Original von SILBER bo
Tom-Quentin
Es ist nicht gesetzeswidrig die 10er nicht anzunehmen.
Niemand MUSS ein gestzliches Zahlungsmittel annehmen und es MUSS auch niemand etwas verkaufen.
Und zwar deshalb:
Deutsche Euro-Gedenkmünzen sind gemäß § 2 Abs. 2 des Münzgesetzes nach
Maßgabe dieses Gesetzes gesetzliche Zahlungsmittel in Deutschland. Gemäß §
3 Abs. 1 MünzG ist niemand verpflichtet, deutsche Euro-Gedenkmünzen im Betrag von mehr als 100 Euro bei einer einzelnen Zahlung anzunehmen.
Erfolgt eine einzelne Zahlung sowohl in Euro-Münzen als auch in deutschen
Euro-Gedenkmünzen, ist niemand verpflichtet, mehr als 50 Münzen
anzunehmen;
dies gilt auch dann, wenn der Gesamtbetrag 100 Euro unterschreitet.
Insoweit ist in Deutschland jedermann kraft öffentlichen Rechts gehalten,
Zahlungen auch in Form deutscher Euro-Gedenkmünzen in den vorgenannten
Grenzen als ordnungsgemäße Erfüllung einer Verbindlichkeit in
entsprechender Höhe zur Vermeidung von Rechtsnachteilen zu akzeptieren.
Eine Verletzung dieses Annahmegebots ist jedoch nicht durch einen Straf-
oder Ordnungswidrigkeitstatbestand sanktioniert.
Diese währungsrechtlichen Vorschriften werden zudem von der
zivilrechtlichen Vertragsfreiheit überlagert. Diese ermöglicht es
grundsätzlich, bei Abschluss eines Vertrages dessen Inhalt frei zu
bestimmen. Daher ist es den Vertragspartnern auch möglich, eine bestimmte
Art der Erfüllung zu vereinbaren oder auch auszuschließen. Mithin verstößt
es grundsätzlich nicht gegen geltendes Währungsrecht, wenn
Einzelhandelsgeschäfte vertraglich die Annahme von deutschen
Euro-Gedenkmünzen ausschließen, d. h. das Zustandekommen eines Vertrages von anderweitiger Zahlung abhängig machen.
Gruss bo