MDM-Top-Angebote (Allgemeine Diskussion)

  • MDM verwendet teilweise Bauernfängertricks, die ich persönlich marketingtechnisch für sehr bedenklich halte, auch wenn es teilweise sehr gute Angebote gibt. Typisches Beispiel ist diese Geschichte mit diesem in meinen Augen unnützen Magazin. Im Worst Case, also bei nicht bestellten Sachen und Uneinsichtigkeit seitens MDM, kann man es ja sogar sehr weit treiben, denn den Fall vor Gericht zu bringen, würde sich für MDM niemals rentieren.
    Nen saftigen Brief zurück, bei dem man zu verstehen gibt das NICHTBESTELLTE nicht zu zahlen -und auch weiterhin nicht zahlen wird aufgrund der nicht bestellten Ware- und man gibt zu verstehen, dass man es auf einen Gerichtsprozess ankommen lässt. Mahnungen und Inkassoschreiben wären somit nur nach diesem SCHREIBEN nur eine Drohkulisse und vor Gericht nicht tragfähig.
    Ich hoffe, dass niemand auf diverse kleine Bauerntricks reingefallen ist, immer genau lesen bei MDM LEUTE ;)


    P.S MDM verzichtet BITTE auf diese Bauernfängertricks, die bringen letztendlich nichts ;) Ansonsten BITTE mehr ANGEBOTE wie die MAPLE für 10 Euro oder den KOALA, weiter so auf diesen Weg, aber bitte verzichtet auf diese TRICKS :baby: :baby: Das mit dem Porto lasse ich mir gerade noch eingehen, allerdings könnte man da auch mal glaubwürdiger agieren :baby: :baby:


    P.S Ich habe mal wieder meine Rechtskenntnisse ausgegraben ;) :rolleyes:

    "Ess und trink so lang Dir´s schmeckt scho 2mal ist uns´s Geld verreckt!"; "Steuerbetrug ist der strafbare Versuch des Steuerpflichtigen den legalisierten Diebstahl durch die Herrschenden zu verhindern." "Goldpreis = Gold/Vertrauen in die Geldwertstabilität."

    11 Mal editiert, zuletzt von Homm13 ()

  • Zitat

    Stimmt nicht. Dort nimmt man nur die bekannten einheimischen Lappen. Silber, Gold, welcher Bauer soll damit etwas anfangen?
    Papier-Dollar nimmt man nur bestimmte ältere Seriennummer, und dann nur im Tausch beim, meist indischen, hardware shop gegen Irrsinns Gebühr. Für den Normalo hat das keinen Sinn, es gibt keine Bank bei der er etwas tauschen oder einzahlen kann, also kann er damit auch nichts kaufen.
    Erfahrungswert aus Kenia, Uganda, Ruanda.


    Freundliche Grüße
    ich


    Mag sein dass, sich die Zeiten schnell ändern und man denen inzwischen auch die "Vorteile" des Papiergeldes verklickert hat.
    Im Jemem, speziell in der Provinz Saada war der MTT gültiges offizielles Zahlungsmittel bis in die 80er Jahre und heute sieht es bei den Geldwechslern immer noch so aus:

  • taheth


    Es ging aber um den afrikanischen Busch, nicht um die levantinischen, arabischen und indischen Händler.
    Die haben eben das Herrschaftswissen. Haben ja schon vor den Europäern mit Afrika gut verdient und werden auch so machen Europäer erfolgreich ... , na du weisst schon.


    Gruß und schönen Sonntag
    ich

  • Natürlich gibt es keinerlei Anspruch seitens eines Versenders auf Zahlung irgendeines Magazinabos oder nicht vereinbarte Portokosten etc. (MDM hat mir nie Ärger gemacht, ich möchte das hier deshalb mal ganz neutral und ohne jeden Bezug auf konkrete Vorgänge formulieren.


    Da MUSS man (KANNman kulanterweise) auch nicht mit ihnen korresponieren. Nicht zahlen genügt. Erst wenn wirklich eine Mahnung von einem vermeintlichen Gläubiger oder einem Inkassounternehmen kommt, reagiere ich - aber auch nur, um eventuell weiteren Scherereien vorzubeugen (mit Dr. iur. auf dem Briefkopf funktioniert das natürlich meist ganz gut :D ). Selbst wenn sie in einem (relativ unwahrscheinlichen) Prozess wider Erwarten Recht bekommen, hat das dann den Vorteil, dass sie nicht weitere außergerichtliche Beitreibungskosten als notwendige Rechtsverfolgungskosten geltend machen können, weil sie damit rechnen mussten, dass diese fruchtlos bleiben werden.


