Original von gregorc vom 24.11.2006 (Orthographiekorrekturen von tenntWände)
Der Kommentar von H. Laurano ist sehr sachlich und vertrauenswürdig dargestellt.
Wenn Lieferenpässe eingetreten sein sollten, hat der Kunde das RECHT, dieses zu erfahren. Können Sie nicht liefern, haben Sie kein Recht, über die Geldbeträge zum vereinbarten Liefertermin hinaus kommentarlos zu verfügen.
Wie lange? 1 Monat 2-3 Monaste 2 Jahre?? oder wie stellen Sie sich das vor? Stattdessen wird ein Liefertermin zum 02.11.2006 bekanntgegeben. Dieser wird ohne Entschuldigung nicht eingehalten. Erst bei Nachfrage wird zugegebenerweise sehr freundlich eine nicht stichhalte Begründung gegeben.
2. Lieferzusage 14 Tage später am 16.11.2006.
Wie bekannt, keine eigenständige Enschuldigung , sehr freundliche
nicht belegbare Erklärung, wieder auch erst nach Anfrage.
Welch ein Vertrauen soll denn in so eine Unternehmensführung noch gegeben sein. Da liegt der Gedanke nicht fern, dass Sie morgen adelig werden und den Titel "auf und davon" tragen könnten.
3. Lieferzusage für den 23.11.2006, natürlich wie gehabt.
Wie kommt es denn zustande, dass bei diesen Lieferengpässen meine
10 Unzen fast täglich weiter zum Verkauf angeboten werden?
Anschliessend haben Sie mir gnädig mein Geld zurückgeschickt.
Ich hatte 10 Unzen geordert; von einem zinslosen Kredit über 8 Wochen war bei Ihrem Angebot keine Rede
Dies nennen Sie einen korrekten Geschäftsabschluss?
Ich habe alle Ihre nicht eingehaltenen Terminzusagen schriftlich.
Das sind nun mal BELEGBARE FAKTEN.
Ich habe Ihnen höflich mitgeteilt, mir die 10 Unzen zu liefern, und ich bezahle im Gegensatz zu Ihnen sofort und pünktllich. Dies bezeuge ich hier öffentlich.
Oder seien sie ein seriöser Geschäftsmann und überweisen Sie mir 415 Euro für den Mehrbetrag, den ich jetzt und hier bei der Bank zahlen muss