Jetzt kommen wir mal zu den staatlich geprägten MÜNZEN, die sind juristisch gesetzliches Zahlungsmittel und damit Geld.
Wenn der Händler Geld ankauft (tauscht gegen anderes Geld) und keine Waren wie Barren oder Bandgold, muß er dann den Namen, Adresse, Personalausweis etc. nach anderen Gesetzen als dem Geldwäschegesetz unter 15.000 Euro aufzeichnen?!!!
Hallo Herr Osterhase,
natürlich muss der Händler die Daten aufnehmen. Es sei denn sie wollen zum Nominalwert wechseln. Also ein silbernes 10 Euro Stück für zwei 5 Euro Scheine. Verzeihen sie den Scherz. Da es sich ganz klar um einen Verkauf zum Materialwert handelt, muss der Verkäufer die Personaldaten aufnehmen. Stichwort Hehlerei. Im Grunde müssen sie im A/V Bereich auch bei einem Verlauf von Kleidern, Handys oder Elektrogeräten bereits Ihre Identität nachweisen. Die Aufnahme der Daten steht nicht im Zusammenhang mit dem GWG. Erst bei Verkäufen ab 15.000 Euro würde dieses zusätzlich greifen.