Ich würde auf jeden Fall zu einem EM-Händler gehen. Wenn du die Barren alle oder z.T. verkaufen willst, werden sie dann sowieso geprüft, und es fällt keine extra-Gebühr an. Als Verkäufer trittst dann du auf (Ausweis erforderlich), da der Erlös auf dein Konto gehen soll.
Wenn du sie behalten willst, zahlst du die Gebühr und gut ist. Dann ist die Sache endgültig geklärt und die liebe Seele hat ihre Ruhe.
Zwei Anwälte dabei zu involvieren, bringt keinen unmittelbaren Mehrwert. Du solltest natürlich eine Strategie haben für den Fall, dass die Barren nicht (alle) echt sind. Spontane Vorwürfe würde ich mir aber verkneifen; es könnte - theoretisch und auch praktisch - auch sein, dass der Erblasser mit diebischem Vergnügen sein Vermögen verprasst und er der verhassten Sippschaft breit grinsend ein paar Fakes in ein Schließfach gelegt hat. Es kann dann passieren, dass der Händler diese Fakes beschlagnahmen muss.
Viele Glück! Und lass bitte hören, wie es das Schicksal mit dir gemeint hat. 