ZitatAlles anzeigenOriginal von Marco R
Na ganz einfach, sagt dir das Wort SpekulationsSteuer etwas?
wann verfällt sie?
Wer das weiß kommt auf die Lösung!
Wie Hoch ist sie? (wie viel % vom Gewinn)
Was geschieht wenn er sie privat vertickert und das Häppchenweise?
Ich habe fast den Eindruck, du scheinst zu meinen, dass ein vermeintlich privater Verkauf über Ebay kein Veräußerungsgeschäft i.S.d. EStG darstellt.
Ob ein Spekulationsgewinn durch Verkauf an einen privaten oder gewerblichen Käufer anfällt, ist meines Wissens unerheblich, ebenso die Frage, ob er seine Bestände auf einmal oder häppchenweise vertickt. Was die Frage des Anfalls der Spekulationssteuer in diesem Zusammenhang zu suchen hat, musst du mir erklären.
Spekulationssteuer fällt an, ob er es über Ebay oder direkt an ProAurum verkloppt, ist dabei egal.
Der von dir genannte Link ist übrigens veraltet, zumindest was die Höhe der Freistellungsbeträge betrifft.
Marty