    Wirklicher Handlungsbedarf besteht erst bei einem gerichtlichen (!) Mahnbescheid. Aufschlussreich ist dabei immer, ob Übergang ins streitige Verfahren für den Fall des Widerspruchs angekreuzt wurde; wenn nicht, ist das ein Indiz dafür, dass der Mahnende seiner Sache nicht ganz sicher ist und keinen Prozess anstrebt sondenr nur ein wenig amtliche Drohkulisse mit überschaubarem Kostenrisiko aufbauen möchte.


    Was das Magazin angeht, so denke ich, dass es MDM in der Tat nicht um den Verkauf des Hefts geht sondern in erster Linie um redaktionell verpackte Werbung, ganz ähnlich den Kundenzeitschriften mancher Autohersteller. Dass die Hefte einen Verkaufspreis trage, dürfte wettbewerbsrechtliche Gründe haben, weil der Gratisvertrieb von Presseorganen mit einem gewissen Anteil redaktionellen Inhalts lauterkeitsrechtlich nicht ohne Weiteres zulässig ist, jedenfalls wenn Mitbewerber behindert werden oder der Wettbewerb entsprechender Publikationen in seinem Bestand gefährdet wird.


    Ich habe übrigens auch die MT-Taler mit Portokosten erhalten und die Rechnung einfach entsprechend gekürzt. Ich glaube zunächst mal nicht, dass da System dahintersteht. MDM scheint gelegentlich ein wenig konfus organisiert zu sein. Ich könnte mir deshalb vorstellen, das es wie folgt bei denen abgelaufen ist:


    - unerfahrener Mitarbeiter bekommt die Anweisung ein Angebot für die Medien zu erstellen.
    - Mitarbeiter macht das und vergisst die Portokosten in die Vorlagen zu integrieren (schließlich gibt es ja Aktionen ohne Porto bei MDM)
    - keiner überprüft das mehr; alles geht zu den Medien und in den Druck.
    - EDV/Abrechnungsabteilung wurde mit Angebot zuzüglich Porto gefüttert
    - Rechnungen gehen raus; die Zahlungsüberwachung und Reklamationsabteilung wundert sich über die vielen Beschwerden und Kürzungen
    - Langsam checkt man, was passiert ist und gibt Anweisung nur noch Betrag ohne Porto auf die neuen Rechnungen zu schreiben.


    Ich persönlich glaube hier nicht an bösen Willen. MDM verrechnet sich nämlich gelegentlich auch zugunsten der Kunden (so mehrmals bei meinen Koalas, die mit nur 1 Euro Versicherung statt vereinbarter Versandkosten belegt wurden). Was man allerdings kritisieren kann, ist die gelegentlich mangelnde Akkuranz der internen Vorgangsbearbeitung.

  • Zitat

    Original von sunny
    Was mich aber völlig verwirrt ist das beigelegte Zertifikat:
    Zitat: Nennwert 500 Schilling (!)
    Was soll das nun wieder bedeuten?


    Es gab 1980 eine 500 ATS-Münze zum Todestag der Kaiserin Maria Theresia, vermutlich gehört das Papier zu diesem Stück.
    Eher peinlich für »Das größte Münzhandelshaus der Welt« …


    Grüße
    0711

  • Zitat


    Es gab 1980 eine 500 ATS-Münze zum Todestag der Kaiserin Maria Theresia, vermutlich gehört das Papier zu diesem Stück.
    Eher peinlich für »Das größte Münzhandelshaus der Welt« …


    Grüße
    0711


    So ist es leider nicht, die Überschrift lautet:
    Die Silbergedenkmünzen Österreichs
    2006. Maria-Theresien-Taler
    dann kommt die Abbildung des MTT und Beschreibung
    und schließlich die "Garantie" mit eben jener Aussage zum Nennwert über 500 Schilling.
    Übrigens kenne ich einige Zertifikate von MDM und Co. die offensichtlich falsch sind, z.B. Garantie auf 925 Sterlingsilber, während das Stück selbst eine Punze 999 trägt...
    sunny

  • Zitat

    Original von sunny
    So ist es leider nicht, die Überschrift lautet:
    Die Silbergedenkmünzen Österreichs
    2006. Maria-Theresien-Taler
    dann kommt die Abbildung des MTT und Beschreibung
    und schließlich die "Garantie" mit eben jener Aussage zum Nennwert über 500 Schilling.


