Beiträge von Silberfranke
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Mitbringsel der neuen Auslandsstaatssekretärin beim Besuch in Peking...
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Seiner Aussage nach betrifft das auch Barren, insbesondere Silbermünzbarren und Goldbarren von Umicore.
Ich kann mich aber deiner Einschätzung anschließen, dass spotnahes Handelsgold inzwischen rar geworden ist.
Was der Goldheinz jedenfalls für 20 Mark Gold im Verkauf verlangt, zahlt Heubach schon im Ankauf.
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Kann man scheinbar nicht bestellen
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Biete Silber zum Tausch:
Lunar II, jeweils 0,5 Oz:
- 2017 Hahn Farbe
- 2018 Hund Farbe reserviert
- 2019 Schwein BU
- 2019 Schwein Farbe reserviert
Alles mehrfach vorhanden. Insbesondere von den Schweinen.
Alle Münzen wurden von einem deutschen Händler erworben und sind in Originalkapseln. Gleichwohl kann ich feine produktions- oder transportbedingte Kratzerchen auf den Kapseln nicht ausschließen.
Suche Silber nahe am Spot (Münzen, ggfs auch Besteck oder anderes Altsilber) oder Handelsgold.
Grundsätzlich auch Verkauf möglich.
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Blitzblank
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Ohne den schwachsinnigen Kaiser wäre vieles anders gekommen.
In Bayern hat man dann geisteskranke Herrscher immerhin entmündigt. Das war in Preußen leider undenkbar.
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Kein Megapreis, aber sicherlich nicht schlecht:
https://shop.scheideanstaltka.…en-1-kilo-feinsilber.html
Ausschließlich Deutschland 625er und 925er laut Beschreibung. Das engt die Auswahl schonmal ein
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Ich wollte hier sicher auch keine juristische Debatte anfangen.
Aber so konnte man das halt auch nicht stehen lassen, weil das viel zu pauschal war.
Habe selbst schon oft und gerne hier gehandelt und dabei noch kein Mal ans BGB gedacht
Auch mit dem hier zu Beginn des Diskussion gescholtenen Koala habe ich gute Deals gemacht
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Mal abgesehen von den ungeschrieben Gesetzen im Forum, Ehre und all dem, was ein anständiges Verhalten ausmacht ...
1. A hat etwas zum Verkauf angeboten
2. B hat ein zeitlich nicht beschränktes Angebot abgegeben
3. A hat nach 1,5 Tagen zugestimmt (also bevor B sein Angebot zurück genommen hat)
4. Es ist ein Vertrag zustande gekommen
5. BGB § 433 (2) Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen.Wo steht geschrieben, dass ein Angebot, welches nach 1,5 Tagen nicht angenommen oder abgelehnt wurde automatisch verfällt? Klar, der Anbieter kann mit seinem Angebot die Gültigkeitsdauer beschränken. Tut er es aber nicht, ist es weiterhin gültig. Der Anbieter selbst muss sein Angebot zurück nehmen, für den Fall, dass er es nicht mehr bedienen kann.
Und jetzt noch zurück zu den ungeschrieben Gesetzen im Forum, Ehre und all dem, was ein anständiges Verhalten ausmacht ... das ist doch absolut unstrittig oder liege ich hier falsch?
In so einem Fall kann man auch mal einsehen, dass man was falsch gemacht hat und muss nicht auch noch versuchen, dem Geschädigten zu erklären, warum er an allem Schuld sein soll ...Eigentlich ist genau das Gegenteil der Fall. Ein Angebot ist keineswegs unbegrenzt gültig. Siehe § 147 Abs 2 BGB.
Man muss hier doch nicht immer mit juristischem Halbwissen ankommen...
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Sicherlich aktuell im Verhältnis ein guter Preis.
Die Frage ist aber sicher auch, wieviele Kartons davon der Anbieter noch im Keller hat...
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Die Aufgelder am Primärmarkt sind gestiegen, das stimmt.
Aber auf dem Sekundärmarkt ist spotnah schon noch was zu bekommen. Da gab es diesbezüglich auch schon andere Zeiten
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Im Endeffekt schaufeln sich die sehenden Auges ihr eigenes Grab. Denn wenn alle Leistungen eingestellt werden und die Kunden eh alles online machen sollen, gibt es doch keinen vernünftigen Grund bei der "Regionalbank" mit ihrem überhöhten und undurchsichtigen Gebührenmodell zu bleiben, dass durch die Filialschließungen auch irgendwie seine Rechtfertigung verloren hat.
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Wart mal ab. Das lief bei uns ähnlich. Inzwischen wurde das Bank/Lagerhausgebäude abgerissen und die Bank baut einen Mehrparteienblock auf das Grundstück...
