Mal abgesehen von den ungeschrieben Gesetzen im Forum, Ehre und all dem, was ein anständiges Verhalten ausmacht ...
1. A hat etwas zum Verkauf angeboten
2. B hat ein zeitlich nicht beschränktes Angebot abgegeben
3. A hat nach 1,5 Tagen zugestimmt (also bevor B sein Angebot zurück genommen hat)
4. Es ist ein Vertrag zustande gekommen
5. BGB § 433 (2) Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen.
Wo steht geschrieben, dass ein Angebot, welches nach 1,5 Tagen nicht angenommen oder abgelehnt wurde automatisch verfällt? Klar, der Anbieter kann mit seinem Angebot die Gültigkeitsdauer beschränken. Tut er es aber nicht, ist es weiterhin gültig. Der Anbieter selbst muss sein Angebot zurück nehmen, für den Fall, dass er es nicht mehr bedienen kann.
Und jetzt noch zurück zu den ungeschrieben Gesetzen im Forum, Ehre und all dem, was ein anständiges Verhalten ausmacht ... das ist doch absolut unstrittig oder liege ich hier falsch?
In so einem Fall kann man auch mal einsehen, dass man was falsch gemacht hat und muss nicht auch noch versuchen, dem Geschädigten zu erklären, warum er an allem Schuld sein soll ...