    Dann handelt es sich also nicht um eine harmlose Verwechslung wie sie überall mal vorkommen kann. Nein, das ist eine oberpeinliche Dummheit.
    Der zweite Fehler ist die Angabe des Jahres 2006.
    Tja, leider nur ist das „Zertifikat“ so bedeutungslos wie ein Blatt Toilettenpapier, will meinen daß niemand darauf wird bestehen können, den angeblichen Gegenwert zu erhalten.
    Obwohl, wenn da „Garantie“ steht, und man einem professionellen Münzhandelshaus eine gewisse Sorgfaltspflicht unterstellen darf, vielleicht …


    Grüße
    0711

  • Zitat

    Original von ChuckSilverfoot
    Erst wenn wirklich eine Mahnung von einem vermeintlichen Gläubiger oder einem Inkassounternehmen kommt, reagiere ich - aber auch nur, um eventuell weiteren Scherereien vorzubeugen (mit Dr. iur. auf dem Briefkopf funktioniert das natürlich meist ganz gut :D ).


    Geht aber nur, wenn man auch wirklich den entsprechenden Titel hat, oder? Wer einfach so "Dr. iur." o.ä. auf seine Briefköpfe setzt, dürfte gewaltigen Ärger kriegen, wenn herauskommt, dass er/sie sich widerrechtlich mit dem Titel schmückt. Habe da schon mal was von Strafen im Zehntausender-Euro-Bereich gelesen. Lautete glaube ich auf Urkundenfälschung...


    Derart den Juristen durchhängen zu lassen wäre natürlich 'ne feine Sache, um dem Risiko entgegenzuwirken, dass ein Unternehmen "seine Mühlen" anwirft, um eine oftmals unberechtigte Drohkulisse auszubauen! ;)

  • Eine Privatrechtschutzversicherung bzw. einen Beratungsschein und Du kannst Dir den Anwalt aussuchen ;)


    P.S Da gibts schon viel dreistere Firmen, die sich im Internet tummeln, dazu zähle ich MDM mal nicht...mit den NICHTBESTELLTEN Sachen -Lebensprognosen,Horoskope,Zeitschriften usw- ist das schon immer so ne Geschichte, aber ein guter Anwalt hilft immer ;)

    "Ess und trink so lang Dir´s schmeckt scho 2mal ist uns´s Geld verreckt!"; "Steuerbetrug ist der strafbare Versuch des Steuerpflichtigen den legalisierten Diebstahl durch die Herrschenden zu verhindern." "Goldpreis = Gold/Vertrauen in die Geldwertstabilität."

    2 Mal editiert, zuletzt von Homm13 ()

  • Ja klar Py-Ro , den Titel sollte man schon haben, sonst ists strafbar - Missbrauch akademischer Titel (übrigens auch mit einem Ehrendoktor der Uni Kischinjew 8) ).. Ich habe ihn zum Glück und er hat mir schon oft geholfen. Habe noch nie einen Anwalt bemühen müssen ;)


    Aber mit der richtigen harten, knappen juristischen Diktion kann man schon viel Ärger abwenden, auch ohne Titel auf dem BriefKopf. Und für diese alltäglichen Rechtsprobleme, wie unbestellte Waren etc. findet man ja im Internet in diversen Foren ja schon jede Menge Anregungen. Sie müssen nur von vornherein wissen, dass sie nicht einschüchtern können.

  • nicht ohne weiteres. erstens muss der h.c. Doktor meines Wissens von einer ausländischen Institution verliehen worden sein, die auch einen regulären akademischen Grad verleihen darf. Das trifft für den Sektendoktor nicht zu ;(


    zweitens muss der Titel in der jeweiligen landessprachlichen Form unter Angabe der verleihenden Stelle geführt werden. Also nicht einfach Dr. h.c. ...


