko für einen schweren, schwersten oder gar tödlichen COVID-19 Krankheitsverlauf hat. Ein verlässlicher Schutz vor dem Coronavirus SARS-CoV-2 durch eine sehr hohe Impfquote bei dem Personal in diesen Berufen ist besonders wichtig, denn so wird das Risiko gesenkt, dass sich die besonders gefährdeten Personengruppen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infizieren.
    Seit Beginn der Pandemie kommt es wiederholt in Krankenhäusern und insbesondere auch Altenpflegeheimen nach Eintragung des Virus zu Ausbrüchen, die teilweise mit hohen Todesfallzahlen einhergehen. Daneben kam es bundesweit auch in Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen zu Ausbrüchen, die teilweise auch Todesfälle zu Folge hatten. Um eine Eintragung und Weiterverbreitung des Virus in diesen Settings zu vermeiden, ist es unerlässlich, dass das dort tätige Personal vollständig geimpft ist. Obwohl medizinischem Personal und Pflegepersonal bereits zu Beginn der Impfkampagne ein Impfangebot unterbreitet wurde, bestehen erhebliche Impflücken bei dieser Personengruppe.


    Haben wir mit Idioten zu tun oder sind das die Impfnebenwirkungen? [smilie_happy]

    Proteste gegen Corona-Politik und die Lügenpresse


    2 Artikeln vom BR


    04.01.2022, 08:08 Uhr
    https://www.br.de/nachrichten/…k-auch-gegendemos,StWelQo
    Hier ist die Rede von etwa 10.000 Menschen in Bayern.


    Zehntausende Menschen haben am Montagabend bundesweit gegen die Corona-Maßnahmen protestiert - oft bei nicht genehmigten sogenannten "Spaziergängen". Allein in Thüringen gingen laut Polizei rund 17.000 Menschen auf die Straße. In Mecklenburg-Vorpommern beteiligten sich rund 12.000 Menschen in mehr als 20 Städten an angemeldeten "Lichterspaziergängen", Kundgebungen sowie nicht angemeldeten Schweigemärschen. In bayerischen Städten und Gemeinden versammelten sich etwa 10.000 Menschen. Dabei blieb es größtenteils friedlich. Auch gab es zahlreiche Aufzüge von Gegendemonstranten, die in Städten wie Trier und Rostock Position bezogen.



    04.01.2022, 06:40 Uhr
    https://www.br.de/nachrichten/…erischen-staedten,StU7ro7
    Hier habe ich die großen Demos zusammen gezählt und komme auf über 12.000


    In beiden Artikeln wurde Augsburg mit keinem Wort erwähnt.
    Gestern gingen Tausende in Augsburg auf die Straße, so viele habe ich nie zuvor gesehen.
    https://youtu.be/W0pn2aVWvEY?t=1863
    Am Anfang keine Polizei, später hat die Polizei versucht Verkehr zu regeln.
    https://youtu.be/W0pn2aVWvEY?t=4099

    Ich hab nicht mal den gesehen. Nur einen verlassenen Bully am Perlachberg.

    Bei der ersten Runde als der Demozug den Perlachberg runter ging stand nur Auto da.
    Bei der zweiten Runde sind wir in die Karolinenstr. gegangen und der Polizist stand beim Herrenmodengeschäft (gegenüber vom Bully) und unterhielt sich mit einem Zivilisten. Da er alleine war gehe ich davon aus, dass er nicht im Dienst war.

    War heute auch bei einem Spaziergang dabei und ich weiß nicht von diesen ganzen Spaziergängen halten soll. Habe mehrere Teilnehmer gefragt wo es eigentlich hingeht und bekam nur ein Schulterzucken. Kam mir so vor als ob dort nur im Kreis gelaufen wird ohne Ziel um danach wieder nach Hause zu gehen. Die Polizei hat uns dann den Weg versperrt. War anscheinend total schlimm das wir im Kreis gelaufen sind. Sie haben uns daran gehindert zu Straße A zu laufen. Als ob es dort irgendwas wichtiges gab wo wir nicht hin sollen. Aber an Straße A war gar nichts [smilie_happy] Was hat das für einen Sinn unbedeutende Straßen zu blockieren?

    Nicht aufgeben und weiter machen.
    Am Montag hatten wir in Augsburg freie Hand. Einen einzigen Polizisten unterwegs gesehen. Als nach dem Spaziergang die ganze Menge (ich schätzte über 1000 Leute) auf dem Rathausplatz stand sind 2 T4 Busse vorbeigefahren.
    Heute ist die Polizei an einem Ort gebunden, morgen wo anders. Überall können die nicht sein.

    Keine Ahnung ob das stimmt.


    Das stimmt aber auf jeden Fall.
    ((4-Hydroxybutyl)azandiyl)bis(hexan-6,1-diyl)bis(2-hexyldecanoat) (ALC-0315) und
    2-[(Polyethylenglykol)-2000]-N,N-ditetradecylacetamid (ALC-0159)
    sind Bestandteile von Comirnaty (Biontech/Pfizer).


