Beiträge von Der Telefonmann


    Finde den Handelsblattbericht ziemlich schlecht geschrieben. Natürlich gibt es durch das neue System eine ganze Menge Verlierer, nämlich die Erben kleinerer Vermögen unterhalb der aktuellen Freibeträge. Gewinner wären mal wieder die Erben großer Geld- und Immobilienvermögen. Würde das aktuelle Gesetz nicht so viele Löcher oberhalb der Freibeträge bieten, wäre der Steuerertrag aus der aktuellen Erbschaftssteuer erheblich höher. Ich tendiere zu einer konsequenten Umsetzung der derzeitigen Erbschaftssteuer ohne Schlupflöcher und Kleinrechnen der großen Geldvermögen. Grundsätzlich wäre auch eine Absenkung der recht uppigen Freibeträge vorstellbar. Diese Freibeträge sind im Übrigen der Grund, warum im letzten Jahr nur 170.000 Deutsche Erbschaftssteuer bezahlt haben.


    Zur Info :


    Freibeträge bei der Erbschaftssteuer


    Die Höhe der anfallenden Steuer ist höchst variabel und richtet sich an ganz unterschiedliche Bedingungen. In der Vergangenheit kam es diesbezüglich zu zahlreichen Änderungen und Anpassungen. Die aktuellsten Bestimmungen traten bereits Ende letzten Jahres in Kraft. Seit dem gelten vor allem neue Freibeträge, die sich vorwiegend an dem Verwandtschaftsverhältnis zum Verstorbenen orientieren. Eheleute (500.000,-€), Kinder (400.000,-€), Enkel (200.000,-€) und neuerdings auch Eingetragene Lebenspartnerschaften (500.000,-€) profitieren von der Reform, da sich hier der steuerliche Freibetrag nahezu verdoppelt hat. Die Grenze für Hausrat liegt unverändert bei 41.000,-€.


    Immobilien


    Eine Immobilie kann, gleich welchen Wertes, nun steuerfrei erworben werden, wenn Sie von dem betreffenden Erbe weiterhin bewohnt wird. Allerdings muss der Erbe ununterbrochen 10 Jahre dort wohnhaft bleiben. Eine Vermietung oder ein Verkauf während des Zeitraums ist ausgeschlossen. Diese Regelung gilt ebenfalls für Kinder, wenn der Wohnraum 200qm nicht überschreitet.


    Unternehmen


    Auch bei Firmenübertragungen ergeben sich künftig Vorteile. Wird das Unternehmen von dem Erbe sieben Jahre geführt, müssen lediglich 15% des Vermögens versteuert werden, wenn gleichzeitig die Lohnsumme 650% übersteigt. Wird das Unternehmen dagegen 10 Jahre unter der Obhut des Erben bewirtschaftet, entfällt die Steuer, wenn die Lohnsumme mehr als 1000% beträgt.


    Die Tabelle der jetzigen Erbschaftssteuersätze (nach Abzug der uppigen freibeträge) zeigt, wer die Gewinne eines einheitlichen Steuersatztes von 9,5% wären
    Erbe nach Freibetrag Prozentsatz in Steuerklasse I II III



    75.000 € 7 % 15 % 30 %
    300.000 € 11 % 20 % 30 %


    600.000 € 15 % 25 % 30 %


    6.000.000 € 19 % 30 % 30 %


    13.000.000 € 23 % 35 % 50 %


    26.000.000 € 27 % 40 % 50 %

    über 26.000.000 € 30 % 43 % 50 %


    Es grüßt der Telefonmann


    Seit einiger Zeit lese ich hier im Forum mit. Jetzt will ich mich auch mal hier bei Euch vorstellen. Ich investiere seit 2008 im EM. Mit ca. 70% habe ich hauptsächlich in Silber investiert.


    Ich freue mich auf intressante Diskusssionen und Anregungen hier im Forum.



    Es grüßt der Telefonmann