Original von Fragezeichen
Mein vorläufiges Fazit (brauche mal ne Pause, mein Hirn qualmt 
Der Einlagensicherungsfonds der Privatbanken scheint nicht besonders üppig ausgestattet zu sein. Es gibt keinen Rechtsanspruch.
Der gesetziche Rchtsanspruch beträgt 90% oder maximal 20.000 Euro, also sollte man nicht mehr als 22.222 Euro pro Person, nicht per Konto!als halbwegs sicher ansehen.
Bei Volksbanken und Sparkassen ist das Problem, daß die Gesamtsituation der Institute (Eisdecke) durch gegenseitige Hilfe irgendwann so ausdünnen könnte (in der Sonne), daß es dann Risse gibt und .......
http://www.n-tv.de/863627.html
Dass die nachrangigen Geldanlagen bei Genossenschaftsbanken und Sparkassen sicherer sind, als bei den restlichen Banken der Privatwirtschaft, bestätigt auch Thomas Bieler, Finanzexperte der Verbraucherzentrale NRW, im Gespräch mit n-tv.de. Allerdings gibt er zu bedenken, dass der Institutsschutz wenig helfen dürfte, wenn tatsächlich mal ein paar größere Sparkassen in finanzielle Schieflage gerieten.