Nach einer Annahme kann er sich auf Irrtum berufen.
"(1) Wer bei der Abgabe einer Willenserklärung über deren Inhalt im Irrtum war oder eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollte, kann die Erklärung anfechten, wenn anzunehmen ist, dass er sie bei Kenntnis der Sachlage und bei verständiger Würdigung des Falles nicht abgegeben haben würde."
Bei 3€ unter dem nächstgünstigen Angebot würde ich von einer recht hohen Wahrscheinlichkeit ausgehen, dass der Händler erfolgreich sein wird. Bei 0,5€ würde es sicher anders aussehen.
Gruß,
AuA