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Ich möchte gerne mal eure versammelte Kompetenz "anzapfen":
Gesetzt dem Fall, dass eine Familie zerstritten ist. Die Mutter ist Eigentümerin des Hauses, in dem sie wohnt. Ihr Sohn und dessen Familie wohnt ebenfalls in ihrem Haus. Die Mutter hat neben dem selbst genutzten Haus noch eine Wohnung in einem MFH (vermietet, um Rente aufzustocken und für den Fall das Pflegekosten notwendig werden) und einen Acker (verpachtet an Landwirt).Die Tochter soll nach dem Wunsch der Mutter nur den Pflichtteil bekommen (Testament vorhanden), weil sie sich um den pflegebedürftigen Vater nicht geschert hat und nach dessen Ableben auch nicht mehr bei der Mutter hat blicken lassen. Sohn mit Familie unterstützt die Mutter mit "Hilfe im Alltag" (Einkäufe, Reparaturen, Pflege des Hauses etc.)
Trotz sehr gutem Verhältnis zwischen Sohn und Mutter möchte die Mutter ihr Eigentum weiter behalten und nicht an den Sohn überschreiben, was ja auch ihr gutes Recht ist.
Welche weiteren Optimierungsmöglichkeiten fallen euch ein, damit der Wert vom Haus und Wohnung für die Pflichtsteilberechnung verringert werden kann?
Würde z.B. ein Nießbrauch beim Haus, eingetragen auf den Sohn, den Wert auch bei der Pflichtsteilberechnung verringern?
Schau dir mal 2325 BGB zu der Problematik an.
Grds werden Schenkungen so innerhalb von 10 Jahren "abgeschmolzen". Allerdings ist das oft nicht so einfach, weil eine wirtschaftliche Ausgliederung aus dem Vermögen des Übergebers bzw des künftigen Erblassers erforderlich ist, damit die Frist zu laufen beginnt.
Das wäre z.B im umgekehrten Fall, wenn dir das Haus übertragen wird und die Mutter sich den Nießbrauch vorbehält, nicht der Fall.
Die von dir vorgeschlagene Variante, dass die Mutter das Bucheigentum behält und ein Nießbrauch zugunsten des Sohnes bestellt wird, macht eigentlich wenig Sinn für die Mutter, weil sie so im Grunde auch die wirtschaftliche Befugnisse verliert.
Ich gehe davon aus, dass aktuell kein Pflichteilsverzicht durch die Schwester erfolgen kann/soll, worauf ohnehin kein Anspruch besteht und die Thematik erst im Todesfall relevant wird.
Aber da ohnehin eine notarielle Beurkundung notwendig sein wird, kannst du dich auch gleich beim Notar beraten lassen. So etwas ist dort Alltagsgeschäft.
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Hallo,
es klingt vielleicht unmoralisch aber:
Wenn ich mit einer Hyperinflation in 5 bis 10 Jahren rechne, unabhängig von der Währung, wie könnte der Mietvertrag aussehen?
Bzw. wie kann ich den Vermieter austricksen dass die Miete fast nicht erhöht wird, wenn dann der Durchschnittslohn bei 5000 ist und das Brötchen 20 Euro kostet, während die Miete weiter auf 1000 Euro ist also 1/5.
Fixe Staffelmiete mit festen Beträgen?
Welche Ausnahmen könnte dann der Vermieter aus der juristischen Tasche ziehen?
Das läuft dann bei einer Hyperinflation eh über 313 BGB, da werden dir solche Klauseln nicht viel helfen
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Also bei Heubach ist der Preis glaube ich fix, aber man muss innerhalb einer gewissen Zeit einliefern. Habe die Ware aber dann immer gleich persönlich vorbei gebracht.
Preise sind oft sehr fair.
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Am besten beides, indem Du das Haus finanzierst. Die Inflation frisst die Schulden weg.
Die Zukunft ist stets ungewiss. Aber wenn man auf etwas setzen kann, dann ist es die Geldentwertung.Und der Staat wird nicht die Schuldner ruinieren, weil er damit den Banken ins Fleisch schneiden würde.
Gruß! Fritz
Der Staat ist selbst der größte Schuldner und profitiert auch von der Inflation. Deswegen wird da auch nicht viel dagegen unternommen.
Das geht natürlich zu Lasten von Mittelschicht und Mittelstand. Aber die hätten auch hauptsächlich die höhere Steuerlast tragen müssen...
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Beim Vermieten mag das was anderes sein, aber ich sehe aktuell keinen Grund, wieso man einen Makler bräuchte, wenn man ein EFH oder eine ETW verkauft.
Interessenten gibts doch genügend.
Zur Not am Anfang halt erstmal ein wenig höher ansetzen