Mal etwas m. E. ganz interessantes zu den Bilanzierungsregeln .
Quelle : https://fm-inside-guide.ch/
In einer der letzten Ausgaben des „Inside Guide“ hatten wir geschrieben, dass Notenbanker das gleiche Problem haben wie Privatanleger, wenn es um die sichere Anlage von Vermögensreserven geht. Da Notenbanker sicher wissen, dass Fremdwährungsreserven (auch wenn es in den entsprechenden Währungsräumen eine Inflationsrate von jeweils „nur“ 2 % gibt) ständig an Wert verlieren, werden sie versuchen, den Wert ihrer Reserven zu steigern oder zumindest zu erhalten. Das einzige Wertaufbewahrungsmittel, das seinen Wert über Jahrzehnte zumindest erhalten hat, ist und bleibt Gold. Nicht von ungefähr halten die wichtigsten Industrieländer wie USA, Deutschland, Frankreich, Italien usw. 2/3 ihrer Reserven in Gold. Weil Gold keinen Ertrag bringt (von Gebühren für den Verleih abgesehen) werden ansonsten Fremdwährungsanleihen (hauptsächlich US-Treasuries) und Aktien gekauft. Mit dem Erwerb von Fremdwährungsanleihen und Aktien haben sich die Notenbanker zuletzt dramatisch verzockt. Da wegen der Leitzinsanhebungen die Renditen von Bonds gestiegen und die Kurse entsprechend gefallen sind, erlitten die Notenbanken in 2022 massive Verluste. Riese Summen hatten Notenbanken auch in vermeintlich „sichere“ Aktien (z.B. FAANG-Aktien wie Apple, Amazon, Alphabet) investiert. Gerade diese Aktien haben in 2022 mächtig verloren. Es ist jetzt so, dass die Notenbanken mit ihren Portfolios aus Fremdwährungsanleihen und Aktien die größten Verluste seit 100 Jahren erlitten haben. Der Fehler der „amtlichen Anlagestrategen“ war der, dass sie das Inflationsproblem als „temporär“ und damit völlig falsch eingeschätzt haben. Hätten sie mit ihrer Einschätzung recht gehabt, dann wären auch die Portfolio-Verluste nur „temporär“ und deshalb verschmerzbar gewesen. Jetzt ist das „Kind in den Brunnen gefallen“, und die Notenbanker überlegen, was zu tun ist. Wir hatten zur Krise der britischen Guilts (die Notkäufe der BoE notwendig machten) kommentiert, dass das gleiche Problem auch auf die Notenbanken der €uro-Länder zukommt. Nun hat sich der Gouverneur der niederländischen Notenbank (DNB / Dutch Central Bank) Klaas Knot erstaunlich offen zu dem Problem geäußert. Zunächst schrieb Knot am 9. September 2022 an den niederländischen Finanzminister, dass sich das Kapital der DNB aufgrund der Leitzinsanhebungen durch die EZB „in Luft auflöse“. Durch die Quantitative Easing (QE) Programme habe die DNB enorme Mengen an Staatsanleihen gekauft mit der Folge, dass sie jetzt erhebliche Verluste und höhere Zinszahlungen zu verkraften habe, wodurch das Eigenkapital aufgezehrt wird. Das gleiche Problem hätten auch die anderen Notenbanken des €uro-Raumes. Die DNB rechne in den Jahren 2023 bis 2026 nun mit Verlusten von 9 Mrd. $. Da das Eigenkapital der DNB nur 11,3 Mrd. $ beträgt, bestehe die Gefahr, dass bei einer Verschärfung des Problems das Eigenkapital der DNB negativ wird. Zwar könne die DNB notfalls auch mit einem negativen Eigenkapital handlungsfähig sein, aber das würde die Kreditwürdigkeit der DNB beeinträchtigen. Die Kreditwürdigkeit sei aber das wichtigste Kapital einer Notenbank. Geht die Kreditwürdigkeit verloren, dann besteht die Gefahr, dass die Menschen die von der DNB (resp. EZB) herausgegebene „Papier-Währung“ gnadenlos auf den Markt werfen. Aus diesem Grund müsse Knot um eine Rekapitalisierung der DNB bitten. Da der einzige Aktionär der DNB der holländische Staat sei, wird deshalb wohl der Steuerzahler die notwendigen Mittel aufbringen müssen, um das Eigenkapital der Notenbank zu stärken. Soweit der „Hilferuf“ an den Finanzminister der Niederlande. Aber jetzt wird es erst richtig interessant: Am 30. Oktober gab Notenbank-Chef Knot ein Fernseh-Interview, in dem er dem Journalisten Buitenhof die Zahlungsfähigkeit der Notenbank erläuterte. Knot erklärte, dass die Notenbank besser dastehe, als es die die Bilanz vermuten lässt. Es gäbe nämlich noch das „Gold Revaluation Account“ (GRA), in dem die Buchgewinne des Zentralbank-Goldes „aufgezeichnet“ werden. Das Währungs-Gold wurde in der Zeit erworben, als das „Bretton Woods“-System noch praktiziert wurde, und zwar zu einem Preis von 35 $/Unze. Das vorhandene Währungs-Gold könnte theoretisch zum Marktwert bilanziert und vollumfänglich als Eigenkapital betrachtet werden. Praktisch sei es aber so, dass es in der EU gesetzlich verboten ist, Buchgewinne als Eigenkapital zu bilanzieren: „there shall be no netting of unrealized losses in any one security or in any currency or in gold holdings against unrealized gains in other securities or currencies or gold“. Zwar sei das Währungsgold vorhanden und das GRA sei auf über 20 Mrd. $ angeschwollen, aber für das Eigenkapital in der Bilanz sei nur der Einkaufspreis von 35 $/Unze relevant. Da die Notenbank nicht die Absicht habe, ihr Währungsgold zu verkaufen, können die entstandenen Verluste bei Bonds auch nicht durch die Gewinne bei den Goldreserven ausgeglichen werden. Um Gewinne und Verluste gegenseitig zu verrechnen, bedürfe es einer Änderung der gesetzlichen Bilanzierungsregeln. Die deutsche Bundesbank möchte (gemäß eMail-Austausch der beiden Notenbank-Chefs) eine zukünftige Änderung der Bilanzierungsregeln nicht grundsätzlich ausschließen. Was bedeutet das jetzt? Wir sehen das so, dass die gesetzlichen Bilanzierungsregeln bei Fremdwährungen und Bonds grundsätzlich Sinn machen, weil Staaten unbegrenzt Geld drucken können und sich Staaten so unbegrenzt verschulden können, was im Rahmen der „Quantitative Easing“-Programme (verbotener Weise) auch passiert ist. Praktisch haben die Notenbanken seit der Finanzkrise 2008 die „verpönte“ Staatsfinanzierung mit der Notenpresse betrieben. Bei der beliebigen Vermehrung von Währungen und/oder Bonds sind Verluste praktisch vorprogrammiert und es besteht deshalb die Gefahr, dass das Eigenkapital einer Notenbank negativ wird. Im Falle von Gold könnte man aber bei den gesetzlichen Bilanzierungsregeln eine Ausnahme machen, weil nämlich Gold gerade nicht beliebig vermehrbar ist. Wenn nun in der EU „notgedrungen“ die Bilanzierung der Notenbanken dahingehend geändert wird, dass man Gold zum Marktpreis als Eigenkapital bilanzieren darf, dann hätte das weitreichende Folgen für das Währungssystem. Die EZB wäre dann vermutlich „verleitet“ oder vielleicht sogar „gezwungen“ ein Absinken des Goldpreises unter ein bestimmtes Niveau durch Interventionskäufe zu verhindern. Im Klartext: Man hätte mit der neuen Bilanzierungsregel eine Art „Goldstandard“ geschaffen.