Beiträge von Silberfranke

    Biete Silber zum Tausch:



    Lunar II, jeweils 0,5 Oz:



    - 2017 Hahn Farbe



    - 2018 Hund Farbe reserviert



    - 2019 Schwein BU



    - 2019 Schwein Farbe reserviert



    Alles mehrfach vorhanden. Insbesondere von den Schweinen.



    Alle Münzen wurden von einem deutschen Händler erworben und sind in Originalkapseln. Gleichwohl kann ich feine produktions- oder transportbedingte Kratzerchen auf den Kapseln nicht ausschließen.



    Suche Silber nahe am Spot (Münzen, ggfs auch Besteck oder anderes Altsilber) oder Handelsgold.



    Grundsätzlich auch Verkauf möglich.

    Eigentlich ist genau das Gegenteil der Fall. Ein Angebot ist keineswegs unbegrenzt gültig. Siehe § 147 Abs 2 BGB.


    Man muss hier doch nicht immer mit juristischem Halbwissen ankommen...

    Im Endeffekt schaufeln sich die sehenden Auges ihr eigenes Grab. Denn wenn alle Leistungen eingestellt werden und die Kunden eh alles online machen sollen, gibt es doch keinen vernünftigen Grund bei der "Regionalbank" mit ihrem überhöhten und undurchsichtigen Gebührenmodell zu bleiben, dass durch die Filialschließungen auch irgendwie seine Rechtfertigung verloren hat.

    Schau dir mal 2325 BGB zu der Problematik an.


    Grds werden Schenkungen so innerhalb von 10 Jahren "abgeschmolzen". Allerdings ist das oft nicht so einfach, weil eine wirtschaftliche Ausgliederung aus dem Vermögen des Übergebers bzw des künftigen Erblassers erforderlich ist, damit die Frist zu laufen beginnt.


    Das wäre z.B im umgekehrten Fall, wenn dir das Haus übertragen wird und die Mutter sich den Nießbrauch vorbehält, nicht der Fall.


    Die von dir vorgeschlagene Variante, dass die Mutter das Bucheigentum behält und ein Nießbrauch zugunsten des Sohnes bestellt wird, macht eigentlich wenig Sinn für die Mutter, weil sie so im Grunde auch die wirtschaftliche Befugnisse verliert.


    Ich gehe davon aus, dass aktuell kein Pflichteilsverzicht durch die Schwester erfolgen kann/soll, worauf ohnehin kein Anspruch besteht und die Thematik erst im Todesfall relevant wird.


    Aber da ohnehin eine notarielle Beurkundung notwendig sein wird, kannst du dich auch gleich beim Notar beraten lassen. So etwas ist dort Alltagsgeschäft.

    Das läuft dann bei einer Hyperinflation eh über 313 BGB, da werden dir solche Klauseln nicht viel helfen ;)

    Am besten beides, indem Du das Haus finanzierst. Die Inflation frisst die Schulden weg.
    Die Zukunft ist stets ungewiss. Aber wenn man auf etwas setzen kann, dann ist es die Geldentwertung.


    Und der Staat wird nicht die Schuldner ruinieren, weil er damit den Banken ins Fleisch schneiden würde.


    Gruß! Fritz

    Der Staat ist selbst der größte Schuldner und profitiert auch von der Inflation. Deswegen wird da auch nicht viel dagegen unternommen.


    Das geht natürlich zu Lasten von Mittelschicht und Mittelstand. Aber die hätten auch hauptsächlich die höhere Steuerlast tragen müssen...

    Beim Vermieten mag das was anderes sein, aber ich sehe aktuell keinen Grund, wieso man einen Makler bräuchte, wenn man ein EFH oder eine ETW verkauft.
    Interessenten gibts doch genügend.
    Zur Not am Anfang halt erstmal ein wenig höher ansetzen :rolleyes: