Mittlerweile wurden auch Privat-Auktionen (d.h. hochpreisige Artikel) negativ bewertet.
Ich weiß von einem Kunden, dass er mittlerweile Anzeige erstattet hat.
Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass sich eine Anzeige nicht ohne weiteres zurückziehen lässt (hängt vom Staatsanwalt ab). Insbesondere weil wohl inzwischen mehrere Betroffene Anzeige erstattet haben, wird es wohl zu einer Gerichtsverhandlung kommen.
Damals hatte ich Goldmünzen (Sammlermünzen - auch über ebay)gekauft und wurde nicht beliefert. Nach ca. 1 1/2 Monate war ich zur Polizei und habe Anzeige erstattet. Nachdem ich dem VK eine Kopie der Anzeige per E-Mail zugesendet hatte, hat er mir dann nach ca. 2 Wochen das Geld zurücküberwiesen.
Danach ging ich zur Polizei und war der Meinung die Anzeige zurückzuziehen. Ca. 1 Jahr später (hatte den "Fall" schon längst abgehakt) wurde ich dann ohne "Vorwarnung" zu einer Gerichtsverhandlung vorgeladen. Man hatte den damaligen VK zu 3 Monaten Gefängnis oder 2500 EUR Geldstrafe verurteilt. Das hatte er abgelehnt - deshalb die Gerichtsverhandlung. Nach der Gerichtsverhandlung wurde dann das Urteil auf 600 EUR auf Bewährung gemildert ...