Ok Leute, nun habt ihr es geschafft, mich vollkommen zu verwiiren!..
zum Thema Spreads / Privatverkauf:
Oben schreibt Twinson "paar Kilo Silber verkauft" und "Verkaufspreis knapp unterhalb der o.g. Händler". Das interpretiere ich als "Verkaufspreis knapp unterhalb Händlerverkaufspreis". Horstwalter sagt allerdings, dass man als Richtwert bei einem Privatverkauf lieber den Einkaufskurs ansetzen soll, sofern dieser niedriger als der aktuelle Händlerankaufskurs ist - man bekäme also einen noch schlechteren Kurs als beim Verkauf an einen Händler. Weshalb sollte man dann überhaupt an privat verkaufen?
Bitte erklärt das nochmal langsam zum mitschreiben - wie passen diese beiden Aussagen zusammen?
Wie erwähnt - mir geht es nicht um kurz-, oder mittelfristige Spekulation in Silber... dann würde ich natürlich in Zertis oder OS an der Börse gehen. Vielmehr geht es um eine Investition mit langfristigem Horizont - aber möglichst mit der Gewissheit, dass man im Falle des Falles auch zu vernünftigen Preisen wieder aussteigen könnte.
zum Thema Rechtsverbindlichkeit beim Kauf bei einem Münzhändler schreibst Du:
"Wenn der Preis bei Lieferung ein anderer ist als er es bei Bestellung war, dann ist das als ein neues Angebot zu werten und ein Kaufvertrag ist nicht zustande gekommen."
Sorry, dann habe ich mich missverständlich ausgedrückt. Ich male mal folgendes Beispiel auf:
- Ich kaufe 100 Maples zu 11,40 je Stück und bekomme das per eMail bestätigt.
- Ich überweise 1140 Euro aufs Konto von Hercher.
- Es tut sich 1-2 Wochen lang nix. Danach kommt eine Mail "Tut uns leid, wir können zu 11,40 € nicht liefern. Gemäss unserer AGB wird ein Kaufvertrag erst mit Zusendung der Lieferung rechtsverbindlich abgeschlossen. Es kam kein Kaufvertrag zustande. Wir werden den Betrag von 1140 Euro zurücküberweisen."
- Innerhalb dieser 2 Wochen ist der Silberpreis gestiegen, ich muss für 100 Maples jetzt 1240 Euro hinlegen und guck' dumm aus der Wäsche.
Ist diese AGB-Klausel als unseriös und/oder unwirksam zu bezeichnen?
Noch wichtiger aber:
Ist solch ein Fall realistisch oder kommt sowas in der Praxis selten bis nie vor? Wenn man halt bisher nur Wertpapiere gehandelt hat (Orderabgabe -> [verbindliche] Orderbestätigung -> Einbuchung der Papiere), kommt einem das schon bissl merkwürdig vor...
Gruss