Beiträge von Schwundgeldfluechter

    Klar muss nachbesichert werden. Aber die Fees sind wirklich nur peanuts, im Vergleich mit dem x-fach überhöhten Aktienkurs.


    Ich behaupte mal: in ein paar Wochen ist die Lust bei Gamestop wieder draußen, und man sucht sich ein anderes Spielzeug.


    Spannend finde ich es aber auf jeden Fall :thumbup:

    Genau. Wenn die Leihe besichert wird - üblicherweise zu etwas mehr als 100% mit Staatsanleihen, also leichte Übersicherung - ist das Risiko minimal und die Fee auch.

    @Lexus


    Schon: Aktienfonds A verleiht an Hedgefonds 1, der verkauft an Aktienfonds B, der verleiht an Hedgefonds 2. Schon hast du 200% Verleihquote.


    Ändert aber nichts: die Aktienfonds können die Gewinne nicht realisieren, die Hedgefonds müssen Verluste begrenzen. Das kann man gemeinsam sehr einfach beheben und braucht dazu keine Privatanleger.


    @Bagholder


    70%? In einer Nullzinsphase? Da ist man für ein paar Zehntelprozent p.a. dankbar.

    Die Verleiher kassieren aber auch jeden Tag fette Leihgebühren, je höher der Kurs desto höhere Gebühren (nehme ich zumindest an). Insofern dürften die es überhaupt nicht eilig haben!

    Die Gebühren halten sich sehr in Grenzen, ein paar Zehntelprozent. Da realisiere ich doch lieber den 50-fach überhöhten Kurs.

    Damit sich da keiner Illusionen macht:


    Die Verleiher der Aktien können die hohen Kurse im Moment nicht zum Verkauf nutzen, da die Aktien ja verliehen sind. Die würden aber gerne zumindest zum Teil realisieren, weil die Kurs deutlich höher ist als der fundamentale Wert der Aktie.


    Nichts liegt näher, als auf Rückgabe (ggf. teilweise) zu verzichten, gegen Zahlung des aktuellen Kurses.


    Und schon sind die Profis weitgehend oder komplett draußen und die die Kleinanleger ganz unter sich :whistling: 8)

    Ich würde auf jeden Fall zu einem EM-Händler gehen. Wenn du die Barren alle oder z.T. verkaufen willst, werden sie dann sowieso geprüft, und es fällt keine extra-Gebühr an. Als Verkäufer trittst dann du auf (Ausweis erforderlich), da der Erlös auf dein Konto gehen soll.


    Wenn du sie behalten willst, zahlst du die Gebühr und gut ist. Dann ist die Sache endgültig geklärt und die liebe Seele hat ihre Ruhe.


    Zwei Anwälte dabei zu involvieren, bringt keinen unmittelbaren Mehrwert. Du solltest natürlich eine Strategie haben für den Fall, dass die Barren nicht (alle) echt sind. Spontane Vorwürfe würde ich mir aber verkneifen; es könnte - theoretisch und auch praktisch - auch sein, dass der Erblasser mit diebischem Vergnügen sein Vermögen verprasst und er der verhassten Sippschaft breit grinsend ein paar Fakes in ein Schließfach gelegt hat. Es kann dann passieren, dass der Händler diese Fakes beschlagnahmen muss.


    Viele Glück! Und lass bitte hören, wie es das Schicksal mit dir gemeint hat. :thumbup:

    um es kurz zu sagen, verpiss dich.

    Ich übersetze mal: bei Anfragen von (halb)staatlichen Stellen gilt hier im Forum: wir haben hier alle kein Silber nicht, und auch überhaupt gar niemals kein Gold nicht. Wir haben nicht einmal das Brot über Nacht.


    Für weitere Auskünfte wende man sich z.B. an Jean-Claude Juncker "Transferleistungen sind so absurd wie eine Hungersnot in Bayern"

    Stell Dir mal vor so ein Abverkauf wie heute vernichtet 10.000 EURO Deiner Kaufkraft.
    Und noch dazu steigt alles andere noch gegen den Rest Deiner in Gold und Silber gespeicherten Kaufkraft.


    Wie geht es Dir dann?

    Wenn ich "all in " gegangen wäre, wahrscheinlich nicht besonders.


    Aber ich muss die nächste Zeit nicht auf meine Sachwerte zurückgreifen, bin auch so ausreichend liquide, und außerdem habe ich diversifiziert. War 2020 überall im Plus, trotz Krise, verrückte Welt!


    Nur von der "Fata Morgana" (W. Buffett) lasse ich nach wie vor die Finger.

    ich weiss nicht, ob ich es schon gefragt hatte: reicht es zur "absicherung" als "nachweis" für eine erfolgte schenkung aus, wenn man das einfach nur per selbstverfassten schenkungsvertrag aufsetzt, wenn es sich unter der grenze befindet?oder muss eine schenkung irgendwie beglaubigt werden?


    hintergrund ist, dass wenn später mal ne vermögensauskunft kommen sollte und/oder ein nachweis bzw erklärung beim verkauf von em erfolgen sollte? also nur, dass man im zweifelsfall und der beweislastumkehr irgendwas plausibles und "gültiges" zur hand hat.

    Ich führe das mal ein wenig weiter:


    Da hat man über Jahre/Jahrzehnte aus versteuertem Geld EM erworben.
    Ganz oder zum guten Teil anonym.


    Falls man Teile per Schenkung weitergeben will, kann man diese natürlich melden, dann ist aber die Anonymität perdü. Was tun:


    Pro Schenkung unter der Freigrenze bleben.
    Schriftliche Verinbarung, datiert und mit Unterschrift.
    Eine Klausel: "Die Schenkung ist in vollem Umfang auf eventuelle Pflichtteilsansprüche anzurechnen" könnte die Glaubwürdigkeit erhöhen.
    Ein PDF der Vereinbarung, erstellt zeitnah nach Unterschrift, und/oder ein datiertes Handy-Photo o.ä. ist keineswegs zwingend (auch die Schriftform ist es ja nicht), erhöht aber die Glaubwürdigkeit ungemein.
    Kauf-Belege, soweit vorhanden, würde ich ebenfalls übergeben. Wer es auf die Spitze treiben will: zusätzlich per PDF.


    Kann einem das Finanzamt denn dann noch was, wenn der Beschenkte später beispielsweise eine Immobilie erwirbt, und er als Herkunft des Kaufpreises die seinerzeit nicht gemeldeten Schenkung(en) anführt?