Kann kein Genesenen- bzw. Impfnachweis vorgelegt werden, muss ab 24.11.2021 an jedem Arbeitstag ein Testnachweis mit Arbeitsbeginn bzw. mit betreten der Arbeitsstelle vorgelegt werden. Der Test muss von einer anerkannten Stelle durchgeführt und bestätigt werden. Mitarbeitende haben eigenverantwortlich Sorge dafür zu tragen, dass sie Testnachweise vorlegen können. Der Arbeitgeber wertet den Aufwand nicht als Arbeitszeit und übernimmt auch keine Kosten hierfür.
Um mögliche Behinderungen unserer Arbeit am kommenden Mittwoch zu verhindern, bitten wir Euch das anhängende Formular möglichst umgehend Eurer Teamleitung vorzulegen.
Die Regierung hat uns keine Übergangszeit gewährt. Daher haben ab Mittwoch, 24.11.2021 Mitarbeitende ohne 3G keinen Zutritt zu ihrer Arbeitsstelle. Als Arbeitgeber sind wir zur Durchsetzung und Kontrolle dieser gesetzlichen Vorgabe verpflichtet. Wir erwarten eine sehr hohe Anzahl an geimpften Mitarbeitenden. Sicherheit, wie groß die Anzahl sein wird, besteht jedoch voraussichtlich erst ab Mittwoch 24.11.2021. Daher können wir bisher keine Prognose über den Umfang der weiteren Vorgehensweise erstellen. Liegt kein Nachweis über eine Impfung oder Genesung vor, werden wir bis Mittwoch eine Möglichkeit finden müssen, dies zu kontrollieren.
Weitere Informationen könnt Ihr unter https://www.bmas.de/DE/Corona/…fektionsschutzgesetz.htmlvon Bundesministerium für Arbeit und Soziales entnehmen.