M.M. solltet ihr euch in irgend einer Form gütlich einigen.
Was vorgefallen ist, ist nicht mehr rückgängig zu machen. Allerdings könnte man sich hier von beiden Seiten doch auch irgendwo entgegen kommen.
Für rote Flecken kann Hr. Haller nichts. Nat. wäre dies überaus wünschenswert, wenn dieses ausgezeichnet wird. Bei der Goldmark ist das aber m.M. so eine Sache - wurden auch so ausgegeben. Ist es hier somit eine Wertminderung??? Muss dann nicht die Prägeanstallt diese schon ursprünglich zurücknehmen???
Das mit der angeblichen beriebenen Seite - dies ist ein Mangel, was bei dem doch hohen Aufpreis nicht aktzeptabel ist, außer es wäre so beschrieben.
Was mir etwas übel aufstößt ist der Beginn...
Wie ist Eure Empfehlung bzw. wie würdet Ihr nun vorgehen?
Hätte man dies nicht erst neutral - ohne den Händlernamen zu verkünden - schreiben können? Gab es m.W. in der Vergangenheit schon zwei oder drei Mal.
Hier wurden Einigungen erziehlt und der Händler wurde nicht gleich in ein negatives Licht gestellt.
Ich denke, Hr. Haller wollte sich die negative Schreibweise nur nicht gefallen lassen - somit kam eine Reaktion seinerseits. Diese war vielleicht nicht gerade sinnvoll mit dem Inhalt. Wenn ich in Hr. Haller seiner Stelle wäre, würde ich mich wahrscheinlich ebenfalls sehr verärgert fühlen. (sein Gefühl kenne ich nicht - dies möchte ich nur hinzufügen)
Einen Ruf aufbauen ist langwierig - durch nun eine einzige solche Abwicklung kann vieles von dem verloren gehen.
Ich möchte Hr. Haller nicht in Schutz nehmen - weiß nicht, wer mehr im Recht ist. Nur, ... Der BEGINN der Diskussion hätte auch OHNE KLARNAMEN DES HÄNDLERS sein sollen!
Nun allen einen guten Morgen und frohes Weiterdiskutieren.
Beste Grüße
Flo ![]()