Wer einen Titel aus einem Mahnverfahren hat, kann vollstrecken. Das kann derjenige nicht, der keinen Titel hat. Punkt. Insoweit ist ein Abraten davon, einen Titel zu erwirken, allenfalls im Interesse des Schuldners, nicht aber im Interesse des Gläubigers.
Man muss Geschriebenes auch sinnerfassend verstehen können, um sich konstruktiv an einer Diskussion beteiligen zu können.
Es wurde hier nie von etwas abgeraten, lediglich hingewiesen dass manche einen Gang höher schalten sollten. Warum? Weil ne einfache Mahnung mMn in der jetzigen Situation im Sand verläuft. Anzeige erstatten und fertig.
Und zum anderen Punkt... Ja da tummeln sich einige dubiose Gestalten im Fahrwasser von Aurunumis, die Zeit wird zeigen was dabei rauskommt.