mesodor,
ich habe mich nicht geirrt,Du hast es nur ausführlicher,und richtig beschrieben.Bis auf einen kleinen Denkfehler.Zur Tilgung einer Grundschuld,reicht es völlig,die Löschungsbewilligung der Bank in " Sicherer " Verwahrung zu haben.
Wenn die Schulden des Staates,des Landes,der einzelnen Bezirke,und die der Komunen,eines Tages,durch eine Art " Bodenreform " umgelegt werden sollten,dann hätte ich ganz gern schon was drin stehen 
War doch alles schon mal da?? Jurististische Personengesellschaften,mit ihren niederigen Kapitalanteilen,werden da sicherlich anders behandelt 
Immobil,aber so flexibel wie nur irgent möglich 
Milly,
Ich muss die Fraktion um Bergmann und Co. mal in Schutz nehmen,soweit liegen wir da ,ich Du,und die Bergmannfraktion,garnicht aus einander,wir legen es nur unterschiedlich aus.Wenn die heinzelmänner dann noch provoziert werden,dann sind sie sogar zu Spitzenleistungen möglich.
Bergmann hat z.B. so ein Posting,zum Mindestlohn verfasst,wo er dies anhand des Beispiels Chile,sehr aufschlussreich darstellt.
gruss
kalle