    drittens ist die Führung entgeltlich gekaufter akademischer Grade nicht erlaubt. also keine Chance für den Dr. Spir.Heal. :D


    alles andere ist verboten - § 132a StGB


    Du könntest Dich natürlich für die Jurafakultät einer kleinen ausländischen Uni verdient machen durch eine bestimmte Spende. Vielleicht würde man dann einen h.c. iur. bekommen...aber der ist nicht so interessant, wenn man immer hinschreiben muss: "Doctor por Honor (Universidad de Guatemala)"


    Gibt im Netz ein paar Vermittler...ich glaube Buenos Aires kostet ca. 10000 Euro

  • Zitat

    Original von ChuckSilverfoot
    Aber mit der richtigen harten, knappen juristischen Diktion kann man schon viel Ärger abwenden, auch ohne Titel auf dem BriefKopf. Und für diese alltäglichen Rechtsprobleme, wie unbestellte Waren etc. findet man ja im Internet in diversen Foren ja schon jede Menge Anregungen. Sie müssen nur von vornherein wissen, dass sie nicht einschüchtern können.


    Tja, da hast du's gut, wenngleich man sich dann natürlich auch "die Mühe" machen muss, echtes Briefpapier zu verwenden, bei 'ner Mail wär's ja witzlos! ;)


    Hätte in meinem Familienkreis vielleicht schon geholfen. Da hat sich jemand ein Display für ein Notebook bestellt, da sein altes defekt war. Display kam an - ein Kabel fehlte, Käufer(K) und Verkäufer(VK) einigten sich auf einen Preisnachlass. So weit so gut. Nach ca. 8 Wochen verreckt das Display plötzlich. Es flackert beim Einschalten immer einmal kurz auf, dann bleibt's schwarz (das wird dieser "Umspanner" sein, der das Display eigentlich ausleuchten soll). K wendet sich an den VK (gewerblicher Händler), da auch bei Gebrauchtwaren die Gewährleistungspflicht gilt. 12 Monate lang, kann auf 6 verkürzt werden. Nun sagt VK stumpf: Tja, Pech, gebe zwar Gewährleistung, doch Beweislastumkehr tritt nach 1 Monat ein. Das BGB sagt 6 Monate und führt SEHR ausführlich aus, dass die Frist nicht verkürzt werden kann. Extra für solche "Spezis" steht darunter noch "Satz 1 gilt auch dann, wenn abweichende Regelungen getroffen werden". Auf Deutsch: Man kann sich nicht davor drücken, was auch immer man schreibt. Ironischerweise hatte der VK in der Auktion sogar geschrieben, dass die gesetzliche Gewährleistungspflicht gilt - OHNE Einschränkungen. K weist VK auf die Abschnitte im BGB hin, der wiederum erklärt lapidar, dass er anwaltlich beraten würde und deswegen dem nichts hinzuzufügen habe...


    Wenn's nicht so traurig wäre, wäre es schon wieder lustig, mit was für Tricks Verkäufer teilweise versuchen, sich um die ihnen gesetzlich auferlegten Pflichten zu drücken. Tja - Fazit: Recht haben und Recht bekommen sind in Dt. zwei verschiedene Dinge. Man kann noch so sehr im Recht sein, was hilft's, wenn sich wie im diesem Fall der VK stur stellt!? Man kann die Kohle ja schlecht aus ihm rausprügeln (auch wenn's 'ne lehrreiche Erfahrung für ihn wäre...) X(


    Also bliebe nur der Gang zum Anwalt - trotz Rechtschutzversicherung wegen Selbstbeteiligung fast doppelt so teuer, wie das Display selbst. Das wird wohl auch der Anwalt dem VK gesagt haben: "Der klagt das nicht ein, das wäre nur teurer..." Falls wirklich ein Anwalt so was bringt, sollte man ihm die Zulassung entziehen. Wäre ja geradezu eine Aufforderung zum Rechtsbruch... X( Trotzdem glaube ich, dass es vielfach so läuft...

  • Zitat

    Original von py-ro
    Also bliebe nur der Gang zum Anwalt - trotz Rechtschutzversicherung wegen Selbstbeteiligung fast doppelt so teuer, wie das Display selbst.


    Müßte die Gegenseite denn nicht die Anwaltskosten tragen?

  • Ja bei Unterliegen muss die Gegenseite alles bezahlen.


