Die Email an den Vorstandsvorsitzenden der Degussa Bank (seine Sekretärin) ist raus:
Sehr geehrter Herr Eckert,
auf Grund der Informationen von Herrn Dr. Markus Krall, dem CEO der Degussa, habe ich Fragen zu den Regeln eines Wertpapierdepots bei der Degussa Bank. Herrn Dr. Krall halte ich für besonders qualifiziert Risiken im Bankgeschäft zu erkennen und abzuwenden.
Deshalb überlege ich mein Wertpapierdepot zur Degussa Bank zu übertragen.
Bitte beantworten Sie mir die folgenden Fragen zu einem Wertpapier Depot bei Ihnen. Es geht dabei ausschließlich um Aktien.
1) Wie kann ich in das Aktienregister der in meinem Depot befindlichen Aktien eingetragen werden?
2) Wie verhält sich das mit der Lagerstelle und Eintragung der Aktien, die ich in Toronto, Kanada oder in Sydney, Australien gekauft habe.
3) Schließt die Degussa Bank als Broker den Verleih von Aktien explizit aus?
4) Bin ich eingetragener Besitzer meiner Aktien bei der Verwahrungsstelle Clearstream oder ist das die Degussa Bank?
5) Gibt es Namensaktien, bei denen die Aktionäre im Aktienregister eingetragen werden? - Welche sind das?
Diese Fragen entstanden nachdem ich dieses Video von Herrn Horst Lüning gesehen habe:
https://youtu.be/mwS740a7PrU
und die BAFIN eine Stellenanzeige in der Süddeutsche Zeitung schaltet, in der sie Senior Advisor für die Abwicklung von Banken sucht.
https://stellenmarkt.sueddeuts…ereich-abwicklung-4956700
und die Politik uns wissen lässt, wie sie sich die Finanzierung der durch sie verursachten Schulden vorstellt.
Lastenausgleich, mediale Vorbereitung - https://www.zdf.de/nachrichten…er-corona-hilfen-100.html
Bitte fragt mal bei euren Banken nach.
Verwechselungsgefahr!
Damit das alle auch auf dem Schirm haben:
Die vom Bail-In ausgenommenen Werte (siehe oben)
sind natürlich nicht vom "Lastenausgleich" ausgenommen.
LG Vatapitta