Hallo Dietbert,
Zitat
Ich kann jedoch nie auf fallende Kurse spekulieren. Ein Mitarbeiter der Deutschen Bank hat mir das bestätigt. Warum ist das so?
Die Börse ist doch wie ein Haifischbecken. Wenn die kleinen Anleger nur in eine Richtung spekulieren können, lassen diese sich doch leichter rasieren .... Für viele ist diese Materie auch zu kompliziert: Versuch mal nem Anleger zu verklickern, daß er Gewinnen kann, wenn Kurse fallen. Da hakt sich bei vielen schon die Logik aus.
Zitat
Warum aber diese Schikane?
Die Banken sichern sich ab. Vor einigen Jahren hast Du die Börsentermingeschäftsfähigkeit noch leicht erhalten, indem Du einfach einen Wisch unterschrieben hast nachdem du deren Prospekt gelesen hattest. Da gab es wohl Fälle, in denen Anleger recht schwere Verluste einfuhren - eben weil sie die Produktwirkungsweisen noch nicht verstanden hatten - und dann vor Gericht klagten. Sie bekamen recht und die Banken mußten die Zeche zahlen. Verantwortung für Ihre Gewinne wollten Sie übernehmen, für Verluste mußte jemand anders gerade stehen.
Zitat
Der Erwerb der Termingeschäftsfähigkeit ist bei der Deutschen Bank mit einer Prüfung via Telefon verbunden. Schikane!
Der BGH hat einen zweistufigen Anlegerschutz statuiert (X1ZR 172/95):
Erste Stufe:
Börsentermingeschäfte sind nur gültig, wenn der Anleger Termingeschäftsfähig ist. Dafür reicht die Informationsprospekt aus.
Zweite Stufe:
Bank muß die Anleger indivuell beraten. Dafür reicht die Informationsprospekt nicht aus. Der Anleger unterschreibt hier einen Formblatt, als Nachweis, daß er Aufgeklärt wurde. Da die Wissenstände immens bei den Anlegern abweichen können, ist die Tiefe der Aufklärung auch individuell. Im zweifel klärt dann das Gericht, ob die Aufklärung ausreichen war.
Hier kommen die Banken in die Bredoulie und sichern sich ab, in dem sie paar Fragen stellen. Dieses Verfahren ist übrigens garnicht so verkehrt. Vergleiche das mal mit einer Fahrerlaubnis.
Ist ja nicht so, daß Du ins Verhör genommen bist. Wenn Du die Produktmechanismen verstanden hast, wirst Du sie lockerleicht beantworten können.
Wenn Du dabei Probleme hast, kannst du:
- Bescheinigungen über den Besuch von einschlägigen Seminaren vorlegen,
- oder ausdrücklich erklären, daß du auf eine Schadensersatzklage im verlustfall verzichtest.
Probiers mal bei Consors. Ob die aber anrufen, weiß ich nicht. Ich habe meine damals so erhalten.