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==> 2. Elektrische Anlagen muessen nach neuerlichen Verordnungen aller 4 Jahre geprueft werden, sonst Aerger mit VersicherungsSchutz etc.
==> Das heisst: Der Elektriker schickt seinen duemmsten Lehrling, und der darf 1 mal alles auf- und zuschrauben, Meister schreibt dann die Rechnung
--> Ist ArbeitsBeschaffung fuer die Elektriker
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Noch 1 auf die Elektriker:
=> Gemaess bestimmten Verordnungen verfallen elektrische Anlagen, die nicht gerade die allerneuesten sind (auch schon welche aus den 90ern !) (BestandsSchutz faellt weg), wenn
==> Irgendwas dran veraendert wurde (genuegt der Einbau einer neuen Steckdose, sogar wenns der Elektriker macht)
==> mal voruebergehend der StromZaehler ausgebaut wurde (das machten gern die Gross-WohnungsUnternehmen im OstGebiet nach der Wende, aber nur bei den Haeusern, wo RestitutionsAnsprueche drauf waren) ; sind durch Ausbau der StromZaehler in so e. Haus die elektrischen Anlagen einmal "stillgelegt", dann muss _alles_ neuverlegt werden, nichts ist weiterverwendbar (!), 1 mal komplett alles neu: Neuer HausAnschlussKasten (5000 EUR), neuer ZaehlerPlatz (1800 EUR alleine der Blechkasten (!)), jede Wohnung ca. 1500 bis 2500 EUR
==> macht bei 1 Haus mit 10 Wohnungen 20000 bis 30000 EUR, nur weil mal die Zaehler ausgebaut worden sind
-> gesetzlich ist das von Oben (LandesEbene) so geregelt, kann man nix gegen machen und muss zahlen ..., also schon wieder: ArbeitsBeschaffung fuer die Elektriker
So mal meinen Senf abgeben Kann nur für die Elektro sprechen, da ich hier auch ein Unternehmen habe ....
Bei privat genutzten Räumen wird von einer Überprüfung in der DIN-VDE gesprochen, aber dies stellt keine PFLICHT dar. Es ist nur so wenn es einen Schaden gibt und es ist auf eine mangelnde Überprüfung der Elektroanlage zurückzuführen , DANN haftet man auch dafür... Ist ja nicht mehr als recht und billig oder ?
Bei gewerblich genutzten Räumen etc gibt es eh eine vielzahl von Bestimmungen , hier ist es aber auch meistens die Brandversicherung, welche einen Nachweis fordert.
Der Ausbau eines Stromzaehlers ist immer schwierig Jedoch ist es so, dass hier das ausführende Unternehmen die Verantwortung trägt. Das heisst, der Elektriker ist dazu verpflichtet die Nachfolgende Anlage nach dem Zaehler zu Prüfung und dann zu Entscheiden ob diese Anlage den gültigen Sicherheitsbestimmungen genügt. Dies muss er auch dem Energieversorger mit Unterschrift bestätigen.
Sollten die Zuleitungen sowie sonstige Sachen die Messwerte einhalten, ( spiele auf die 90er Jahre an ), kann der Meister unter zugrundelegung der DIN VDE entscheiden die Sache so zu belassen wie es ist, oder ggf die Beanstandeten Sachen zu erneuern.
Bei einer Anlage welche in Betrieb ist, und es wird eine Neue Steckdose gesetzt ( Badezimmer mal ausgenommen ) , Muss nicht die ganze Wohnung instandgesetzt werden, auch hier kann der Meister entscheiden wie er zu verfahren hat. Denn er trägt auch die Verantwortung für diesen Teil der Anlage.
Wenn Du auch ins Handwerk gegangen wärest könntest Du auch Mercedes fahren......Aber Du hast sicherlich einen Job wo man sich nicht einmal am Tag die Hände schmutzig macht, es sei denn der Bleistift bricht ab