    Diese beiden Stoffe sind für Menschen nicht zugelassen.
    Hier Auszüge aus offiziellen Unterlagen.




    Habe einen Kurs zur "Beschäftigten-Testung" mitgemacht und kann daher etwas Licht ins Dunkel bringen.


    1.: Für die Durchführung und Anerkennung der Tests genügt es, wenn "fachkundiges bzw. geschultes" Personal den Test beaufsichtigt und die korrekte Durchführung bestätigt. Es kann also weiterhin selbst in der Nase herumgepult werden.

    Viele Arbeitgeber, von meiner Frau auch, wollen sich damit überhaupt nicht beschäftigen und verweisen gleich auf die Testcenter.

    Wurde 3G am Arbeitsplatz schon verabschiedet und verkündet (somit gültig)?
    Ich finde im Bundesanzeiger nur die alten Sachen


    https://www.bundesanzeiger.de/pub/de/suchen2?9
    https://www.bundesanzeiger.de/pub/de/suchen2?12



    Der Arbeitgeber meiner Frau dreht durch, sie hat heute folgendes bekommen.



    Der vom Arbeitgeber angegebener Link führt nur zur "Antworten auf die häufigsten Fragen".
    FAQs sind aber kein Gesetz [smilie_happy]

    ein Selbstständiger zahlt alle Vierteljahr Steuern anteilig auf seinen vermutetetn und geschätzem Gewinn

    Ein kurzer Brief an FA wegen schlechter Lage blablabla, bitte die Vorauszahlungen anpassen.
    Klappt problemlos.


    @ DarkMatter und Wurschtler
    System ausnutzen bis es nicht mehr geht.
    Als AN zuerst krank schreiben, gibts mehr Geld und dein Arbeitsplatz ist besetzt. Dann ALG und wenn es geht Hartz 4.
    Als AG alle Staatshilfen ausnutzen. So weit wie möglich mit dem Gewinn runter fahren.


    Ampel einig Impfpflicht für Pflegeheime und Kitas soll kommen
    Die möglichen künftigen Regierungspartner SPD, Grüne und FDP sind nach Angaben von Grünen-Fraktionschefin Katrin Göring-Eckardt (55) einig über die Einführung einer Impfpflicht in bestimmten Berufen.
    [/quote]


    Wir dürfen es nicht zulassen!!!
    Wir müssen uns organisieren und einen Generalstreik gegen Impflicht jeglicher Art machen.
    Oder einfach Mal alle zusammen 3 Tage lang krank schreiben, geht problemlos ohne Arztbesuch.
    Zuerst sind die Pflegekräfte und Kindergartenmitarbeiter dran, dann kommen die Lehren, dann die nächsten usw.


    In jeder Diktatur wird es genauso gemacht. Zuerst wird eine Gruppe geholt. die anderen sind froh, weil nicht sie raus geholt wurden. Kurz danach waren aber die nächsten dran.

    Ich werde auch gleich 20% auf die Dienstleistungen drauf hauen. Das soll richtig weh tun, schließlich muss ich auch den ganzen Klima-, Asyl- und Coronawahnsinn mitbezahlen, obwohl ich dagegen bin. Dann sollen es hat die bezahlen die es auch bestellt haben. Die hohe Inflation ist eine gute Ausrede.
    Die klar denkende Kunden bekommen Rabatt (ich kenne schon meine Pappenheimer :thumbup: )
    Oder ich mache es gleich vom Impfstatus abhängig. Ungeimpftenrabatt, damit etwas Geld für die Tests übrig bleibt.

    In anderen Nachrichten wird berichtet das Youtube zugunsten der Biden Regierung den Daumen nach unten abschaffen will. Die Videos des Weissen Hauses sollen hunderttausende Dislikes bekommen haben. Um die Regierung zu schützen sollen die Dislikes abgeschafft werden behauptet Paul Joseph Watson.


    zerohedge.com/technology/youtu…den-administration-videos

    Youtube werkelt da definitiv rum.
    Seit kurzem steht bei Dislikes keine Anzahl mehr, sondern nur "Mag ich nicht"



    Die deutschen regierungstreue Videos haben auch viele Dislikes bekommen.
    Abschaffen nutzt jeder ReGIERung.

    Jena: Voller Impfschutz gibt bares Geld
    Die Böttcher AG aus Jena hat sich jetzt für diese Maßnahme entschieden. Dabei kann sich die Prämie sehen lassen: Satte 5.000 Euro zahlt das Jenaer Unternehmen seinen Mitarbeitern bei vollem Impfschutz.



    https://www.thueringen24.de/je…iter-Praemie-Impfung.html

    In den letzten 2 Jahren habe ich vermehrt bei Böttcher AG eingekauft, damit das Geld hier im Land bleibt.
    Nach dieser Meldung ist aber Schluss damit :wall:
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