Beiträge von py-ro

    Grundsätzlich sagt der Zoll:


    "Der Erwerb von Waren aus anderen Mitgliedstaaten der Gemeinschaft zu privaten Zwecken unterliegt ausschließlich der Umsatzbesteuerung im Erwerbsland, Ausnahme: neue Fahrzeuge."


    Quelle: http://www.zoll.de/b0_zoll_und…hrumsatzsteuer/index.html



    Die gesetzlichen Steuerbefreiungen nach § 5 Abs. 1 und § 25c UStG
    Befreit ist u.a. "Anlagegold nach § 25c UStG, d.h. Goldbarren, Goldplättchen sowie Goldmünzen, die bestimmte Kriterien erfüllen (nähere Auskünfte hierzu erteilt das zuständige Hauptzollamt)"
    Von Silber ist da keine Rede, allerdigns werden Münzen erwähnt.


    Quelle: http://www.zoll.de/b0_zoll_und…r/e0_befreiung/index.html


    Als ich das letzte Mal im Ausland bestellt habe, galt eine Freigrenze von 22 Euro (Warenwert INKLUSIVE Versandkosten durften 22 Euro nicht üebrschreiten.) Da internationaler Versand aber selten unter 10 EUR läuft, wird's mit dem Warenwert schon sehr eng... :(


    Diese Regelung finde ich derzeit nicht wieder, dafür heißt es:


    Aus Vereinfachungsgründen wird von der Festsetzung der Einfuhrumsatzsteuer in Bagatellfällen abgesehen. Diese Kleinbetragsregelung setzt voraus, dass


    * die Gegenstände bei ihrer Einfuhr nur der Einfuhrumsatzsteuer unterliegen,
    * der festzusetzende Einfuhrumsatzsteuerbetrag weniger als 10 EUR beträgt und
    * der Steuerbetrag in voller Höhe als Vorsteuer abgezogen werden kann.



    Quelle: http://www.zoll.de/b0_zoll_und…r/c0_verfahren/index.html


    Bin nicht ganz sicher, was die letzte Zeile bedeuten soll, aber demnach scheint knapp 50 Euro an "Wert" erlaubt zu sein, damit nur unter 10 Euro an Zollgebühren anfallen würden.
    (Aber wieso gab's dann letztens diese Abmahnwelle wegen "schwarz" importiertem Kaffee mit Gebühren um 2,50!? ?( )


    Fazit: Man kann es wohl nicht eindeutig sagen. Kaufst du Silber PRIVAT über eBay in Amiland, stehen die Chancen recht gut, dass der Zoll es durchwinkt. Ist es aber ein gewerblicher VK, sind die Chancen dafür schlecht...


    Greift der Zoll zu, gibt es zwei Möglichkeiten: Du musst beim Zollamt antraben und deine Sendung abolen, oder du hast "Glück", und die Post legt die Gebühren für dich aus und holt sie sich von dir an der Haustür wieder.

    Zitat

    Original von bayernsilber
    Knallsilber.............


    was für eine augenweide :D :D :D


    mfg


    Jepp, qualifiziert sich IMHO definitiv als zweitschönstes Bild der Galerie. Kleine Abzüge in der B-Note für das Pink (die Erklärung wurde ja schon mitgeliefert ;)) und dafür, dass durch das viele schimmernde Plastik der Kapseln alles etwas steril aussieht (quasi der Kontrast zu Planwandler, bei dem die meiste Ware nicht eingeschweißt war). ICH hätte an deiner Stelle aber auch alles eingepackt gelassen, von daher ist das keine Kritik!
    Wirklich ein nettes BIldchen für's Fotoalbum! =)

    @ trenntWände:
    Ok, das war mir nicht bewusst. Es bleibt zwar dabei, dass meine Nennung eine "Mindestanzahl" darstellt, aber ich stimme zu, dass die Dunkelziffer deutlich höher liegen dürfte.

