"Diese Posts zu liken, war ein Fehler, und ich entschuldige mich noch einmal in aller Form" - diese Entschuldigung richtete vor Kurzem Thomas Greiss, Towart der deutschen Eishockey-Nationalmannschaft an die Presse, nachdem der Deutschlandfunk aufgedeckt hatte, dass der Nationalspieler problematische Inhalte auf Facebook geliket hatte. Beispielsweise solche Postings, in denen Hillary Clinton mit Hitler verglichen wurde."
"Es gibt Gerichtsentscheidungen, die sagen, dass derjenige, der etwas liket, sich die Aussage zueigen macht. Das heißt: Der tut so, als wenn er das gutfindet. Und damit äußert er das quasi noch mal.“ Christian Solmecke, Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Internetrecht
Zu diesem Thema empfehle ich den Startbeitrag aus diesem Forum mit einigen Beispielen in Form von Screenshots aus der PDF-Datei (Seiten 112, 119,120). Für den Download am besten den 2. Link wählen (dortiger reupload) und nicht den ersten direkt von der Webseite des Verfassungsschutz (dortselbst höchstens über VPN).
Das Thema ist bereits in Frankreich bekannt, das etwas über 2 Minuten lange >Twittervideo< ist auf Deutsch mit französischen Untertiteln. Im besten Deutschland aller Zeiten.
saludos