Gut, dass ich kein Versicherungsfachwirt bin ![]()
Allerdings habe ich bei meiner Versicherung vorab gefragt: Versichert sind (bis zu 50k€) Wertsachen - wenn sie in einem Bankschließfach lagern. Als Beleg reichen Fotos bzw eine Liste, auf der alles aufgeführt ist. Wenn die Liste einen Zeitstempel hat (und unveränderbar ist), reicht das lt. Aussage der Versicherung aus. Im Prinzip muss die Versicherung mir nachweisen, dass meine Aufstellung fehlerhaft ist (solange meine Aussagen nicht offensichtlich unglaubwürdig sind).
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AuA