    Zitat

    Original von FanaticsVfL
    Die Bank lachte mich aus wegen nicht vorhandener Sicherheiten, Freunde gaben mir nichts, also was tun?


    Deswegen das Kreditrisiko auf andere abzuwälzen, halte ich aber für mehr als höchst bedenklich!! Auch bei einem EIGENTLICH todsicheren Geschäft kann schließlich was schiefgehen - ansonsten hätte die Bank bestimmt Geld locker gemacht.


    Falls es bei lavendel so wäre (hier gibts gerade wieder drei Barren) müsste doch durch das "tolle, profitable Geschäft" irgendwann so viel Geld übrig bleiben, dass man auf die "Käuferkredite" verzichten könnte. Lavendel bietet aber schon seit längerem erfolgreich an, weshalb ich diese Theorie für unwahrscheinlich halte...

    @ all: Ich ging davon aus, dass diverse (abgeschlossene) Auktionen nicht wirklich zum Geschäftsabschluss führten. Also habe ich nur die postiven Bewertungen berücksichtigt, die von Einigkeit zwischen K und VK zeugen, um eine "Mindestanzahl" nennen zu können. ;)

    Ich verfolge die Diskussion ja nun auch schon seit damals mit großem Interesse. Aber nur mal so für die Statistik: Rund 38 Goldbarren zu je 100g wurden allein in den letzten 90 Tagen von ihm verkauft. Ob die Ware nun wirklich verkauft oder hinterher mehr Geld zurück erstattet wurde, lass' ich mal offen. Bewertungen im Zeitraum: 100% POSITIV!! Hut ab, wie auch immer er das schafft.


    PS: Habe nie bei ihm gekauft und werde ich wohl auch nie - trotzdem fällt es mir noch immer jedes Mal schwer, standhaft zu bleiben, wenn wieder Barren angeboten werden... :rolleyes:

    Heyhey - immer mit der Ruhe. Ein Mitglied hat ein Angebot unterbreitet - niemand ist gezwungen, darauf einzugehen. Die Bedenken wurden deutlich gemacht, und damit sollte die Sache durch sein!

    Zitat

    Original von Twinson
    Münzen ohne Nennwert sind zulässig (Panda 82, KR), solange der Edelmetallwert <500 Euro.


    Sammlerwert kann höher versichert werden.


    (Info lt. Post Hotline)


    Ich habe gerade auch noch mal auf der schon bekannten Seite gesucht:
    http://www.dhl.de/dhl?skin=hi&…s&lang=de_DE&xmlFile=4948
    Als Valoren der Kalsse II gelten auch :


    "Kunstgegenstände, Gemälde, Antiquitäten, Unikate und sonstige Kostbarkeiten (zum Beispiel Sammlerwertgegenstände, wie ungültige Sammlerbriefmarken, -münzen (ohne Edelmetallanteil), -banknoten und -telefonkarten)"


    Somit dürfte auch Sammlerwert nicht höher als 500 Euro versicherbar sein - was die Aukunft der Hotline umso interessanter macht!?
    Vor allen Dingen: WAS könnte denn dann überhaupt legal 25 TE wert sein, ohne dass dies als Valor gilt oder auf Sammlerwert beruht? Ist das nicht Augenwischerei von der Post?

    Zitat

    Original von VRENELI1947
    ...wenn ich und andere diesen Bestellcoupon benutzen?
    Ich dachte in jeder Zeitschrift gäbe es eine andere CouponNr. - Ist dem nicht so?


    Liebe Grüße
    VRENELI1947


    Die haben - zumindest in einer Zeitschriftenedition - alle die gleiche Nummer, es geht MDM nur darum, nachprüfen zu können, WO du den Coupon gefunden hast (kommen mehr Bestellungen über den Coupon in der rtv rein, oder doch eher über den im ADAC-Heft, oder...?). Ist für die Marketingabteilung sicherlich nicht ganz uninteressant.

