Beiträge von Marcher


    Welche gesetzlichen Vorschriften muss eine Form erfüllen?



    Sämtliche Beschriftungen (Gewicht, Feinheit, Prüfer/Schmelzerstempel usw.) werden in einem späteren Arbeitsschritt ausgeführt.

    ist mir auch schon aufgefallen; gestern habe ich hier irgendwo einen Link zu einem Ankaufs-Gesuch eines Händlers gesehen - KR 1,5%+ über Spot - mit Tel.nr.


    Naja, wenn einer versucht Krügerrand mit 1.5% über Spot zu kaufen der wird wohl kaum fündig werden. Und wer jetzt daraus schliesst, dass die Münzen knapp sind, der ist wohl auf dem Holzweg


    Neben den obengenannten Daten sollten natürlich noch sämtliche Bestelldaten erwähnt werden.


    Und diese Infos sind für gewisse Kreise sicherlich sehr interessant und "könnten" dazuführen dass man auch mal unverhofften Besuch bekommt.


    Damit jemand die eMail-Adressen auslesen kann braucht er Zugriff auf die Datenbank.


    Und wenn jemand den Zugriff auf die Datenbank hat, dann kann er alle Daten (Adresse, Bestellung usw.) auslesen.


    SO EINFACH IST DAS UND DARAN GIBTS NICHTS ZU RÜTTELN.



    Um eine Mail mit gefaktem Absender handelt es sich wohl kaum, da ja anscheinend mehrheitlich Kunden betroffen sind.


    Opfer eines solchen Angriffs kann wohl jeder Shop werden, es ist halt dann einfach eine Frage wie damit umgegangen, bzw. das kommuniziert wird.


    Diese Aussage ist ein bisschen gewagt: " Silberbarren ist Bankhandelsfähig und kann bei jeder beliebigen Bank wieder ein bzw. umgetauscht werden."


    Ich könnte jetzt auf Anhieb ein dutzend Banken aufzählen die keine EM ankaufen...


    Auch wenn Silberunzen im Bestand sind, möchte ich es vermeiden wg. einer einzigen Münze eine Nachbestellung tätigen zu müssen. Durch die sehr geringen Margen würden die dabei entstehenden Versandkosten die Margen um ein vielfaches übersteigen.
    Beste Grüße
    Flo


    Wenn du nur das verkaufst, was du im Bestand hast, dann brauchst du noch keine einzelnen Stück nachbestellen. Kunde kann nur das bestellen was an Lager ist und fertig.


    Irgendwie suggeriert mir deine Aussage folgendes: "Wenn der Kunde bestellt, dann wird die bestellte Ware erst von dir gekauft. Anders ist es für mich deine Aussage: "möchte ich es vermeiden wg. einer einzigen Münze eine Nachbestellung tätigen zu müssen" nicht nachvollziehbar.


    Kann mir jemand sagen, wo dies als Gesetzestext nachgelesen werden kann, bzw. warum das so ist? (Könnte mir jetzt vorstellen Schutz der österreichischen Händler??)

    Sollte man für die Nachwelt festhalten:


    Information


    Hier wird in den nächsten Stunden die komplette Dokumentation über die Vermittlungstätigkeit der EMS Direct Ltd. im Zusammenhang mit dem Verkauf von Gold/Silber aus den Beständen von Herrn Kocabas bzw. Herrn Simeonov.


    Bitte beachten Sie wenn eine Lieferaufforderung(für den Fall das Sie trotz allem auf Lieferung bestehen) gestellt werden soll, sind diese direkt und schriftlich an folgende Adressen zu senden:


    Muharrem Kocabas
    Friedrichsruh 33
    53879 Euskirchen


    oder für


    Aleksandrov Simeonov
    Caddesi Tepegoz Sakakno 1-2
    Ciftehavuzvaar
    34726 Kadikoy Istanbul
    Türkei


    Achten Sie hierzu einfach auf den Vertragspartner der in den AGB's der Bestellung unter §2 Abs.4 enthalten ist.
    Weiterhin ist die Vermittlungstätigkeit mit sofortiger Wirkung eingestellt. Damit wird diese Shop Seite nur noch zur Information bzw. Aufklärung genutzt. Es werden bei Kenntnis neuer Information, diese sich mit kleiner Verzögerung auf dieser Seite befinden.




    Unser nächstes Ziel ist aufgrund tatkräftiger Aufklärungsarbeit allen Kunden die eingezahlten Beträge schnellstmöglich wieder zur Verfügung stellen zu lassen.
    Leider werden diese Gelder aufgrund behördlicher Anordnungen immer noch zurückgehalten. Und dies obwohl durch die EMS die wichtigsten Unterlagen der Kripo Euskirchen direkt zugegangen sind.
    Damit haben wir uns erhofft, Herrn Spies dem derzeit alles angelastet wird, zu entlasten. Dies ist selbst durch die offensichtlichen sowie nachweisbaren Unterlagen(Notar Hansmeyer) bisher nicht gelungen.
    Hintergrund ist die komplette Rückabwicklung schnellstmöglich abzuschliessen. Wie schon beschrieben ist bis jetzt nichts passiert und das interessante, selbst Aktenzeichen wurden hier noch nicht übermittelt, so dass unsere Anwälte nicht in der Lage sind, fehlende Details falls notwendig einzufügen.


    Weiterhin distanzieren wir uns von den Aussagen des Herrn Kocabas, der offensichtlich in Gesprächen mit Kunden behauptete, nie die Ware besessen sowie damit etwas zu tun gehabt zu haben.
    Wir haben die Eidesstattliche Versicherung von Herrn Kocabas, die das Gegenteil beweist, hier zum Download bereitgestellt. LINK


    Damit sie sich die Frage nicht stellen, wer im Faxkopf die "Ber. Kanzlei Schmidt" ist. Dieser Herr Markus Schmidt(MARKUS SCHMIDT BERATUNGSKANZLEI KUCHENHEIMERSTRASSE 41 D-53881 EUSKIRCHEN) ist der Vermittler des Kontaktes zwischen der EMS und Herrn Kocabas, sowie Herrn Simeonov. Da sich trotz Ankündigung Herr Simeonov bisher lediglich schriftlich geäußert hat, stellt sich die die Frage nach der Existenz Herrn Simeonovs.
    Die Vermutung liegt nahe, dass die Schreiben von Herrn Simeonov an Herrn Spies offensichtlich gefälscht sein könnten.


    Als Information an alle Kunden, die EMS DIRECT Ltd. wird ihre Internetpräsenz solange aufrecht erhalten, bis eine lückenlose Aufklärung sowie die Rückbuchung der Gelder durch die Konteninhaber(Kocabas, Pilke) erfolgt ist.
    Die im Impressum angegebene Telefonnr. ist derzeit abgeschaltet, wenn Sie trotzdem einen Anruf wünschen, bitten wir Sie uns einfach kurz zu schreiben auf info@ems-diret.eu Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie sie sehen können. .