Beiträge von Charles-Z

    Vielen Dank für die Antworten soweit. Alles nachvollziehen kann ich leider nicht, ist mir zu kompliziert. Vollständig beruhigt bin ich jedoch nicht, ich denke weiterhin, der FAZ Artikel hat evtl nicht ganz unrecht u. es kann unter ungünstigen Umständen passieren, daß letztlich der Schutz der Wertpapierdepots nur bei 18.000€ liegen könnte. (Es somit nicht dumm wäre, soweit summenmäßig machbar, mehrere Wertpapierdepots zu unterhalten, was ja noch diverse weitere Vorteile hat)

    Interessanter Fakt ist auch, das der besprochene FAZ Artikel von 2013, der bisher immer frei zugänglich war (bis vor ca 2 Wochen?! Man könnte das evtl mit der Waybackmachine prüfen) jetzt nach so langer Zeit hinter eine Bezahlschranke genommen wurde. Muss man unwichtige/falsche/irrelevante alte Artikel verstecken?! Eher nicht; sondern wohl eher dann, wenn sie nach wie vor wichtig u. aktuell sind.

    Hatte auf nochmalige Antwort der Experten gehofft. Wiederhole daher die klare Frage: hat die FAZ im Artikel unrecht? (für mich als Laien liest sich der zugegeben sehr alte Artikel schlüssig)

    Gelegentlich soll eine Banalität benannt werden... was bedeutet es, wenn Gold u. Sachwerte "fallen"?


    Geld wird wertvoller!!


    Geld, diese aufgezwungenen, sich ständig aufblähenden Verrechnungseinheiten, von denen angeblich geschichtlich alle 600 gescheitert sind, werden also WERTVOLLER?!


    Wahrscheinlichkeit auf lange Sicht? Geht gegen Null. Das kann einen gut trösten.

    Natürlich:"Langfristig sind wir alle tot“ (J.M.Keynes), so daß solche evtl Jahre andauernden Anomalien (man kann auch sagen: Ausgleich von Übertreibungen) steigenden Geldwertes manchen schon schwer treffen können...

    Das Thema digitale Währungen bzw Bargeldabschaffung kann natürlich in den nächsten Jahren noch zu zusätzlichen Problemen bei der "Verwertung" führen...

    Nein, habe Liquidität geschaffen, damit ich wieder genügend verfügbar habe wenn gute Einstiegspunkte kommen, bis dahin nur kurzfristige Hebelprodukte so wie die letzten beiden Wochen. Rein 1 oder max.2 Tage dann gleich wieder raus, solange ein Gewinn ist.

    Und wenn es von Anfang an in den Verlust läuft?! Daytrading ist mE echt schwierig, oder ich kann es jedenfalls nicht (angeblich machen auch um 90% der Trader Minus oder gehen pleite?!) Habe daher ein anderes mechanistisches System. Einfach immer 30% Cash halten, monatlich nachjustieren (so wird immer automatisch in die Anstiege verkauft u. bei Verfall der Kurse gekauft; aber auch dieses System ist weit von Perfektion entfernt)

    Im übrigen stimme ich Smeagol bei fast allen Posts der letzten Tage zu. Die Entwicklung bei den EM bei EM seit Januar ist enttäuschend u. die Aussichten ungewiss.

    „Prognosen sind schwierig, besonders wenn sie die Zukunft betreffen.“

    In dem alten Artikel der FAZ "Bankdepots sind nicht so sicher wie gedacht"

    Bankdepots sind nicht so sicher wie gedacht
    Geld, das in Wertpapieren angelegt ist, ist nicht so sicher, wie es auf den ersten Blick scheint. Denn falls ein Institut die Aktien nicht zurückgeben kann,…
    www.faz.net

    vertritt die FAZ (bzw Autorin) jedoch genau die Meinung, daß in diesem Fall "Dann hat das Institut das Sondervermögen veruntreut ..." eben doch das AnlEntG greift, und die Entschädigung auf 18.000 beschänkt sei. ---> „Ist die Bank pflichtwidrig außer Stande, Wertpapiere des Kunden zurückzugeben, so besteht neben der Haftung der Bank im Entschädigungsfall ein Entschädigungsanspruch gegen die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH. Der Anspruch gegen die Entschädigungseinrichtung ist der Höhe nach begrenzt auf 90 Prozent des Wertes dieser Wertpapiere, maximal jedoch auf den Gegenwert von 20.000 Euro.“


    Klare FRAGE an die Experten: Hat die FAZ somit unrecht gehabt?

    Zitiere §1 Abs 3 AnlEntG

    "(3) Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften im Sinne dieses Gesetzes sind die Verpflichtungen eines Instituts zur Rückzahlung von Geldern, die Anlegern aus Wertpapiergeschäften geschuldet werden oder gehören und die für deren Rechnung im Zusammenhang mit Wertpapiergeschäften gehalten werden. Hierzu gehören auch Ansprüche von Anlegern auf Herausgabe von Instrumenten, deren Eigentümer diese sind und die für deren Rechnung im Zusammenhang mit Wertpapiergeschäften gehalten oder verwahrt werden."


    Wenn die "Instrumente" im Satz 2 nicht auch die Wertpapiere/Aktien umfassen (und das scheint mir unwahrscheinlich, da im Verlauf d. Satzes noch "Zusammenhang mit Wertpapiergeschäften" steht, würde ich Ihnen/Dir (Bembelpetzer) uneingeschränkt Recht geben.