    Zitat

    Original von zweiblum76
    aber hübscher sind die alten formen auf jeden fall - schöne sargform


    Da sieht man mal wieder, dass vieles Geschmackssache ist. An meine schönen, "neuen" Stanzbarren lass' ich nichts rankommen! ;) Wenn ich Ende Juni wieder zu Hause bin, werde ich mal ein paar schöne Fotos von Umicore-Stanzbarren schießen. Habe bei einem eBay-Schnäppchen 10g, 20g, 50g und 100g zusammen abgeräumt. Alle in TOP-Zustand!

    Zitat

    Original von Yoda III.
    Grad ist die 1Mark und die 1/2 Mark eingetrudelt - komplett mit echtheitszertifikat und passgenauer Schatulle für beide münzen - is schon schick :)


    und für nen 5er absolut nich zu meckern :)


    Auf die kostenlose 1/2 Mark, um mir auch ein Urteil darüber erlauben zu können, warte ich noch! ;)

    @ ChuckSilverfoot


    Das wäre natürlich sehr ärgerlich. Irgendwie ging es auch an meinem Rechtsverständnis vorbei, dass man mich zum Anwalt "zwingt", aber ich bzw. mein Vater das bezahlen soll, obwohl der Provider DERART offensichtlich im Unrecht war. Ich glaube, ich forsche da noch mal etwas nach, denn eigentlich erwarte ich in so einem Fall von meinem Anwalt, mich möglichst "schadlos" zu halten... :(


    Zitat

    Original von ChuckSilverfoot
    ich hätte es so gemacht: nicht selbst Initiative ergreifen, sondern nicht mehr zahlen, verklagen lassen und Anwalt erst tätig werden lassen, wenn es zur Klageerhebung kommt. Davor allenfalls Erstberatung in Anspruch nehmen oder selbst schreiben.


    Hätte ich liebend gerne so gemacht - das Problem war der Zeitdruck. Man will ja nicht plötzlich ohne DSL dastehen, und damals hatte congster so ein Angebot, dass man eine Flatrate deutschlandweit für 5 EUR/Monat buchen konnte, als es bei der Konkurrenz immer noch 10 Euro kostete. Bei der Bestellung hieß es, der DSL-Port sei noch belegt (durch den alten Provider). Mit Aussitzen war es also nicht getan, da das von congster nur ein Aktionsangebot war. Wir waren daher darauf angewiesen, fristgemäß aus dem Vertrag entlassen zu werden. Hätte man dann, nach eigentlichem Vertragsende, die Zugangsdaten weiter genutzt, um nicht ohne Internet dazustehen, wäre das sofort wieder als "Zustimmung zum Vertragsverhältnis" interpretiert worden. Nein, Aussitzen war leider keine machbare Option...



    Das Buch würde ich mir auch besorgen! ;)
    Mit bod habe ich relativ gute Erfahrungen gemacht, habe dort 2004 selbst ein Buch verlegt. Damals noch für sündhaft teure 400 Euro - und das war seinerzeit die günstigste Variante!!! Dafür erfreuen mich die Absatzzahlen über Amazon immer mehr! ;)

    Also in einem alten Streitfall mit einem Internetprovider, der mich persönlich betraf, habe ich andere Erfahrungen gesammelt. Je nach Streitwert kann ein Richter nämlich auch entscheiden, einen Fall gar nicht erst zu behandeln - und man bleibt auf den Kosten sitzen. Darum haben wir es auf Anraten unseres Anwalts erst mal ohne Klage vesucht.