    Risiko dabei: 1. Gegenseite ist insolvent 2. Gegenseite gewinnt, was ich hier aber eher nicht glaube - ein Jahr ist zwingend; allenfalls die 6 Monate Beweislastumkehr ist ein wackeliger Punkt, weil man für gebrauchte Sachen nicht von einer festen Frist ausgehen will (§ 476 : "es sei denn...). Da könnte ein Richter durchaus sagen, 6 Monate sind für das gebrauchte Gerät zu lang...also Beweispflicht des Käufers


    In solch einem Fall hätte ich mit Klage gedroht und das ggf. auch durchgezogen. Glaub mir, der hätte es nicht so weit kommen lassen.


    Ich hab das vor vielen Jahren mal mit der damaligen Escom wegen eines defekten Rechners gemacht. Hab dann die Klage sogar eingereicht...ein Tag später rufen die an, ich möge doch die Klage zurücknehmen und haben alles bezahlt. Dann Antrag an das Gericht, dem Beklagten alle Kosten aufzuerlegen, weil er Anlass zur Klage gegeben hat, um die Kostenentscheidung zu Lasten des Klägers, dessen Beklagter sofort anerkennt, zu vermeiden...fertig. das war ne Sache von nicht mal 7 Tagen.


    Diese Geschäftsleute wissen genau, was Sache ist und riskieren es mit dreistigkeit. Es gibt auch Unternehmen, bei denen wird sowas mit kleinbeträgen regelmäßig - teilweise anscheinend auch mit System - gemacht, was sich natürlich summiert, da kaum einer klagt. Gerade deshalb würde ich bei Bestehen einer Rechtsschutz ein Exempel statuieren. Wie gesagt, meist lassen sie es nicht aufs Letzte ankommen. Wer weiß, ob der wirklich einen Anwalt hat oder nicht nur blufft.


    Das hat dann auch nichts mit Querulanz zu tun. Ich würde zB auch nicht einen ebay Käufer gerichtlich zwingen, die gekaufte Sache abzunehmen und zu bezahlen, sondern im Zweifel neu verkaufen...aber sowas darf man nicht durchgehen lassen.

  • Also in einem alten Streitfall mit einem Internetprovider, der mich persönlich betraf, habe ich andere Erfahrungen gesammelt. Je nach Streitwert kann ein Richter nämlich auch entscheiden, einen Fall gar nicht erst zu behandeln - und man bleibt auf den Kosten sitzen. Darum haben wir es auf Anraten unseres Anwalts erst mal ohne Klage vesucht.


    Der Provider hatte die AGB diskret verändert, blieb seiner Pflicht jedoch schuldig, uns über die Änderungen zu informieren. Plötzlich berief man sich auf längere Kündigungsfristen und wollte uns im Vertrag "fesseln". Die Ankündigung, unser Recht ggfs. anwaltlich durchsetzen zu lassen, erwirkte das Gegenteil. Man stellte sich dumm und tot und ließ es einfach drauf ankommen.
    Ende des Lieds: Wir hatten die Anwaltskosten zu tragen. Der hat den Provider angeschrieben, der wiederum letztlich beigegeben und uns aus dem Vertrag entlassen. Anwaltskosten gingen zu unseren Lasten, da es gar kein Verfahren gegeben hatte. Und ich unterstelle auch dem Provider, dies kaltschnäuzig kalkuliert zu haben. Die Anwaltkosten waren höher, als weitere 12 Monate beim Provider zu verbleiben.

  • Unter Streitwert 600 Euro kann das Gericht das Verfahren nach billigem Ermessen entscheiden, insbesondere ohne mündliche Verhandlung. falls keine solche ausdrücklich verlangt wird. Das Gericht muss aber den Fall sehr wohl behandeln.


    Wenn es nicht zur Klage kommt, können Rechtsverteidigungskosten sehr wohl als Schadensersatz geltend gemacht werden, wenn in der unberechtigten Verweigerung der Kündigung eine schuldhafte Pflichtverletzung des Providers aus dem Vertragsverhältnis lag. Das hat nichts mit der Kostenpflicht nach der Zivilprozessordnung zu tun, die natürlich mangels Verfahrens nicht greift. Diesen Schadenserssatzanspruch hätte der Anwalt mE für dich geltend machen sollen.


    ich hätte es so gemacht: nicht selbst Initiative ergreifen, sondern nicht mehr zahlen, verklagen lassen und Anwalt erst tätig werden lassen, wenn es zur Klageerhebung kommt. Davor allenfalls Erstberatung in Anspruch nehmen oder selbst schreiben.

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