    Dann wäre also die Absicherung von Aktiendepots doch deutlich besser als ich dachte und nicht auf 18.000 pro Institut beschränkt.

    Aber was ist in diesem Fall "Dann hat das Institut das Sondervermögen veruntreut ..." - greift dann nur das BGB, Strafrecht etc.? Gibt es eine Sonderstellung / besseren Schutz bei den Sparkassen?

    Danke Bembelpetzer ! Hatte es mit der Suchfunktion incl des §4 gesucht u. daher nichts gefunden. Werde mich nun mal durch die Fundstellen arbeiten u. ggf das Thema hier wieder löschen!

    "Für Wertpapierpositionen selbst (Aktienbestand, ETF-Bestand, etc.) gilt diese nicht, da das Sondervermögen ist." - schön gesagt - was aber, wenn das "Sondervermögen" von der Depotbank "veruntreut" wurde u. nicht herausgegeben werden kann? Das ist ja das Szenario bei drohenden Bankenpleiten. Dann mE nur bis 18.000 pro Institut abgesichert. ...

    Sicher trägt jedes "Wertpapier" das Totalverlustrisiko. Aber beim AnlEntG geht es wohl darum, daß das Wertpapier an den Börsen noch prinzipiell werthaltig gehandelt wird, jedoch die eigene Depotbank es zweckentfremdet verwendet hat u. nicht herausgeben kann - wie man dagegen abgesichert ist - oder auch nicht. Daher passt auch der Vergleich zu den russischen ADR mE nicht ganz. Das ist ja eher ein schwerer politischer Eingriff, der allen Banken mehrerer Wirtschaftsräume den Handel verbietet (mit letztlich dem gleichen Ergebnis der Enteignung der Anleger, nur das hier eben dann das AnlEntG wohl nicht greift). Physisch als Diversifikation sicher gut - aber auch da viele Unsicherheitsfaktoren: Diebstahl / Vermögensregister / Goldverbot / EM-Besteuerung / Bargeldabschaffung - wie dann verwerten? Etc...

    Wurde im Forum schon §4 AnlEntG (Anlegerentschädigungsgesetz) diskutiert?

    AnlEntG - Anlegerentschädigungsgesetz

    (hab es mit Suchfunktion nicht gefunden). Demnach wären Wertpapiere deutlich schlechter abgesichert als Geld auf Konten, also nicht 100.000 sondern nur 90% von 20.000 (also 18.000) pro Institut, ein überraschend niedriger Wert! Hier könnte mE ein großes u. weitgehend unbekanntes Risiko lauern.

    Wenn zB eine Bank Wertpapiere nicht mehr herausgeben kann (weil im Zuge zB einer Bankenkrise zur vorübergehenden Abwendung einer Pleite anderweitig verwendet). Und gab es nicht zB im Falle Lehmann schon solche Szenarien?

    Vielen Dank - ich wurde nun auch freigeschaltet (etwas über 2 Monate nach der Überweisung, das ist keine Kritik! Nur als Info für neue Interessenten). Verbunden mit einer netten eMail, die nochmal die neuen Möglichkeiten der Plus-Mitgliedschaft auflistet. Wunderbar! Und Danke an die Betreiber und Moderatoren etc.; es ist eine sehr gute Internetseite und interessantes Forum!

    Nach dem Zwangsverkauf bei ING (sicherlich war der Kurs sehr ungünstig u. es gibt hohe Verluste gegenüber Kaufkurs): wurde dann in der Abrechnung der Verlust ausgewiesen, d.h. kann gegen andere Aktiengewinne verrechnet werden? Das würde immerhin ca 26% der Ursprungs-Investition "retten" in Form von gesparten Steuern.

    Möchte mal anmerken, daß ich immer noch keinen Zugriff auf die meisten Themen im Forum habe ("Zugriff verweigert"). Ich nehme an, dies ist ein Anzeichen für fehlende bzw unvollständige Freischaltung? Meine Überweisung datiert vom 14.07.26 in Höhe von 1,00 Euro mit dem Betreff Charles-Z. Wenn ich noch irgendetwas tun kann, um den Vorgang zum Erfolg zu bringen (höheren Überweisungsbetrag??) bitte mitteilen. Und es eilt auch nicht! Noch ein paar Wochen warten wäre auch kein Problem. Danke im Voraus!


    Forenname: Charles-Z

    Datum der Überweisung: 14.07.2026

    Betreff: Charles-Z

    Richtig, aber dann

    Verkaufe ich es an Privat und nicht an Banken und Händler.

    Was denkst du wie schnell sich da ein oder mehrere Grauzonen Märkte etablieren werden.

    Vor allem wenn ein Szenario eintritt, wegen dem wir dieses Zeugs ja kaufen, dann werden es die Leute förmlich aus den Händen reißen und vorher geb ich sowieso nix her.

    Funktionierendes, noch erlaubtes, werthaltiges und anonymes Zahlungsmittel (Bargeld) vorausgesetzt.

    Hallo, habe aktuell das gleiche Problem:


    Zugriff verweigert

    Unzureichende Berechtigungen

    bei vielen, selbst bei dem Witze Thread

    ...

    Hallo, obwohl schon 13 Jahre her: haben Sie etwas herausgefunden bzw wie sind die Erfahrungen?

    Internetauftritt der Firma sieht ja auf den ersten Blick ok aus.

    Bin auch aus der Gegend u. suche Gleichgesinnte. LG!