    Der Provider hatte die AGB diskret verändert, blieb seiner Pflicht jedoch schuldig, uns über die Änderungen zu informieren. Plötzlich berief man sich auf längere Kündigungsfristen und wollte uns im Vertrag "fesseln". Die Ankündigung, unser Recht ggfs. anwaltlich durchsetzen zu lassen, erwirkte das Gegenteil. Man stellte sich dumm und tot und ließ es einfach drauf ankommen.
    Ende des Lieds: Wir hatten die Anwaltskosten zu tragen. Der hat den Provider angeschrieben, der wiederum letztlich beigegeben und uns aus dem Vertrag entlassen. Anwaltskosten gingen zu unseren Lasten, da es gar kein Verfahren gegeben hatte. Und ich unterstelle auch dem Provider, dies kaltschnäuzig kalkuliert zu haben. Die Anwaltkosten waren höher, als weitere 12 Monate beim Provider zu verbleiben.

    Zitat

    Original von ChuckSilverfoot
    Aber mit der richtigen harten, knappen juristischen Diktion kann man schon viel Ärger abwenden, auch ohne Titel auf dem BriefKopf. Und für diese alltäglichen Rechtsprobleme, wie unbestellte Waren etc. findet man ja im Internet in diversen Foren ja schon jede Menge Anregungen. Sie müssen nur von vornherein wissen, dass sie nicht einschüchtern können.


    Tja, da hast du's gut, wenngleich man sich dann natürlich auch "die Mühe" machen muss, echtes Briefpapier zu verwenden, bei 'ner Mail wär's ja witzlos! ;)


    Hätte in meinem Familienkreis vielleicht schon geholfen. Da hat sich jemand ein Display für ein Notebook bestellt, da sein altes defekt war. Display kam an - ein Kabel fehlte, Käufer(K) und Verkäufer(VK) einigten sich auf einen Preisnachlass. So weit so gut. Nach ca. 8 Wochen verreckt das Display plötzlich. Es flackert beim Einschalten immer einmal kurz auf, dann bleibt's schwarz (das wird dieser "Umspanner" sein, der das Display eigentlich ausleuchten soll). K wendet sich an den VK (gewerblicher Händler), da auch bei Gebrauchtwaren die Gewährleistungspflicht gilt. 12 Monate lang, kann auf 6 verkürzt werden. Nun sagt VK stumpf: Tja, Pech, gebe zwar Gewährleistung, doch Beweislastumkehr tritt nach 1 Monat ein. Das BGB sagt 6 Monate und führt SEHR ausführlich aus, dass die Frist nicht verkürzt werden kann. Extra für solche "Spezis" steht darunter noch "Satz 1 gilt auch dann, wenn abweichende Regelungen getroffen werden". Auf Deutsch: Man kann sich nicht davor drücken, was auch immer man schreibt. Ironischerweise hatte der VK in der Auktion sogar geschrieben, dass die gesetzliche Gewährleistungspflicht gilt - OHNE Einschränkungen. K weist VK auf die Abschnitte im BGB hin, der wiederum erklärt lapidar, dass er anwaltlich beraten würde und deswegen dem nichts hinzuzufügen habe...


    Wenn's nicht so traurig wäre, wäre es schon wieder lustig, mit was für Tricks Verkäufer teilweise versuchen, sich um die ihnen gesetzlich auferlegten Pflichten zu drücken. Tja - Fazit: Recht haben und Recht bekommen sind in Dt. zwei verschiedene Dinge. Man kann noch so sehr im Recht sein, was hilft's, wenn sich wie im diesem Fall der VK stur stellt!? Man kann die Kohle ja schlecht aus ihm rausprügeln (auch wenn's 'ne lehrreiche Erfahrung für ihn wäre...) X(


    Also bliebe nur der Gang zum Anwalt - trotz Rechtschutzversicherung wegen Selbstbeteiligung fast doppelt so teuer, wie das Display selbst. Das wird wohl auch der Anwalt dem VK gesagt haben: "Der klagt das nicht ein, das wäre nur teurer..." Falls wirklich ein Anwalt so was bringt, sollte man ihm die Zulassung entziehen. Wäre ja geradezu eine Aufforderung zum Rechtsbruch... X( Trotzdem glaube ich, dass es vielfach so läuft...

    Zitat

    Original von ChuckSilverfoot
    Erst wenn wirklich eine Mahnung von einem vermeintlichen Gläubiger oder einem Inkassounternehmen kommt, reagiere ich - aber auch nur, um eventuell weiteren Scherereien vorzubeugen (mit Dr. iur. auf dem Briefkopf funktioniert das natürlich meist ganz gut :D ).


    Geht aber nur, wenn man auch wirklich den entsprechenden Titel hat, oder? Wer einfach so "Dr. iur." o.ä. auf seine Briefköpfe setzt, dürfte gewaltigen Ärger kriegen, wenn herauskommt, dass er/sie sich widerrechtlich mit dem Titel schmückt. Habe da schon mal was von Strafen im Zehntausender-Euro-Bereich gelesen. Lautete glaube ich auf Urkundenfälschung...


    Derart den Juristen durchhängen zu lassen wäre natürlich 'ne feine Sache, um dem Risiko entgegenzuwirken, dass ein Unternehmen "seine Mühlen" anwirft, um eine oftmals unberechtigte Drohkulisse auszubauen! ;)

    Zitat

    Original von bayernsilber
    allso ich hab mir so 150 unzenbarren vor 2-3 jahren gekauft und der preis war so 10 euro in durchschnitt....gutes muß nicht teuer sein :D :D :D


    wenn ich bei ebay immer so schaue erschrecke ich jetzt über preise von 15-20 euro :] :] :]


    mfg


    Waren das Barren mit blanker Rückseite? Denn heutzutage habe ich bei eBay den Eindruck, dass Motivbarren zu den "normalen" Barren im Verhältnis 50:1 angeboten werden...
    Zur Preisentwicklung reicht der Verweis auf den Silberkurs, auch wenn die Wertentwicklung durch die aktuellen Preise doch etwas überkompensiert wurde. Trotzdem war 10 EUR für einen Unzenbarren schon ein guter Preis - gerade wenn man bedenkt, dass ja ursprünglichmal 15 EUR Prägekosten berechnet wurden - ZUSÄTZLICH zum Material! :]

    Zitat

    Original von Trollkönig
    Uff, echt fern der Realität!
    Ich versteh das nicht.. normal sagt man immer, Barren sind günstiger zu prägen, als Münzen,...


    Darüber haben wir uns HIER! schon mal ereifert. Liegt einfach daran, dass du ca. 15 EUR Prägekosten für einen kleinen Barren rechnen musst. Je kleiner die Einheit, desto stärker fällt das ins Gewicht. Warum aber die Maples so viel günstiger sind, wäre trotzdem 'ne gute Frage...

    Hehe, bei mir würde schon ein leerer Beitrag reichen, um den 1-oz-Barren vorzuzeigen! ;) Natürlich mit blanker Rückseite! Gebraucht erhalten - er war perfekt, bis ich selbst einen kleinen Kratzer verschuldet habe! ;( Einen solchen habe ich auch von Umicore. War ein echtes eBay-Schnäppchen, aber leider grausam verkratzt... :(


    Stanzbarren von Umicore sind rar, ggfs. kriegst du sie über die Degussa Bank, doch die Preise sind bei den kleinen Stückelungen echt fern der Realität...
    Die Liste ist hier nur schlecht reinzukopieren - unbedingt beachten, dass zu den VK-Preisen noch noch 19% Märchensteuer hinzukommen. Fazit: Die Prägekosten machen kleine Stückelungen echt heftig teuer...


    Edelmetalle Silber
    Silber Ankauf Verkauf in EUR (+ 19% MwSt.)
    10 g 2.17 14.75
    20 g 5.34 18.65
    "31,1 g" 7.86 23.42
    50 g 13.85 28.52
    100 g 27.70 46.09
    250 g 72.25 97.17
    500 g 148.50 182.68
    1000 g 298.00 353.04
    5000 g 1497.00 1715.01